Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Eulenstein

Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Eulenstein
Untertitel:
aus: Voigtländischer Kreis, in: Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen. Band 5, Seite 215
Herausgeber: Gustav Adolf Poenicke
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: o. J. [1859]
Verlag: Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer: {{{ÜBERSETZER}}}
Originaltitel: {{{ORIGINALTITEL}}}
Originalsubtitel: {{{ORIGINALSUBTITEL}}}
Originalherkunft: {{{ORIGINALHERKUNFT}}}
Quelle: SLUB DresdenCommons
Kurzbeschreibung:
{{{SONSTIGES}}}
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite
[215]
Eulenstein


auch Eilenstein ist eigentlich nur als Vorwerk, von Dobeneck, welches 2 Stunden von Plauen an der Elster entfernt liegt, zu betrachten. Es hat aber am 26. Febr. 1762 die Schriftsässigkeit erworben und wurde als Rittergut stets besonders aufgeführt.

Im Ortsverzeichnisse von Sachsen wird es als das ehemalige Rittergut Eulenstein aufgeführt und zu Dobeneck gerechnet.

Uebrigens erklärt sich dies einfach daraus, das dies Rittergut nicht mehr bewohnt wird und in Ruinen liegt.

Uebrigens ruhen nur 401/6 Steuereinheiten darauf, besitzt aber einen Antheil (6 Häuser) von Taltiz.

Das Uebrige was in historischer Hinsicht über Eulenstein bezüglich der Besitzer und der Vererbungen zu sagen wäre, gehörte unter der Beschreibung von Dobeneck, mit welchem die Geschichte von Eulenstein genau zusammenhängt. Nach Abgabe der Gerichte von Dobeneck an den Staat, welche am 25. April 1856 erfolgte, wurde Eulenstein wie Dobeneck zum Gerichtsamte Oelsniz gewiesen.