Radbot läßt sich nicht taufen

Textdaten
<<< >>>
Autor: Brüder Grimm
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Radbot läßt sich nicht taufen
Untertitel: {{{SUBTITEL}}}
aus: Deutsche Sagen, Band 2, S. 120-121
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1818
Verlag: Nicolai
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Berlin
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Commons,Google
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: [1]
Bild
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[120]
446.
Radbot läßt sich nicht taufen.

Melis Stoke Rymkronike B. I. Z. 149 - 176
Vergl Buchelius zu Beka p. 13.
Pomarius a. a. O. S. 57.


Als der heilige Wolfram den Friesen das Christenthum predigte, brachte er endlich Radbot ihren Herzog dazu, daß er sich taufen lassen wollte. Radbot hatte schon einen Fuß in das Taufbecken gestellt; da fiel ihm ein, vorher zu fragen: „wohin denn seine Vorfahren gekommen wären? ob sie bei den Schaaren der Seeligen, oder in der Hölle seyen?“ Sanct Wolfram antwortete: „sie waren Heiden, und ihre Seelen sind verloren.“ Da zog Radbot schnell den Fuß zurück, und sprach: „ihrer Gesellschaft mag ich mich nicht begeben; lieber will ich elend bei ihnen in der Hölle wohnen, als herrlich ohne sie im Himmelreich:“ [121] Da entsprang da ein Born, davon heißt die Stelle: zu Achsenhof. Und zu Eschweg kamen sie zu Land, und saßen um den Born herum; und was ihnen der dreizehnte lehrte, das nahmen sie zu Recht an. Doch wußte niemand, wer der dreizehnte war; so gleich war er jedem unter ihnen. Da er ihnen das Recht gewiesen hatte, waren ihrer nur zwölf. Darum sollen in dem Land allzeit dreizehen Asegen seyn, und ihr Urtheil sollen sie fällen zu Achsenhof und zu Eschwege, und wenn sie entzwei sprechen (verschiedener Meinung sind) so haben die sieben die sechs einzuhalten. So ist das Landrecht aller Friesen.