Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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vom Räuberhauptmann Moiragenes verschleppt
Band V A,1 (1934) S. 592593
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3) Cic. Att. VI 1, 13 schreibt unter anderen Neuigkeiten aus seiner Provinz Kilikien am 20. Februar 704 = 50: Terenti nullum vestigium adgnovi, und gleich dahinter: Moeragenes certe periit. [593] Feci iter per eius possessionem, in qua animal reliquum nullum est. Die einzige frühere Erwähnung des Räuberhauptmanns Moiragenes ist die V 15, 3 vom 3. August 703 = 51, wonach Cicero von Lykaonien in den Taurus ziehen wollte, ut cum Moeragene signis collatis, si possem, de servo tuo deciderem. Gegen die Gleichsetzung des T. in dem späteren Briefe mit dem ungenannten Sklaven des Atticus in dem früheren spricht es, daß T. kein Sklavenname ist; Cicero könnte allenfalls einen im Dienste des Freundes stehenden Freigelassenen scherzhaft als Sklaven bezeichnet haben. Doch in Geschäften des Atticus waren damals in Asien auch andere Leute tätig (z. B. Democritus tuus VI 1, 13 gleich im nächsten Satz) und können von Räubern verschleppt worden sein. Über T. bleibt somit alles unsicher.