Obst beladene Schelche gegeben worden, nicht aber für Handelswaaren?
Das gedrukte Zollreglement der Reichsstadt Frankfurt bestimmet für alle Handelswaaren eine gewisse Abgabe, wenn dieselbe in die Stadt oder aus derselben gehen. Auch lieset man in demselben einen bestimmten Zoll für Holz- und Kohlen-Schiffe, wenn sie vorbeyfahren; keinen aber für Handelswaaren.
In ältern Zeiten, – so sagen 60jährige und ältere Schiffer – wurden diese auch, nach der Maaß ihrer Last, nicht höher im Zolle zu Frankfurt gehalten, als die vorbeygehenden Holz- und Kohlen-Schelche. Erst seit etwa 20 Jahren hat man die Thor-Zoll-Rolle auch auf die zu Schiff vorbeygehenden Handelsgüter anzuwenden angefangen, und die Last des Schiffers von Jahr zu Jahr vermehrt. Wenn Frankfurt ein kaiserl. Privilegium darüber hat, warum steigerte man den Wasserzoll erst dann, als Kurmainz ein Gleiches schon gethan hatte? Hat dieses Vorspiel eines mächtigern Reichsstandes nicht auch Frankfurt und Hanau zur Zollerhöhung angereizet, und derselben zur Einführung des 20 Guldenfußes bey Bezahlung
Anonym: Über das Transito-Commerz auf dem Main, oder Gedanken über eine Mainschiffer-Rechnung in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_das_Transito-Commerz_auf_dem_Main,_oder_Gedanken_%C3%BCber_eine_Mainschiffer-Rechnung.pdf/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)