Vierter Abschnitt. §. 49.
Aus den Gleichungen (13) und (14) leiten wir ab:
|
|
Wir disponiren nun über die Coefficienten so, dass das te
Glied in der Entwicklung von gleich dem ten
Gliede in der Entwicklung von ist. Dann erhält man
(15)
|
|
Damit dies zu Stande komme, hat man
(16)
|
|
zu setzen. In den Bedingungsgleichungen (16) kommt nicht
explicite vor. Wir schreiben deshalb
|
|
Dadurch gehen die Gleichungen (16) über in
(17)
|
|
und wenn man und eliminirt, so ergibt sich zur Bestimmung von die quadratische Gleichung
(18)
|
|
Wir bezeichnen die Wurzeln mit und , und bemerken, dass