Seite:De DZfG 1892 07 142.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

9. October 1334, das Strafgesetzbuch (einen Theil „der Gesetze“) „in recht ungelenken Lateinischen Hexametern“, endlich noch drei auf den Kalender bezügliche kleinere Stücke. Ueber diese sämmtlichen Zusätze, die Beilagen zu den Statuten selbst und den Inhalt des Anhangs, handelt genauer das vierte Capitel der Einleitung. – Wie nicht anders zu erwarten, schliessen die hochverdienstliche Arbeit mehrere Verzeichnisse ab: Namen- und Sachregister, fünf nach den Sprachen – Lateinisch, Französisch, Holländisch, Deutsch und Niederdeutsch – vertheilte Wörterverzeichnisse (S. 257–348) und eine Concordanz der Ausgaben.

Dass unter der recht bedeutenden Literatur, welche uns das Jahr 1890 für die Geschichte Altpreussens gebracht hat, Perlbach’s Ordensstatuten und Tschackert’s Urkundenbuch mit seinem darstellenden Einleitungsbande obenan stehen, dürfte unbestreitbar sein; mag es aber auch noch so bedenklich sein zwei Arbeiten von so ganz verschiedener Art miteinander in Vergleich zu stellen, so möchte ich doch kaum Bedenken tragen dem hier besprochenen Buche wenigstens in methodischer Beziehung die Palme zuzusprechen.

K. Lohmeyer.     


Die Vorgeschichte der Thronrevolution von 1400 in officiöser Darstellung. (Aus dem Nachlasse Julius Weizsäcker’s). Im 3. Bande dieser Zeitschrift wurde pag. 135 ff. ein Bruchstück aus J. Weizsäcker’s unvollendet gebliebener Arbeit über die Pfälzischen Thronbestrebungen unter K. Wenzel abgedruckt. Jenem ersten Beitrag hätte sich dieser zweite sogleich anschliessen sollen; durch Schuld des Herausgebers aber ist er bis heute liegen geblieben. Zur Orientirung des Lesers ist es nun doppelt nöthig, aus der wirklichen Vorgeschichte des Thronwechsels von 1400, mit der sich die frühere Mittheilung beschäftigte, einige Momente in Erinnerung zu rufen.

Es handelt sich besonders um die Stellung Kursachsens. Den Kurfürsten von Mainz, Köln und Pfalz war es zwar im Juni 1399 gelungen, Rudolf von Sachsen für ihr gegen Wenzel gerichtetes Bündniss vom 11. April desselben Jahres zu gewinnen; auf dem Mainzer Tage vom September aber, wo der Trierer Erzbischof diesem Kurverein beitrat und man deutlicher den Absetzungsplan vorbereitete, war Kursachsen nur durch Gesandte vertreten. Diese waren offenbar nicht berechtigt, selbständig weiter vorzugehen. Alle vom Mainzer Tage datirten Urkunden und Briefe sind deshalb ohne Kursachsen ausgestellt, und dem wichtigen dort verhandelten Abkommen versagte der Kurfürst auch nachträglich seine Zustimmung. Es ist das der Vertrag zwischen den fünf Kurfürsten und zehn andern Fürsten, die sich zur Wahl eines Königs aus dem Kreise von fünf näher bezeichneten Häusern verbinden. Die Urkunden dieses Vertrages vom 19. Sept. 1399, dem alle übrigen Theilnehmer schon zugestimmt hatten, sind in Folge der Weigerung Sachsens nie ausgetauscht worden. Grund der Weigerung war offenbar das Fehlen Sachsens in der Liste der candidirenden Häuser. Erst nachträglich,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_142.jpg&oldid=- (Version vom 1.12.2022)