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Si nihil attuleris, ibis, Homere, forâs.[WS 1]

Bey den nächsten KriegsZeiten / sampt dem CarmeliterCloster / hinweg kommen.

Es ist auch / wie man berichtet / noch ein Nonnenkloster S. Clarae Ordens allhie: Vnd wird gesagt: Daß der schöne Kirchenthurn / seiner Kunst halber / sehenswärth seye. Der Rath ist der Augspurgischen Confession zugethan. Ihr der Statt Monatlich einfacher Reichs-Anschlag ist zweyhundert vnnd acht Gülden. Vnd zum Vnderhalt deß Cammer-Gerichts / jährlich / einhundert / achtzig drey Gülden. Deroselben Privilegium setzet Wehnerus tom. 6. Symphor. cap. 7. p. 190. Es seyn allhie viel Zusammenkünfften / vnd Täg gehalten worden; auch allerley da fürgelauffen. Aber / weiln die alte Schrifften / mit dem Rathhauß / verbronnen / so haben Munsterus, vnnd Reusnerus, von dannen nicht viel haben können. Das findet man / daß Anno 1388. diese Statt von etlichen ReichsFürsten belägert / erobert / vnnd ausser der Geistlichen Güter / geplündert; die folgends aber / als der Feind kaum abgezogen war / auch von den Bürgern hinweg genommen worden seyn / damit es die Geistliche nicht besser / als sie / hätten / wie in Tomo sexto Theatri Urbium stehet; wiewol Crusius saget: Es sey damals die Statt vergebens belägert worden; Folgends aber habe die Pestilentz auff die sechszehenhundert Menschen hinweg genommen.

Anno 1408. hat der Schwäbische Adel einen Thurnier allhie gehalten / deme vil Fürsten / Graffen / Freyherren / etc. beygewohnt haben.

Anno 1497. ist bey obgedachtem Dorff Böckingen / in einem See / der berühmbte Hecht / so zweyhundert sieben vnnd sechszig Jahr sich in demselbigen gehalten / gefangen worden.

Anno 1525. haben die auffrührische Bawren diese Statt eyngenommen / vnnd mit dem ausser der Statt gelegenem Carmeliten Kloster / wie oben stehet / so vbel gehauset.

Vmb das Ende deß 1631. Jahrs / ist sie von den Schwedischen belägert / vnd erobert: Vnnd darauff Anno 1634. durch die Käyserische / nach dem obangedeuter Brandschaden vorgangen gewesen / wider / auch durch Accord / eyngenommen worden.

Anno 1645. ward Hailbronn / durch die Frantzosen / vnnd Weymarischen / von fernen geängstigt. So versuchten Anno 1546. die Schwedischen auch nicht mit Ernst etwas auff die Statt. Folgends ward sie / vermög deß zu Vlm getroffenen Armistitii, von Chur-Bäyern / den Frantzosen / vnnd dann auff getroffenen General Reichs-Frieden / ChurPfaltz / an statt Franckenthal / zubesetzen vberlassen. Als aber endlichen die Spanischen besagtes Franckenthal quittirten / so zog das ChurPfältzische Volck auch wider auß Hailbronn. Gegen dem Odenwald / vnd ein halbe Meil von Weinsperg / ligt ein Wart- oder Wachthurn / darob den gantzen Tag ein Wächter / auß der Statt Hailbronn seyn muß. Der Knopff kan vom Thurn / an einer eisenen Stangen / hoch vber sich gezogen / oder hernider gelassen werden. Stehet zwar den gantzen Tag in der Höhe / ausser wann etwan Reuter kommen / so muß der Wächter den Knopff hernider lassen / damit der auff dem KirchThurn in der Statt Hailbronn solches sehen / vnd durch TrompetenSchall / es sey zu Kriegs- oder Fridens-Zeiten / die Reuter anzeygen könne. Von 11. biß 12. Vhr / wirdt der Knopff auch herab gelassen / damit die WeingartsLeuth sich mit dem Essen wissen darnach zu richten / vnnd vmb 12. Vhr / wenn der Knopff wider hinauff gehet / jhr Arbeit anzutretten. Vnd kan man sich weit im Vmbkreyß dessen bedienen: Wie dann vmb diese Gegend der beste NeckerWein wächst. In der Anno 1650. gedruckten Design. oder Specificatione Restituendor. in tribus mensibus, stehet also: Hailbronn cont. Closter Nessel / wegen deß Juris Advocatiae, vnd davon dependirender jurium: Item cont. Clöster Schönthal / vnnd Käyßhaim / wegen einführender newer Bedienten / in jhre in der Statt habende Burgerliche Höfe.

Von hier rechnet man nach Speyer sieben Meil / als nach Sintzheim / da es vnter Wegens Hügel gibt / drey / vnd von hinnen durch das Holtz Lußhart / so Speyrisch / vnnd vber der Hartz / zimblich eben Land vier Meil. Auß Reusnero de Urbib. Imper. Munsteri


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Ovid: Ars Amandi 2,280: Wenn du nichts gebracht hat, wirst du, Homer, hinausgehen.
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Sueviae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1643/1656 (Faksimilenachdruck 1925), Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Sueviae_125.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)