3) Die große messenische Inschrift zu Ehren des Staatsschreibers Aristokles erwähnt unter seinen Auszeichnungen (IG V 1, 1432 Z. 36); Μέμμος τε ὁ ἀνθύπατος καὶ Οὑίβιος ὁ στραταγὸς ἐδωρήσαντο αὐτῷ χρυσοφορίαν ἕκαστος. Nach der sehr eingehenden Untersuchung von Wilhelm (Österr. Jahresh. XVII 1ff., besonders 11. 16ff. 93ff. 103) gehört die Inschrift am ehesten in die letzten Jahre des 2. Jhdts. v. Chr. Der den Titel Proconsul führende M. könnte sehr wohl C. Memmius Nr. 5 sein; die Provinz, die er im J. 651 = 103 nach seiner Praetur verwaltete, wäre dann Makedonien gewesen, und die durch die messenischen Urkunden (IG V 1, 1432 u. 1433) bezeugten außerordentlichen Anforderungen, die zur Bekämpfung der Seeräuberplage gemacht wurden, boten leicht den Anlaß zu einer Repetundenklage.