Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Menander, Cn. mit einer römischen Gesandtschaft in Griechenland
Band XXIII,2 (1959) S. 1902
Bildergalerie im Original
Register XXIII,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|XXIII,2|1902||Publicius 24|[[REAutor]]|RE:Publicius 24}}        

24) Cn. Publicius Menander, ein Freigelassener, der wahrscheinlich seinen Geschlechtsnamen als früherer servus publicus sich neu bildete, wie noch später z. B. Q. Publicius Tergest(inorum) l. Felix (CIL V 628[1] = Dess. 6683), begleitete als Dolmetscher eine römische Gesandtschaft nach Griechenland und wurde durch einen besonderen Volksbeschluß für den Fall der Rückkehr aus seiner griechischen Heimat nach Rom in seinem römischen Bürgerrecht gesichert (Cic. Balb. 28. Menander Pompon. Dig. XLIX 15, 5, 3. s. Mommsen St.-R. I 321, 7. III 656f., 1). Der Beschluß, dessen Zeit Cic. mit dem Ausdruck apud maiores nur sehr unbestimmt andeutet, gehört wohl in eine frühe Periode der Beziehungen Roms zu Griechenland, etwa in die des Übergreifens über die Adria vor dem Hannibalischen Kriege.

Anmerkungen (Wikisource) Bearbeiten

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum V, 628.