Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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P. Rhetor, patricius und magister officiorum, Schriftsteller
Band XIX,2 (1938) S. 12961304
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6) Πέτρος, Patricius und Magister officiorum in der Regierungszeit Kaiser Iustinians, auch P. Rhetor genannt (Π. πατρίκιος καὶ μάγιστρος Menand.; Π. ὁ μάγιστρος Theoph. Chron. a. 6054. 6055; ὁ ῥήτωρ ὁ καὶ μάγιστρος καὶ ἱστορικός Suid. ed. Bekker; ἀνὴρ πατρίκιος τὴν τοῦ μαγίστρου ἀρχὴν ἔχων Procop. bell. Goth. IV 11; [1297] Π. μάγιστρος ὀφφικίων Nov. 137 d. VII. Kal. Apr. 564; ὁ πανεύφημος πατρίκιος καὶ ὁ πάντα σοφώτατος μάγιστρος Π. Steph. Byz. s. Ἀκόναι), exconsul, patricius et magister, magnificus vir und referendarius im Briefe des Papstes Vigilius, s. u.

Leben. P. war um 500 in Thessalonike geboren. Procop fügt zu dieser Angabe (bell. Goth. I 3) noch Ἰλλυρικός hinzu, was wohl nicht auf die Nationalität zu beziehen ist, die damals in dem Völkergewirre des Balkans schon verwischt war, sondern auf die Zugehörigkeit Makedoniens zur Iurisdiktion des praefectus praet. von Illyricum. So Krumbacher Byz. Literaturgesch. 237 nach K. Müller FHG IV 181. P. übte in Constantinopel den Beruf eines Rechtsanwalts aus (Procop. a. O. τῶν ῥητόρων τῶν ἐν Βυζαντίῳ) und stand im Rufe großer Geschicklichkeit und Geschäftstüchtigkeit (bell. Goth. I 6). Seine juridischen Fähigkeiten, τῶν νόμων παιδεία, rühmt Menand. Prot. exc. de leg. 5 FHG frg. 15. Außerdem bekleidete er das Amt des Curators im Hofstaat der Kaiserin Theodora, Iohann von Ephesos nennt ihn Patricius und Curator der Kaiserin (Dr. I. M. Schönfelder D. Kirchengesch. d. J. v. Eph. 1862, II c. 11). Danach ist er identisch mit P. v. ill. curator domus serenissimae Augustae (sc. Theodora). Dieser Vertrauensstellung verdankte er wohl die Empfehlung der Kaiserin zur Ernennung als Gesandter des Kaisers nach Italien zu den Verhandlungen mit der Regentin Amalasuntha (s. Art. Amalasuntha, Athalarich, Theodahad). Die Tochter Theoderichs war infolge des Gegensatzes zwischen den romanisierenden Tendenzen des Amalergeschlechts und dem Nationalsinn einer gotischen Partei in bedrängte Lage geraten; sie hatte Iustinians Beistand, sogar Aufnahme im Ostreich gesucht, gegen Übergabe Italiens in byzantinische Herrschaft. Einerseits mußte mit Amalasuntha über diesen Fragenkomplex verhandelt werden, andrerseits hatte ihr Vetter Theodahad dem Kaiser die Auslieferung von Tuscien gegen eine Ablösungssumme und ein gesichertes Heim in Constantinopel angeboten. Nach Procop (anecd. 16) hat Theodora den Kaiser bewogen, entgegen der Gepflogenheit zwei Bevollmächtigte zu betreuen, P. als Gesandten allein auszusenden (vgl. Bury Hist. of later Rom. Emp. II 107. Cass. var. X 20). Diese Besonderheit mag daraus zu erklären sein, daß nach den Anekdota, wo Procop sich auf den früheren Bericht im bell. Goth. bezieht, Theodora ihre eigenen dunklen Absichten bezüglich der Gotenkönigin hatte (s. Art. Theodora), was sie zugleich mit dem Befehle, über die Verhandlungen mit Theodahad noch vor dem Kaiser Bericht zu erhalten (var. X 20: hortamini enim ut quicquid expetendum a triumphali principe domno iugali vestro credimus vestris ante sensibus ingeramus, schreibt Theodahad), nur einem Vertrauensmann, eben dem Gesandten P., auftragen konnte. Sie stellte ihm auch hohe Belohnung in Aussicht, wenn er ihre Wünsche erfüllte (anecd. 16).

P. reiste im Oktober 534 nach Italien, bevor noch der Tod Athalarichs (2. Oktober) am byzantinischen Hofe bekannt geworden war. Am Weg, auf der Via Egnatia, die zur adriatischen Küste führte, begegnete er den gotischen Königsboten, [1298] die Athalarichs Tod und die Erhebung Theodahads zu melden kamen. In Aulon (Valona), wo er sich einschiffen sollte, traf er dann die zweite gotische Gesandtschaft, die Senatoren Liberius und Opilio, die ihm Amalasunthas Gefangennahme berichteten. P. schickte nun einen Eilboten zum Kaiser, der nach Procops Text vor den Römern in Constantinopel ankam, und wartete neue Aufträge ab (bell. Goth. I 4). Er erhielt den Befehl, Theodahad und den Goten klar zu machen, daß Iustinian die Königin schützen werde und einen Brief Iustinians an Amalasuntha, in dem ihr ein dahin gehendes Versprechen gegeben wurde. Infolge dieser Verzögerung kam P. erst Ende Dezember 534, spätestens Anfang Jänner 535 nach Ravenna. Procop hat nach Burys Ansicht (II 165ff.) den wegen der Intrige Theodoras heiklen Bericht im bell. Goth. verschleiert, indem er das genaue Datum von P.’ Ankunft nicht angab. Er wollte in diesem sozusagen offiziellen Bericht durch die farblose Erzählung: Π. ἀφικομένου ἐς Ἰταλίαν Ἀμαλασούνθῃ συνέβη ἐξ ἀνθρώπων ἀφανισθῇναί (I 4, schlecht übersetzt von Coste I 15) die Aufmerksamkeit des Lesers von der Tatsache ablenken, daß P., obwohl er etliche Monate vor der Mordtat bereits in Italien war, nichts tun konnte oder wollte, um Amalasuntha zu retten, daß er außerdem, wie die Geheimgeschichte angibt, Theodahad diese Untat sogar nahelegte (an. 16 ἅτε τὸν Ἀμαλασούνθης φόνον ... εἰργασμένου). Hier hat Procop, wie er selbst sagt, eine Erklärung abgegeben, die früher zu sagen ihm die Furcht vor der Kaiserin verwehrte. Die Briefe des gotischen Königspaares, die P. im Sommer 535 an den byzantinischen Hof mitnahm, sind ganz danach angetan, diese Version zu unterstützen (var. X 19. 20. 22. 24. Bury II 168; vgl. jedoch Comparetti Inedite [zu 16]. Schon Alemanni in der ersten Ausgabe der Anecdota hat aus diesen Texten die Schuld P.’ herausgelesen, besonders aus den Worten: nam de illa persona . . . var. X 20; Gibbon Decl. a. Fall spricht sich im Text für P.’ Schuld aus, die Fußnote dazu äußert wieder Bedenken. Hodgkin Italy a. h. Invad. III 720 entscheidet sich nicht, ebenso Diehl Iust. 181. Auch Dahn Kön. d. Germ. läßt die Möglichkeit einer Erfindung Procops offen. Sicher bleibt, daß P. auch bei den Goten als Agent Theodoras galt: var. X 20 talem virum serenitas vestra designavit, X 23 legatum vestrum P. vestris obsequiis inhaerentem). Seinem offiziellen Auftrag gemäß erklärte P. nach Amalasunthas Ermordung etwa Mai oder Juni 535 den Goten, daß Iustinian ihnen ob dieser Untat Krieg ohne Gnade und Erbarmen ansage, worauf Theodahad ihm beteuerte, daß der Mord von den Goten gegen seinen Willen verübt worden sei (bell. Goth. 4). Während nun der Kaiser die Besetzung Italiens unter Belisars Oberbefehl vorbereitete, verhandelte P. mit Theodahad weiter über die Ausarbeitung eines Vertrages, der Italien auf friedlichem Wege in den Besitz Iustinians bringen sollte (bell. Goth. I 6). Mit einem Brief Theodahads an den Kaiser, in dem er die Abtretung des eben von Belisar eroberten Sizilien und eine Reihe von Zugeständnissen anbot, die des Kaisers Oberhoheit deutlich zum Ausdruck bringen sollten, machte P. sich auf den Weg nach [1299] Constantinopel. Seine Rückberufung, als er kaum über Albanum hinausgekommen war, und die weiteren Phasen und Vertragspläne des J. 535/36 s. auch im Art. Theodahad. Als er mit zwei Vertragsentwürfen nach Byzanz reiste, begleitete ihn der Bischof Rusticus von Faesulae als Vertrauensmann Theodahads. Bei der Rückkehr nach Italien mit der Einwilligung des Kaisers in den Vertrag hatte P. den Athanasios zum Gefährten. Diesmal oblag es P. als Jurist (Procop nennt ihn hier I 6 auch ῥήτωρ), das Unterschreiben und Beschwören des Vertrags sowie die Zuteilung der gotischen Krongüter (patrimonium) zu vollziehen, die Theodahad als Preis für die Abgabe der Herrschaft über Italien an Iustinian erhalten sollte. Belisar war zugedacht, von Sizilien her für den Kaiser vom Lande Besitz zu ergreifen. Bei der Ankunft der byzantinischen Gesandtschaft, die Briefe des Kaisers an Theodahad und die gotischen Großen mitbrachte, war jedoch die Niederlage der Byzantiner in Salonae (Frühling 535) dem König bereits bekannt. Er nahm daher eine selbstbewußtere Haltung an, was sich in geringschätziger Behandlung P.’ und seines Gefährten zeigte. Auf P.’ Vorstellungen, daß er den Vertrag mit dem Kaiser verletze, gab Theodahad zu verstehen, daß er vor Gewalt gegen die Gesandten trotz des völkerrechtlichen Schutzes nicht zurückscheue. Er bewies dies durch die Gefangensetzung des P. und Athanasios. Diese Haft dauerte noch unter König Witigis fort bis Ende Juni oder Anfang Juli 539 (am Ende des vierten Kriegsjahres Procop. bell. Goth. II 22. Comparetti 242; ebenso Bury II 206 nach der Berechnung von Körbs; irrtümlich Ende 538 nach fast dreijähriger Haft, Müller FHG IV 181). Belisar ließ die Gesandten des Königs Witigis damals bei ihrer Rückkehr in Italien nach Ravenna erst ziehen, bis die Freigabe der byzantinischen Gesandten sicher stand. Sobald diese in Constantinopel eingetroffen waren, wurde Athanasios zum Praef. praet. per Italiam, P. zum Magister officiorum ernannt (bell. Goth. II 22; bell. Pers. I 22. 24). Comparetti sucht aus der vierjährigen Verzögerung der Beförderung den Beweis zu konstruieren, daß sie eher ein Zeichen von Ungnade und daher die Ernennung keine Belohnung für etwaige Theodora geleistete Dienste war, daß daher P. am Tode Amalasunthas nicht beteiligt war. Er zieht dabei die lange Gefangenschaft, die jede Verbindung mit dem Kaiserhofe unterbrach, nicht in Betracht. Nach anecd. 16 gewann P. viel Macht dadurch, aber auch viel Abneigung; im Text (Dindorff) stand μάλιστα πάντων ἐχθρῶν (auf die Perser gedeutet, zu denen er später entsandt wurde), von Haury Procopiana in ἔνθους verändert; dazu Bury II 165ff.

Vor 550 wurde P. zur Würde des Patriziats erhoben. Vielleicht hängt dies mit seiner Entsendung zum Perserkönig Khosrau (Χοσρόης) zusammen, da alle Gesandten an die Perser von Anastasios an mindestens den Rang eines Patricius hatten (K. E. Güterbock Byzanz u. Persien, Berl. 1906, 16). Im J. 550 lief der fünfjährige Waffenstillstand auf der Ostgrenze und in Armenien ab. Der Kaiser leitete neue Verhandlungen mit Khosrau um einen Frieden ein; er brauchte im Osten Ruhe, um gegen die Goten [1300] freie Hand zu haben. P. wurde dazu ausersehen (bell. Goth. IV 11 ἐφ. ᾧ τὰς σπονδὰς ἀμφὶ τῇ ἑῴᾳ παντάπασιν διοικήσωνται. Menand. Prot. exc. de leg. 4 = FHG frg. 13). Khosrau lehnte aber P.’ Mission ab und entließ ihn nach Konstantinopel, einen eigenen Friedensvermittler ankündigend. Dieser, sein oberster Kämmerer Izedh–Guschnasp (Ἰσδιγούνας) schloß am byzantinischen Hofe aber wieder nur einen weiteren Waffenstillstand auf fünf Jahre gegen die Zahlung von 2000 Pfund Gold jährlich (Holmes Age of Just. 727. Bury II 120).

Als in den heftigen Kämpfen des Dreikapitelstreites Ende 551 der in Konstantinopel anwesende Papst Vigilius vor dem Zorn des Kaisers nach Chalkedon floh, wurden Belisar und Cethegus als iudices (imp.) mit P. als referendarius am 28. Jänner 552 zum Papst entsandt, um ihn zur Rückkehr nach der Hauptstadt gegen neue eidliche Versprechungen Iustinians zu bewegen. Aus der Encyclica des Vigilius an das Abendland, die diese Phase des Zwistes ausführlich schildert (Mansi Conc. Coll. Florentiae 1743, IX 50ff.), geht hervor, daß P. die Verhandlungen zu führen hatte. Einen Brief mit Vorschlägen, den er dem Papst vorwies, nahm dieser nicht an, weil er keine Unterschrift des Kaisers trug und er aus der Weigerung P.’ zu sagen, wann er ihn bekommen habe, folgerte, daß der Kaiser gar nichts davon wußte. Eine Woche später erschien P. wieder, diesmal mit einem authentischen kaiserlichen Schreiben. Der Papst lehnte es ab, de causa ecclesiae mit P. zu verhandeln, der Kaiser möge nur ohne neue Eide das Verhältnis zur Kirche, wie es unter Iustinos bestand, wiederherstellen und mit den Gebannten keine Gemeinschaft halten. P. mußte sich mit diesem Bescheide begnügen (über den Zeitpunkt von Vigilius’ Rückkehr nach Konstantinopel vgl. Hergenröther-Kirsch Hdb. d. Kirchengesch. I 654).

Indessen zogen sich die Kämpfe mit den Persern im Lazika (Kolchis) weiter; die Perser erlitten schwere Niederlagen und mußten fast ganz Lazika räumen. Wieder wurde 556 nur ein provisorischer Waffenstillstand von Izedh-Guschnasp in Byzanz vermittelt, der sich nunmehr auch auf Lazika erstreckte. Doch war jetzt schon das Friedensbedürfnis auf beiden Seiten stark, die Avaren und Hunnen bedrängten Byzanz, die Türken machten den Persern zu schaffen. Nach weiteren fünf Jahren regte Iustinian Friedensverhandlungen an, sein Bevollmächtigter war wiederum P. Mit großem Gefolge begab er sich nach Daras. Die Beratungen mit dem Unterhändler Khosraus, Isdegh-Guschnasp, fanden in dem neutralen Grenzgebiet zwischen dieser byzantinischen Stadt und dem persischen Nisibis statt. Nach dem von P. selbst verfaßten, von Menandros in etwas verkürzter Form benützten Bericht konnte P. es sich gegenüber der überheblichen Haltung des persischen Gesandten nicht versagen, mit ironischer Anspielung die Geschichte vom Übermute des Sesostris und dem Rad des Glücks zu erzählen (Menand. de leg. 3 = FHG frg. 11). Über die dreizehn Punkte des Vertrags s. Güterbock 59ff. Die wichtigste Bedingung war die endgültige Räumung Lazikas durch die Perser. Sie wurde leicht erledigt. Über das angrenzende Gebiet [1301] Suania kam es nicht zu einem Einvernehmen. Es wurde daher diese Frage auf eine spätere persönliche Verhandlung mit dem Perserkönig verwiesen (Menand. exc. 5 = FHG frg. 15). Der Vertrag eines fünfzigjährigen Friedens wurde aber in Originalen und Abschriften in beiden Sprachen ausgefertigt und unterschrieben. P. nahm das persische Original gesiegelt und die griechische Abschrift ungesiegelt an sich. Isdegh-Guschnasp ebenso das griechische Original und die persische Kopie. Die Einzelheiten dieses Friedensschlusses, die uns durch die sorgfältige byzantinische Berichterstattung überliefert wurden, unterrichten fast allein über die Art der diplomatischen Vorgänge jener Zeit. Daraufhin gingen die Bevollmächtigten auseinander. P. blieb noch in Daras, und feierte dort Weihnachten und Epiphanie (6. Jänner 563), wartete gewiß auf Weisungen aus Constantinopel; dann begab er sich an das Hoflager Khosraus nach Babylonien (Bêth- Aramaje, Βιθαρμαῗς) zu den Verhandlungen um Suanien, dessen Aufgabe von den Persern wegen der steten Bedrohung von Lazika für Byzanz von großer Bedeutung war (Menand. frg. 15. Procop. bell. Goth. IV 16). Trotz der diplomatischen Geschicklichkeit und Urkundenbeweise, die P. für die byzantinischen Rechte auf diese Landschaft vorbrachte, ließ sich der König nicht zum Nachgeben bewegen. P. verließ ihn ohne etwas erreicht zu haben, denn auf den offenbar nicht ernst gemeinten Vorschlag Khosraus, die Suanen selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden zu lassen, ging er nicht ein (Menand. frg. 13). Auch bezüglich der Pensionsverpflichtung Iustinians gegen den persischen Vasallen Amr, Sohn des arabischen (sarazenischen) Fürsten Mundhir (Alamundar) von Hira (τὰ περὶ τῶν νῦν ἐπικαλούντων Σαρρακηννῶν καὶ ἕτερα, ὅσα διημφισβητήθη, οἷος ἐγένετο παρακρούσασθαι Menand. frg. 13) drang das Argument P.’, daß es sich bisher nur um Geschenke gehandelt habe, nicht durch. Mit Ausnahme der Räumung von Lazika hatte demnach P. für das Reich, dem weiterhin eine erhöhte Zahlungsverpflichtung auferlegt war, keine erheblichen Vorteile errungen. Immerhin bedeutete aber das neben dem Friedensvertrage einherlaufende Separatabkommen über Konzessionen zugunsten der persischen Christen eine Erleichterung für die Vertragspflicht des Kaisers (Menand. frg. 13. Güterbock 931).

Nach Abschluß dieser schwierigen Verhandlungen kehrte P. nach Byzanz zurück. Er starb bald nachher, im J. 564 (Theoph. a. 6055. Menand. a. O.); die vom 26. März datierte Nov. 137 ist noch an ihn gerichtet, die Krönung Iustins erlebte er nicht mehr, an der sein Sohn Theodoros teilnahm (Coripp. I 25 successorque boni rediviva gloria Petri hinc Theodorus adest, patria gravitate magister).

Literarische Werke. Vom Schrifttume P.’ sind zwei Werke in umfangreichen Bruchstücken erhalten. 1. ἱστορίαι (Suid. s. Πέτρος). Dieses geschichtliche Werk dürfte die Zeit vom zweiten Triumvirate bis auf die Zeit Julians, also bis wo Eunapios die Ereignisse ausführlicher darstellt, umfaßt haben. Auf die Vorstudien zu dieser Arbeit beziehen sich wohl die Worte des Johannes Lydus über P.’ Studien (ἀφηγήσεις πραγμάτων [1302] ἀρχαιοτέρων). Siebzehn Bruchstücke der ἱστορίαι sind in den konstantinischen Exzerpten de legationibus gentium (Exc. Const. I/1 ed. de Boor 390-396 = FHG IV 184ff. L. Dindorf I 425-437) und in den Exc. de sententiis derselben Sammlung (von Mommsen Herm. VI 82f. noch fälschlich [s. Boissevain p. XVI] dem Joh. Ant. zugewiesen Exc. Const. IV ed. Boissevain 241-271). Außerdem ist das Geschichtswerk P.’ in zwei kleinen Auszügen Πέτρος εἰς τὰ περὶ Ἀντωνίου und Πέτρος εἰς τὰ τῆς μοναρχίας Καίσαρος zitiert in dem syntaktischen Lexikon Seguerii (περὶ συντάξεως Cod. Coislianus Anecd. [Bekk.] I 130. 149). Mit C. de Boor (Röm. Kaisergesch. i. byz. Fassung I des Anon. post Dionem Byz. Ztschr. I [1892] 13-33) schreibt Krumbacher P. noch diese Exzerpte zu, ‚deren Schlußteil von Valerian bis Konstantin d. Gr. bis dahin gewöhnlich als Anonymus post Dionem oder als anonyme Fortsetzung des Dio Cassius bezeichnet wurde‘. Die obenerwähnten Fragmente betreffen die Zeit der Kaiser Tiberius, Claudius, Domitian, Traian und mehrere der folgenden Kaiser, das letzte Julian Apostata. Nach den Überschriften in der Fassung der Zitate darf man annehmen, daß das Werk nicht in Bücher, sondern in Abschnitte nach Kaiserregierungen eingeteilt war. Boissevain S. XVI nennt es darum schlechtweg historia Augusta (de Boor Röm. Gesch. 17. Krumbacher Lit.-Gesch. 238f.). Wie zahlreiche fast wörtliche Übereinstimmungen zeigen, ist es auch von Zonaras für die politische Geschichte in der Zeit von Alex. Severus bis auf Konstantin d. Gr. benützt worden. (Die gesamten erst von de Boor P. zuerkannten Exzerpte aus dem vatikanischen Palimpsest in A. Mai Ser. vet. nova coll. II [Rom 1827] 197-246 wiederholt v. Dindorf Cass. Dio V [1865] 181-232.)

2. Περὶ τῆς πολιτικῆς καταστάσεως. Eine Schrift über staatliche Einrichtung (Suid. a. O.), aus der wahrscheinlich die ausdrücklich als von P. herstammend bezeichneten Exzerpte in c. 84 (ἐκ τῶν τοῦ μαγίςτρου Πέτρου) und 85 (τοῦ αὐτοῦ Πέτρου) des 1. Buches des von Konstantin Porphyrogenetos veranlaßten Sammelwerkes De caeremoniis aulae Byzantinae entnommen sind. Derselben Schrift P.’ weist Krumbacher mit Reiske und E. Patzig die c. 86-95 von De caeremoniis aulae Byzantinae zu. Hingegen dürfte A. Mai’s versuchte Identifizierung der anonymen Abhandlung περὶ πολιτικῆς ἐπιστήμης in einem vatikanischen Palimpsestfragment nicht haltbar sein. Neben andern gewichtigen Gründen spricht der hauptsächlich militärische Inhalt nicht für die Autorschaft P.’

3. Außer diesen zwei gut bezeugten Werken hat P. eine ausführliche Denkschrift über seine Friedensgesandtschaft zu den Persern in einer uns nicht bekannt gewordenen Form verfaßt. Es war vielleicht ein amtlicher Bericht an den Kaiser oder eine Privatarbeit oder bildete einen Bestandteil von περὶ τῆς πολιτικῆς καταστάσεως. Menander bezieht sich ausdrücklich auf diese Schrift, die alle Reden P.’ im Laufe der Friedensverhandlungen enthielt, und zwar in der von P. gebrauchten allgemein verständlichen Umgangssprache (Koine), die er (Menander) εἰς τὸ Ἀττικώτερον übersetzt habe. Gerade jene sprachliche Form des Originals [1303] hätte seine Erhaltung für uns besonders wertvoll gemacht (Krumbacher 239f.). Der jetzt vorliegende verkürzte Text in den Auszügen von Menander lassen dieses Werk P.’ noch als ,ein in hohem Grade beachtliches geschichtliches und völkerrechtliches Dokument‘ erscheinen (Güterbock 58).

Ausgaben: die 19 Bruchstücke der ἱστορίαι herausgeg. v. Niebuhr im C. Scr. Byz. Bonn 1829, 121-132. Migne G. CXIII 663-676. Dindorf I 425-437, diese Bruchstücke und der Anon. post Dionem K. Müller FHG IV 184-199. Die gesamten erst von C. de Boor P. zuerkannten Exzerpte de sententiis aus dem vatikanischen Palimpsest A. Mai Scr. vet. nova coll. II (Rom 1827) 197-246, wiederholt von Dindorf Cassius Dio V (1865) 181-232. Mommsen Herm. VI 82ff. weist diese Fragmente in de sententiis dem Ioannes Ant. zu.

Persönlichkeit. P. war einer der geschätztesten Männer unter der späteren Regierungszeit Iustinians. Seine Anwaltstätigkeit in Constantinopel wird von seinen Zeitgenossen sehr lobend erwähnt, besonders seine Gesetzeskenntnis (τῶν νόμων παιδεία Menand. de leg. 5 = FHG frg. 15), die Schärfe seines Urteils, seine Gerechtigkeit, unbeugsame, besonnene Haltung gegen ungesetzliche Forderungen. In seiner amtlichen Tätigkeit bewährte er sich in allen Staats- und Verwaltungsgeschäften. Vielfach werden seine diplomatischen Talente, seine Beredsamkeit (ἀνάλωτος ἐν τῷ ῥητορεύειν Suid. s. v.) und überredungskunst gerühmt (ἐμπειρία λόγων καὶ δεινότης πειθοῦς Menand. a. O., auch var. X 19. 23 vir eloquentissimus. 22 disertissimus, sanctissimus. 24 sapientissimus). Als viele Jahre später sein Sohn Theodoros mit dem gleichen Friedensauftrag wie er selbst zu den Persern geschickt wurde, waren P.’ Verdienste und seine kluge Verhandlungsweise noch nicht vergessen. Abgesehen von seiner beruflichen Tüchtigkeit war P. ein hochgebildeter Mann. Seine frühzeitige Übersiedlung aus der Provinz nach der geistig regsamen Hauptstadt hat ihn der damaligen Verödung des europäischen Griechenland entrückt. P. ist der einzige Provinziale unter den Literaten seiner Zeit (Krumbacher Kultur d. Gegenw. I 8, 250). Er opferte seine Nächte der Wissenschaft, hielt sich den geselligen Vergnügungen des Hofes fern, verkehrte aber gern in gelehrten Zirkeln (ἁπλῶς ζητήμασι δέ λογικοῖς καὶ ἀφηγήσεσι πραγμάτων ἀρχαιοτέρων μετὰ τῶν περὶ ταῦτα σχολαζόντων εἰλούμενος). So schildert ihn sein Zeitgenosse und Klient Johannes Lydus (de magistr. II 25f.) in Ausdrücken höchsten Lobes. In seiner Lebensführung war er frei von der Unsittlichkeit, die damals in Byzanz blühte. Das gibt sogar Procop in anecd. 24 zu (πρᾷος ἦν καὶ ὡς ἥκιστα ὑβρίζειν εἰδώς), obwohl er sonst allein im Gegensatz zu allen andern Quellen ein übles Bild von P. entwirft. Corippus (In laud. Inst. I 25) nennt ihn bonus. Dieses Lob kann auch der Vorwurf Procops, er sei nach Reichtümern unersättlich gierig gewesen, nicht vollends erschüttern; gerade diesem mit der gesunkenen Moral des östlichen Kulturkreises einhergehenden Laster mag auch er nicht völlig entgangen sein. Er muß ein gewaltiges Vermögen besessen haben, weil die [1304] ganze Insel Akonitis gegenüber von Chalkedon mit ihren Wetzsteinbrüchen ihm gehörte (Steph. Byz. s. Ἀκόνας). Diese Tatsache allein reicht aber zum Erweise unmäßig materieller Gesinnung nicht aus. Für Procop war die lebenslange Treue P.’ gegen das Kaiserpaar Grund genug, ihn zu verdächtigen. Schlimmer steht es mit P.’ Anteilnahme an der Ermordung Amalasunthas, von der er angesichts der starken Bezeugung kaum freizusprechen ist. K. Müller meint, die servitutis miseria am byzantinischen Hofe habe sogar sonst wackere Männer dazu gebracht, die ruchlosesten Befehle der Herrscher auszuführen, als wäre ihnen keine Freiheit eigenen Willens verblieben.

Außer dem von Theophanes (a. 6054) erwähnten Sohne Theodoros ὁ Κονδοχέρης nennt noch Johannes v. Ephesos (II 11) einen Verwandten P.’, den Monophysiten Petros, der unter Kaiser Iustinos II. mit Eudaimon, Johannes und Theodoras Enkel Anastasios zu den Persern gesandt wurde. P. selbst dürfte seinen Verhandlungen mit Papst Vigilius zufolge orthodox gewesen sein. Ein Porträt P.’ soll sich nach der Angabe von Holstenius unter den von Constantinopel nach Paris gebrachten Schätzen befunden haben. Nach K. Müller (183) ist es aber unauffindbar.