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Haft, Verbrennung und Brandmarkung kennt schon das Ags. Recht, die der Deportation auf eine Insel schreibt Bracton nur Römischem nach; von Blendung und Gefangenschaft gab es härtere und mildere Art; das Scheeren der Haare brauchte kein Ausreissen zu sein. Die Gefangenschaft Robert’s von der Normandie ruht auf Politik, nicht auf Rechtspruch. Die Umwandlung einer Strafe in Verbannung entsteht nicht bloss aus kirchlichem Asylrecht, und die Härte gegen Apostaten nicht aus Johann’s Unterwerfung unter Rom. 1189 lag Apostasie nicht vor, weil der Abtrünnige nur aus Angst [also gegen Kirchenrecht] kürzlich bloss zum Scheine Christ geworden war. Edward’s I. strafrechtliche Anschauung verdient nicht, annähernd modern zu heissen.

Ch. W. Boase, Fellow of Exeter College, Oxford. (Historic towns ed. E. A. Freeman and W. Hunt.) Lond. 1887. x230 p. Um die Gesch. der Universität durch Ausgaben eines Theiles der Matrikel und des Register of Exeter College wohl verdient, zeichnet Verf. hier die Hochschule nur als Theil der Stadt. Diese Zusammenfassung der Stadtgesch. bedeutet, mindestens für das 12.–15. Jahrh., einen Fortschritt der Wissenschaft. Aber auch manche neue Einzelheit schildert Verf., trotz der Knappheit, die dem MA. nur 100 S. gewährt, genau und anmuthig. Nur bisweilen fehlt Raum zu allgemeiner Uebersicht; im Ganzen hebt er mit echt historischem Gefühl Wichtiges und Bezeichnendes geschickt hervor, voll regen Antheils an den verschiedensten Gebieten: Staat und Gesellschaft, Sprache und Sitte, Bodenkunde und Ortsgeschichte, Kirche und Wirthschaft, Baukunst und Literatur. Vorsichtig urtheilend, lässt er manches Unsichere fort, der volksthümlichen Darstellung zu Liebe, die auch Belege ausschloss. Er zeigt sich dennoch mit den Urquellen vertraut und nennt in der Vorrede die hauptsächliche neueste Literatur. [Dazu seitdem in dieser Zeitschrift I, 185. II, 228. III, 205; 228 f. 235; 238 f.]

Der Name Oxford [vgl. H. Bradley, Ac. 31X87, 152] stammt von der Ochsenfurt durch eine kiesige Stelle des Themsebetts. Er und das Fehlen Kelt. oder Röm. Bewohnungsreste sprechen für erste Besiedlung durch Südangeln. Ringsumher trifft man freilich schwarzhaarige Menschen Kelt. Rasse. Wohl von Kelt. Glaubensboten haben mehrere Kirchen Kelt. Heilige zu Patronen. Ein Nonnenkloster bestand hier vielleicht seit dem 8. Jahrh., eine Münzstätte seit Aelfred [auf Aethelstans Münzen heisst „Ox.“ sogar urbs]. Bedeutend als Grenzfeste Merciens und staatlicher Mittelpunkt einer Landschaft, trat Oxford 912 in der Geschichte hervor; als Strassenkreuzung zwischen Nord- und Südengland und als Marktort beherbergte es seit dem 11. Jahrh. häufig wichtige Nationalversammlungen, die Verf. ebenso wie die königl. Besuche und dortigen Staatsactionen vollständig aufzählt. Zwischen 975 und 1032 ward es viermal von den Dänen verbrannt; im 11. Jahrh. macht sich ein Dän. Bestandtheil in der Bevölkerung geltend [Oxfords bedeutendes Landgebiet und (mindestens fiscale, wie später nachweisbare

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_149.jpg&oldid=- (Version vom 6.12.2022)