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Der Steuer- oder Schatzungsfuß ist daselbst folgender:

Das Haupt giebt 8 Pf. Anlag, eine Wittwe 4 Pf., das Haue 2 Pf., eine wüste Hofstatt 1 kr., ein paar Ochsen 4 Pf. eine Kuh 2 Pf., ein Jährling 1 Pf., ein Acker Eigenfeld 1 Pf., 2 Acker Gültfeld 1 Pf., ein Acker Wiesen 1 Pf., ein Viertel Rod oder Röder (so viel als ausgereutetes Feld) 1 Pf., ein Acker Weinberg 1 Pf.

Ausserdem gibt daselbst noch jeder Nachbar seinen Beytrag zu dem Schutz- und Vogtgeld à 200 fl. welches von beyden Reichsdörfern zusammen an die Wirzburgische Hofkammer geliefert wird, mit 12 Btz., und die Wittwe mit 6 Btz., und zu dem Pfarrgeld mit 20 ßr. und die Wittwe mit 10 ßr. – Der Schutzverwandte aber hat der Obrigkeit jährlich überhaupt 4 fl. und die Wittwe die Hälfte so viel zu reichen.

Die Einkünfte zu Sennfeld fließen aus eben den Quellen, wie zu Gochsheim, nur sind sie verhältnißmäßig geringer. Hier ist aber der Steuer- oder Schatzungsfuß folgender: