Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bergwerke von Athen
Band XV,2 (1932) S. 1323
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4) 1. Athen hatte einheimische Bergwerke in Attika und auswärtige in Thrake; diese gehörten ursprünglich den Thasiern (Herodot. VI 46) und wurden unter Kimon an die Athener abgetreten. Die Bergwerke waren Eigentum des Staates und wurden an Bürger oder solche Fremde, die zum Erwerbe von Grundbesitz zugelassen waren (Xen. de vectig. 4, 12), zur Erbpacht überlassen (Demosth. g. Phainipp. §18). Über den Erbpachtvertrag wurde eine Urkunde mit genauer Grenzbestimmung (διαγραφή) aufgenommen (Harpokr. s. v.). Für den Erwerb mußte zunächst ein Preis an die Staatskasse gezahlt werden (Demosth. g. Pantain. §23; g. Phainipp. §5. Harpokr. s. πωληταί); außerdem war jährlich der 24. Teil des Preises an den Staat zu entrichten (Suid. s. ἀγράφου μετάλλου). – 2. Rom s. Pauly R.E. VI 2403 nr. 4 Art. Vectigal und Art. Servitus poenae u. Bd. II A S. 1830. – 3. Über das Bergwesen der Alten überhaupt (technisch) s. den Art. Bergbau Suppl.-Bd. IV S. 108. – Böckh Über die Laurischen Silberbergwerke in Abh. d. Akad. Berl. 1814/15 S. 85ff.; ders. Die Staatshaushaltung d. Athener I³ 377ff.