Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Getreide zur Verpflegung Alexandreias
Band VII A,1 (1939) S. 676
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Trophimon Alexandreias. Der Ausdruck bezeichnet das Getreide, das nach einer Verordnung des Kaisers Diokletian im J. 302 zur Verpflegung Alexandrias verwendet werden sollte. Das Getreide wurde in Ägypten als Steuer aufgebracht und war bisher nach Rom zur Versorgung der Hauptstadt gebracht worden. Nach der Neuordnung Diokletians wurde ein Teil davon für Alexandria zurückbehalten (Chron. Pasch. p. 514. Procop. hist. arc. 26, 41). Diese Bestimmung blieb auch bestehen, als später die Getreideflotten nach Byzanz statt nach Rom segelten. Für das J. 436 gibt der Cod. Theod. XIV 26, 2 einen Beleg und für das 6. Jhdt. das Edict XIII des Kaisers Iustinian (cap. 4–8. 24. 26), in dem ausführliche Bestimmungen über die Eintreibung und den Transport des T. A. enthalten sind. Danach mußte bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres das Getreide in Alexandria eingetroffen sein. – In den Papyri gibt es nur drei Stellen, die nach Wilckens Vermutung (Arch. f. Pap. V 294) mit dem T. A. zu tun haben: P. Klein. Form. 328 (6. Jhdt.). 1208 (7./8. Jhdt.). 1344 (7. Jhdt.). – Literatur: Wilcken Grundz. 368. Rostovtzeff Art. Frumentum Bd. VII S. 187. G. Rouillard L’administr. civ. de l’Égypte byzant.² 121–148.