Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Lupus, P. Praetor 49 v. Chr., evtl. Sohn von Nr. 26
Band I A,1 (1914) S. 12671268
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27) P. Rutilius Lupus (P. Lupus Pompeius bei Cic. ad fam. VIII 12 A, 4, Rutilius Lupus bei Caesar, nur Lupus bei Cicero), wohl ein Sohn von Nr. 26, trat am 10. Dezember 697 = 57 das Volkstribunat an und zeigte sich darin gleich zu Anfang als Gegner Caesars und als Anhänger des Pompeius; denn noch im Dezember griff er im Senate das Ackergesetz Caesars heftig an (Cic. ad Q. fr. II 1, 1), und bei den Erörterungen über die ägyptische Frage stellte er den Antrag, den in der Senatssitzung vom 14. Januar 698 = 56 der Consular L. Volcatius Tullus aufnahm, daß dem Pompeius die Rückführung des Ptolemaios Auletes übertragen werden sollte (Cic. ad fam. I 1, 3. 2, 2; vgl. Mommsen St.-R. III 955, 1. Sternkopf Herm. XXXVIII 28ff.). 705 = 49 beim Ausbruch des Bürgerkrieges war R. Praetor, verließ mit Pompeius und den übrigen Magistraten Rom, blieb aber in der Nähe, in Tarracina, mit drei Cohorten stehen; Mitte Februar erhielt er von Pompeius den Befehl, sich nach Apulien zurückzuziehen und zum Hauptheer zu stoßen (bei Cic. ad fam. VIII 12 A, 4); doch als er den Befehl ausführen wollte und Caesars Vortrab sichtbar wurde, sah er sich von seinen Truppen verlassen (Caes. bell. civ. I 24, 3). Anfang März hörte Cicero, auch R. sei nach Rom zurückgekehrt und habe seine praetorischen Amtsgeschäfte wieder aufgenommen (ad Att. IX 1, 2); ist das richtig, so ist R. jedenfalls später zu Pompeius nach Griechenland gegangen, denn in der ersten Hälfte von 706 = 48 war er von ihm als Propraetor nach dem eigentlichen Hellas gesandt worden und wollte sich auf dem Isthmos von Korinth verschanzen (Caes. bell. civ. III 56, 2). Die Verschiedenheit der Praenomina verbietet die Gleichsetzung mit dem in Athen geehrten Statthalter von Achaia Gellius Rutilius Lupus (IG III 606. 871, vgl. Nr. 22), die sonst verlockend wäre. Unsicher bleibt auch, ob P. Rutilius Lupus, der unter den Erben des C. Cestius [1268] Epulo (o. Bd. III S. 2005 Nr. 7) erscheint (CIL VI 1375 = Dessau 917 a), und ob der gleichnamige Mann, von dessen Freigelassenen verschiedene auf Grabsteinen vorkommen (CIL VI 9696. 25644. 25649f. 25662), mit diesem R. oder mit einem seiner Nachkommen identisch ist. Jedenfalls ist er der Ahnherr der Rutilii Lupi der Kaiserzeit.