Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Konkubine
Band III A,2 (1929) S. 1544 (EL)
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2) Eine Konkubine, die ihren frühverstorbenen Liebhaber beerbte. Die Erbschaft wurde vor Gericht angefochten, ihr Anwalt war Vibius Crispus, der der Gegenpartei P. Galerius Trachalus, Quintil. VIII 5, 17. 19. – Martial. II 52 scherzt über eine üppige Frau namens S.

[Stein. ]