Über die im fürstlichen Krankenhause zu Bamberg verpflegten und behandelten Kranken vom 10ten November 1789 bis Ende des Decembers 1790
Hievon sind vollkommen genesen 246 – unheilbar entlassen 6 – noch in der Behandlung 30 – gestorben 25, (deren Namen, Alter und Krankheiten näher angegeben sind.)
So unbeträchtlich an und für sich schon die Anzahl der Verstorbenen, in Vergleichung mit der Menge der Genesenen, war; so würde doch das Mortalitäts-Verhältniß weit geringer gewesen seyn, wenn nicht bey Eröfnung des Krankenhauses, eine beträchtliche Anzahl ganz unheilbarer und fast schon sterbender Kranken, theils aus dem dahiesigen Kurhause, theils aber auch fast aus allen Enden der Stadt dahin gebracht worden wären.
Im ersten Vierteljahre verhielt sich daher auch das Mortalitäts-Verhältniß wie eines zu vierzehn – im letzten aber wie eines zu zwanzig. Im ersten Quartal starben nämlich von Hundert und dreyzehn Kranken acht – im letzten aber von drey und achtzig nur vier. –
Wem nicht unbekannt ist, daß in den englischen Hospitälern gewöhnlich der siebente, in den mehrsten französischen aber, so gar der vierte oder fünfte Kranke stirbt; der wird über die so geringe Sterblichkeit im hiesigen Krankenhause gewiß äußerst erfreuet seyn.
| Und bey dieser kurzen Übersicht, der so vielen im verflossenen Jahre verpflegten, geheilten und vom Tode im Krankenhause geretteten Mitbrüder, welche vormahls fast ganz ihrem Schicksale überlassen waren; werden sicher alle theilnehmende Einwohner der Stadt und des Landes, vom frohen Dank- und Mitgefühle sich durchdrungen fühlen, und die Vorsicht mit uns anflehen, sie wolle über diese wohlthätige Anstalt stets wachen, sie erhalten und ihren vollen Seegen darüber ausschütten; damit dieses Haus nach vielen Jahrhunderten noch die Zuflucht und der Trost der leidenden Menschheit seyn möchte. –Bey dieser Gelegenheit will man zugleich die Dienstherrschaften, welche dem Kranken-Dienstbothen-Institut bereits beygetreten sind, ersuchen, die vierteljährige Einlage für das Quartal-Lichtmeß, zur bestimmten Zeit, den Distrikts-Deputirten ihres Viertels, gegen Quittung zu überschicken.
Denjenigen Dienstherrschaften und Dienstleuten aber, welche dem Institute noch nicht beygetreten sind, wird bekannt gemacht, daß der Beytritt zu diesem Institute acht Tage vor und nach Lichtmeß offen stehe. Nach dieser Zeit wird keinem mehr gestattet, bis zum folgenden Quartal, sich dem Institute einverleiben zu lassen.
Bamberg den 21ten Jänner
1791.
- ↑ auf einen halben Bogen in 4 gedruckt.