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Beyde Reichsdörfer führen auch ein besonders Siegel.

Gochsheim hat das seinige im Jahr 1568 von seinem damahligen Schutzherrn dem Pfalzgrafen Friedrich erhalten.

Hier ist es im Abdruck.

Und da sich dasselbe in dem kurfürstlichen Verleihungsbrief, der die Beylage C ausmacht, mit aller Genauigkeit blasonirt und beschrieben findet, so bedarf es keiner


    [565] zu dediciren. Freylich ists so eine Sache um unverlangte Dedicationen, wo doch gewöhnlich eine Speculation mit zum Grund liegt. Daher hat die Reichsstadt Schweinfurt vor einigen Jahren sich wohlweislich gegen dergleichen Bombardirungen verwahrt, und in den Zeitungen bekannt machen lassen, daß künftig kein Autor mehr ohne vorher eingehohlte Erlaubniß sein Product dem dasigen Rath dediciren, oder widrigenfalls keine Belohnung zu gewarten haben solle.