Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Unterhaltsvertrag im griechisch-römischen Aegypten
Band VII A,1 (1939) S. 677
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Trophitis Syngraphe. Im griechisch-römischen Ägypten wird mit diesem Ausdruck ein in Form einer Syngraphe (s. d. Art.) abgeschlossener Unterhaltsvertrag bezeichnet. Nach Wilckens Vermutung (UPZ 118 zu Z. 8–10) ist T. S. als eine Übersetzung des demotischen sš sʿnḫ‚ = ‚Schrift des Ernährers‘ anzusehen. Es begegnen vor allen Dingen Ammenverträge und Eheverträge unter der Bezeichnung T. S. Eine Zusammenstellung der bisher veröffentlichten Ammenverträge geben P. M. Meyer Jur. Pap. nr. 41. 90 und Petropoulos in Ägyptus XIII (1933) 563. Bei einem Ehevertrag bezeichnet die T. S. eine losere oder mindere Form der Ehe im Gegensatz zu der Vollehe. Die Frau gibt dem Manne das sog. Alimentationskapital, auf Grund dessen der Mann der Frau eine jährliche Alimentationsrente gibt. Die T. S. tritt gewöhnlich in Verbindung mit der sog. Zahlungsschrift auf, in der der Mann den Empfang des Alimentationskapitals bestätigt. Die Frage, ob die durch T. S. geschlossene Ehe mit der als ἄγραφος γάμος bezeichneten Form der Ehe identisch ist, ist noch umstritten (P. M. Meyer Jur. Pap. S. 40f. U. Wilcken UPZ S. 549 Anm. 4. E. Seidl Ztschr. Sav.-Stift. LII [1932] 425). – Eine Zusammenstellung aller veröffentlichten Eheverträge aus dem griechisch-römischen Ägypten gibt O. Montevecchi Aegyptus XVI 4–6. –Literatur: O.Montevecchi I contratti di matrimonio e gli atti di divorzo Aegyptus XVI (1936) 3-83 mit Angabe der älteren Literatur und des das Ägyptische betreffenden Schrifttum.