12) Ein Gallorömer aus der Auvergne (Greg. Tur. hist. Fr. IV 89), war der Sohn des Britianus quondam comes und der Caesaria, vielleicht einer Verwandten des Bischofs Caesarius von Arles. Er wurde von König Sigibert von Austrasien (561–575) zum comes in urbe Gobalitana (Javols Dep. Lozère) ernannt. Über die Tendenz das Amt des comes erblich zu machen und über die Bedeutung des comitatus unter den Merovingern, S. S. Dill Rom. Soc. i. Gaul 142. P. geriet mit dem dortigen Bischof Parthenius in Streit. Er verwüstete Kirchengut und beraubte die Leute daselbst. Deshalb setzte ihn der König ab und gab ihm den comes Romanus als Nachfolger. P. kehrte nach Arverni zurück, bekämpfte aber den Romanus. Als er jedoch vernahm, daß der König ihn zum Tod verurteilt hatte, stürzte er sich in sein Schwert (um 565). Er wurde außerhalb des Klosters Coumon (Chrononense im Dep. Puy-de-Dôme) beigesetzt. Wahrscheinlich gehört P. der Familie der Palladii (s. Nr. 9) an.