Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Urkundszeuge eines SC von 25 v. Chr. aus dem Asklepiosheiligtum in Mytilene
Band V A,1 (1934) S. 690692
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86) M. [Terent]ius Varro ([Μᾶρκος Τερέντ]ιος Ούάρρων, das Praenomen infolge der Verstümmelung der Inschrift nicht erhalten, aber aus der [691] Filiation Μάρκου υἱός IG XII 2, 35 = IGR IV 33 col. b. Z. 14 möglicherweise zu erschließen), unter den nach Rangklassen angeordneten Urkundszeugen eines im Archive des Asklepiostempels zu Mytilene gefundenen Senatsconsultes aus dem J. 729 = 25 v. Chr. (betreffend ein Bündnis Roms mit Mytilene) genannt (IG XII 2, 35 = IGR IV 33. Syll. II³ 764 fehlt infolge der gekürzten Wiedergabe der Aktenstücke der Name). Cichorius S.-Ber. Akad. Berl. 1889, 970 und im Anschluß an ihn Cagnat IGR IV p. 17 identifizieren mit Recht den in einem wahrscheinlich einige Tage oder (vielleicht richtiger) Wochen (Cagnat p. 17) nach dem ersten verfaßten zweiten Senatsconsulte über dieselbe Angelegenheit genannten Οὐάρρον mit dem im ersten erwähnten... ....ιος Οὐάρρον, wofür vor allem auch die Zugehörigkeit zur Tribus Papiria in beiden Fällen spricht. Infolgedessen ist die früher von Cichorius Rom und Mytilene 67 geäußerte und von Viereck gut geheißene Annahme, in dem Urkundszeugen möglicherweise einen jüngeren Sohn des Schriftstellers M. Terentius Varro zu sehen, hinfällig (Cichorius S.-Ber. Akad. Berl. 970), da der berühmte Gelehrte r. r. III 2, 1 den Senator Qu. Axius (o. Bd. II S. 2633 Nr. 4), der im Senatsconsulte über Oropus aus dem J. 680 = 74 v. Chr. als Κόιντος Ἄξιος Μαάρκου υἱὸς Κυρίνα genannt wird, als seinen tribulis bezeichnet und seine Heimat Reate der Tribus Quirina angehörte (Kubitschek Imp. Rom. trib. discr. 55. Cichorius Röm. Studien 191). Da T. in der Zeugenreihe des ersten Senatsconsults für Mytilene auf den Consularen L. Sempronius Atratinus folgt, war er in diesem Jahre Praetorier (Cichorius S.-Ber. Akad. Berl. 968). Cagnat hält ihn im Anschlusse an Cichorius S.-Ber. Akad. Berl. 968 für eine Person mit dem bei Joseph. bell. Iud. I 20, 4; ant. XV 10, 1 genannten, sonst ganz unbekannten Legaten von Syrien Οὐάρρον und zuletzt hat sich auch Groag österr. Jahresh. XXI/XXII Beibl. 457 diese Identifizierung zu eigen gemacht. Auch dieser war, wie Mommsen Res gestae divi Augusti² 165 bemerkt, Praetorier und der Ansatz des Zeitpunktes seiner Verwaltung 729–731 = 25–23 v. Chr. durch Liebenam Forsch. zur Verwaltungsgesch. d. röm. Kaiserzeit 361 erfährt infolge seiner Anwesenheit in Rom in den Monaten Mai und Juni 729 = 25 v. Chr., die aus der Urkunde col. III Z. 10 [π]ἡμερῶν τριῶν καλανδῶν Ἰο[υλίῶν ?] zu ersehen ist, noch genauere Begrenzung (Cichorius S.-Ber. Akad. Berl. 968). Während seiner Wirksamkeit in Syrien beklagten sich die Damaszener über Räubereien des Ituraeerfürsten Zenodorus in Trachonitis; Varro hielt die Ituraeer mit Waffengewalt nieder und übergab auf Augustus’ Befehl das Land ihres Fürsten dem Herodes (Joseph. bell. Iud. I 20, 4; ant. XV 10, 1), ob erst beim Tode des Zenodorus im J. 734 = 20 v. Chr., wie Beer o. Bd. IX S. 2380 annimmt, ist zweifelhaft, wenn auch der Schluß Schürers Gesch. d. jüd. Volk. I³ 320, nach dem Wortlaute des Joseph. ant. XV 10, 1 Καῖσαρ δὲ ἀνενεχθέντων τούτων ἀντέγραφεν ἐξελεῖν τὰ λῃστήρια. τὴν δὲ χώραν Ἡρώδῃ προσένειμεν müsse diese Maßnahme, die Zumpt Comm. epigr. II 78 gegen das Ende [692] des J. 730 = 24 v. Chr. oder in den Anfang des J. 731 = 23 v. Chr. verlegt, noch in die Zeit der Tätigkeit des Varro in Syrien gesetzt werden, nicht unbedingt erforderlich ist und Gleichzeitigkeit beider Verfügungen nicht gefolgert zu werden braucht (vgl. Otto Suppl.-Bd. II S. 68ff). Mommsen 165 hält kaum mit Recht diesen Varro für einen Legaten des Agrippa; denn Agrippas Wirksamkeit im Orient fällt erst ins J. 731 = 23 v. Chr. (Mommsen 165. Schürer 319) und in diesem Jahre (anders Beer a. O.) schenkte Augustus nach Zumpt’s II 75ff. richtiger Berechnung die Landschaft Trachonitis dem Herodes; unrichtigerweise hält Zumpt 76 den Bezwinger der Salasser im J. 729 = 25 v. Chr. Terentius Varro für eine Person mit unserem Varro (Liebenam 361, 1); dann fiele seine Legation in Syrien in die J. 726–728 = 28–26 v. Chr.; Groag 457 setzt sie aber mit gutem Grunde in die J. 730–731 = 24–23 v. Chr.