22) Tullius Balbus. Τύλ. Βάλβος wird in einer Liste von Personen genannt, die für Taurobolien und andere Opferhandlungen in Pergamon Geldsummen spendeten (Inschr. v. Perg. II 554 = IGR IV 499 v. 12). Wahrscheinlich derselbe ist Βάλβος, der in einer ähnlichen Liste aus derselben Stadt als Stifter eines ταυροβ(όλιον) genannt ist (IGR IV 494 v. 12). Die Zeitbestimmung ergibt sich aus der Nennung des Consuls II (105 n. Chr.) A. Iulius Quadratus in der ersten der beiden Inschriften. Es ist recht wohl möglich, daß auch Balbus Senator war. Tullius Balbus, an den Antoninus Pius ein Reskript richtete (Marcianus Dig. XXII 1, 32 pr.), ist vielleicht eher sein Sohn als er selbst.