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Kammerräthen“ denn es ist eine abgesonderte Regierung und Kammer, ein besonderer geistlicher Rath, von denen auch der Statthalter, Hauscommenthur und Trappirer Mitglieder sind, ein Marschallamt, ein Oberamt und ein eigenes Stadtgericht zu Mergentheim; und diese Einrichtung hatte es schon größtentheils, als Büsching seine Geographie schrieb. Mergentheim hat also, wie gesagt, eine weltliche Regierung, deren Mitglieder aus mehrern adelichen und unadelichen Personen bestehen. Die Kammer besteht gleichfalls aus adelichen und unadelichen Personen, und besorget die Kameralgeschäffte des ganzen Meisterthums. Das Personale dieser beyden Dikasterien, so wie der geheimen und Regierungs-Kanzley, ist durch die Einverleibung der Balley Franken mit dem Meisterthume, die im Jahre 1788 geschah, und auf dem im October 1791 zu Mergentheim gehaltenen Großcapitel bestättiget wurde, sehr vermehret worden, indem die meisten zu Ellingen angestellten Räthe nach Mergentheim übersetzt wurden. Beyden stehet das im Jahre 1782 errichtete Tauberoberamt nach. Ehedem ward dasselbe die Hofaudienz genannt, weil vor demselben zugleich die ins