Seite:Über die im fürstlichen Krankenhause zu Bamberg verpflegten und behandelten Kranken vom 10ten November 1789 bis Ende des Decembers 1790.pdf/3

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Und bey dieser kurzen Übersicht, der so vielen im verflossenen Jahre verpflegten, geheilten und vom Tode im Krankenhause geretteten Mitbrüder, welche vormahls fast ganz ihrem Schicksale überlassen waren; werden sicher alle theilnehmende Einwohner der Stadt und des Landes, vom frohen Dank- und Mitgefühle sich durchdrungen fühlen, und die Vorsicht mit uns anflehen, sie wolle über diese wohlthätige Anstalt stets wachen, sie erhalten und ihren vollen Seegen darüber ausschütten; damit dieses Haus nach vielen Jahrhunderten noch die Zuflucht und der Trost der leidenden Menschheit seyn möchte. –

Bey dieser Gelegenheit will man zugleich die Dienstherrschaften, welche dem Kranken-Dienstbothen-Institut bereits beygetreten sind, ersuchen, die vierteljährige Einlage für das Quartal-Lichtmeß, zur bestimmten Zeit, den Distrikts-Deputirten ihres Viertels, gegen Quittung zu überschicken.

Denjenigen Dienstherrschaften und Dienstleuten aber, welche dem Institute noch nicht beygetreten sind, wird bekannt gemacht, daß der Beytritt zu diesem Institute acht Tage vor und nach Lichtmeß offen stehe. Nach dieser Zeit wird keinem mehr gestattet, bis zum folgenden Quartal, sich dem Institute einverleiben zu lassen.

Bamberg den 21ten Jänner
 1791.

Von hochfürstl. Krankenhaus-Kommission.