Remmius. 1) Amtsgenosse des jüngeren M. Livius Drusus in der Aedilität um 660 = 94. Dieser Nachricht des Auct. de vir. ill. 66, 1f. deshalb zu mißtrauen, weil das Elogium des Drusus (CIL I2 p. 199[1] nr. XXX) unter seinen Ämtern die Aedilität, wie auch die Quaestur nicht aufführt, ist nach Mommsen (z. d. Inschr.) nicht nötig, denn die Ämter können wenn auch nicht auf der Originalinschrift, so doch jedenfalls sehr leicht in der einzigen Kopie aus dem 16. Jhdt. versehentlich ausgelassen worden sein. Vgl. Nr. 2.