Seite:Über das Transito-Commerz auf dem Main, oder Gedanken über eine Mainschiffer-Rechnung.pdf/26

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

oder könnte nicht dieses zum Maaßstab genommen werden, daß jede Wasserzollherrschaft, wenn dieselbe ein unmittelbarer Reichsstand ist, einen Rangschiffer für jede Mainzollstatt stellen dürfte; und dann Onolzbach wegen der Landzölle, wodurch das Main-Commerz erleichtert und gedrücket werden kann, wegen der Niederlage in Marktsteft 3 Rangschiffer, und Wirzburg für jene in Wirzburg und Kitzingen ebenfalls wegen der Landzölle nach Nürnberg und Schwaben zu, noch 6 Rangschiffer dazu brächten. Hievon ist aber Kurmainz doch einigermaßen auszunehmen: a) wegen des täglichen Frankfurter Marktschiffs, welches den obern Mainschiffern keine Ladung oder Fahrt nach Miltenberg, welche Kurmainz mit eigenen Schiffern treiben kann; dieses hätte also nach der Billigkeit nur 2 Rangschiffer dazu zu stellen. Kloster Neustadt, Seeligenstadt und Ochsenfurt als nicht unmittelbar können keine Rangschiffer geben; also wären dann in Zukunft für Wirzburg 15 R. Schiffer