Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Karischer Dynast
Band XVIII,1 (1939) S. 185186
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Olympichos. 1) Karischer Dynast, wird von Polyb. V 90, 1 als eine der Fürstlichkeiten aufgeführt, die die Rhodier nach dem furchtbaren Erdbeben 227 oder 226 (vgl. v. Hiller Suppl.-Bd. V S. 785) mit Geld und Lebensmitteln unterstützten. Nach allgemeiner Ansicht ist er identisch mit dem O., der in den drei Rhodierdekreten von Iasos aus dem J. 202/01 (Hicks Inscr. Mus. Brit. III 1, 451, besser und vollständiger bei Holleaux Rev. étud. Grecq. XII 20–37; Rev. étud. anc. V 224) als Beauftragter Philipps V. in Karien erscheint; dagegen hat der Proxenos O., der in einem Dekret v. Bargylia erwähnt wird (V. Cousin Bull. hell. XIII 27) wohl nichts mit ihm zu tun. Unsicher ist, wo O. seine Residenz hatte. Die meisten (Ernst Meyer Grenzen d. hellenistischen Staaten 69f. Beloch GG IV² 2, 339. 550f. Rostowzew Rev. étud. anc. XXXI 24 und Holleaux a. O.) nehmen an, daß er in Mylasa residiert habe, aber dagegen spricht, wie W. Ruge (o. Bd. XVI S. 1051f.) mit Recht hervorhebt, daß wir aus der Zeit von 220–200 eine ganze Reihe von Dekreten von Mylasa haben, daß aber in keinem einzigen O. erwähnt wird. Neuerdings hat sich Laumonier auf Grund einer neuen, von ihm in Alinda gefundenen Inschrift (Bull. hell. LVIII 291ff.) für diese Stadt als Sitz des O. erklärt. Die Inschrift enthält die Verleihung des Bürgerechts einer ungenannten Stadt an Dionytas und Apollas, zwei Beamte, die in der Kanzlei des O. tätig waren, und den Beschluß, ihnen eine Ausfertigung des Beschlusses zuzusenden. Man wird nun mit Laumonier annehmen, daß der Beschluß nicht von Alinda selbst ausging, wie denn die Erwähnung der Phyle Erechtheis eher auf eine der ionischen Küstenstädte deutet, und daß der Stein an der Stätte des Wirkungsorts beider Beamten aufgestellt werden sollte. Dann lag eben die Kanzlei des O. und ebenso auch seine Residenz in Alinda.

Die Inschrift ist aber noch nach einer andern Seite wichtig, sofern sie zum erstenmal gestattet, O.’ Stellung etwas genauer zu umgrenzen. Er wird [186] darin als στρατηγὸς τοῦ βασιλέως, d. h. natürlich Philipps V., bezeichnet, was nach dem damaligen Sprachgebrauch Gouverneur einer Provinz bedeutet. Philipp muß also in Karien Besitzungen gehabt haben und da er selbst nicht vor 201/00 dorthin gekommen ist, so müssen sie auf den mysteriösen Zug des Antigonos Doson nach Karien zurückgehen, der von manchen angezweifelt, aber von Beloch (IV² 2, 548) energisch verteidigt worden ist. So erledigt sich auch ein an sich richtiger Einwand von E. Meyer, den dieser S. 69 gemacht hat: er meint, wenn Makedonien schon früher hier Besitzungen und natürlich auch einen Gouverneur gehabt hätte, so hätten sich die Rhodier mit ihrer Beschwerde an diesen und nicht an O. wenden müssen: O. war eben dieser Gouverneur. Danach läßt sich das Verhältnis, in dem O. zu Makedonien stand, etwa folgendermaßen umreißen. Ursprünglich (227/26) war O. noch selbständiger Dynast, vielleicht von Alinda; als aber bald darauf Antigonos Doson in Karien erschien, schloß er sich an diesen an und wurde von ihm bei seinem Weggang als Gouverneur der dortigen makedonischen Besitzungen zurückgelassen. In dieser Stellung befand er sich noch 202/01, als er mit den Rhodiern in Streit geriet (Inschr. v. Iasos bei Holleaux Rev. ét grecq. XII 20–37). Einer seiner Unterbefehlshaber, namens Podilos (vs. 7 vgl. S. 29), hatte sich im Gebiet von Iasos Übergriffe erlaubt, weswegen sich die Bürger beschwerdeführend nach Rhodos wandten (Dekret A). Daraufhin schickten die Rhodier an O. eine Gesandtschaft und forderten ihn auf, jeglichen Übergriff zu unterlassen und auch seinen Untergebenen zu untersagen, zumal er damit auch der brieflich mitgeteilten Gesinnung des Königs entsprechen würde (Z. 75–81); wenn er aber das nicht täte, so würden sie unbeschadet ihrer Freundschaft für König Philipp die nötigen Maßregeln zum Schutze von Iasos treffen (Z. 88–93). Aus diesen letzten Worten ergibt sich die Zeit der Inschrift: da sich Rhodos noch mit Philipp im Frieden befindet, so muß sie vor die Einnahme von Kios im Frühsommer 201 fallen, da unmittelbar nach ihr die Rhodier Philipp den Krieg erklärten, und zwar wahrscheinlich nicht allzulange vorher, also etwa in den Winter 202/01. Das ist die letzte Spur des O., seine weiteren Schicksale sind unbekannt.

Literatur. Niese Gesch. gr.-mak. Staat. II 160. 359. 371. 587. III 379. E. Meyer Grenzen d. hellenist. Staaten 66. 69f. 138f.