1) Denter Romulius wurde nach Tac. ann. VI 11 von Romulus während seiner Abwesenheit als Stellvertreter in Rom zurückgelassen. Die Ausführungen des Tacitus über den Praefectus urbi sind einem staatsrechtlichen Theoretiker entlehnt; der Name dieses ersten Praefectus urbi ist wohl dessen eigene Erfindung; der adjektivisch von Romulus abgeleitete Gentilname wurde verbunden mit einem verschollenen Vornamen, der im Zeitalter der Samniterkriege bei den Ahnen der plebeischen Caecilii Metelli und Livii als Beiname begegnet (L. Caecilius Metellus Denter Consul 470 = 284 [o. Bd. III S. 1213 Nr. 92] und M. Livius Denter Consul 452 = 302).