Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Begriff für die zum Schreiben hergerichtete Tierhaut
Band XV,1 (1931) S. 596601
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Membrana.

1. Das Wort. Die Grundbedeutung ist ‚Häutchen‘, daraus entwickelt sich der Gebrauch für die zum Schreiben hergerichtete Tierhaut (entsprechend der griechischen διφθέρα, s. d.), und zwar sowohl für das roh bearbeitete Leder,blatt‘ als auch für das mit verfeinerten Methoden hergerichtete Pergament. Isid. orig. IV 11‚ 1 sagt: membrana (er gebraucht stets membranum) dicuntur, quia ex membris pecudum detrahuntur. Als Fremdwort ist μεμβράνα dann ins Griechische eingedrungen, z. B. Paul. ad Timoth. II 4, 13. Du Cange s. membranum.

2. Begriff, Herkunft, Form. (Das griechische Material s. Διφθέρα). Wie die Tierhaut im Orient und in Griechenland als Beschreibstoff sicher schon deshalb weite Verbreitung gefunden haben muß, weil der Papyrus ein ägyptisches Produkt und als solches ein fremder Handelsartikel gewesen ist, so wird sie auch das alte Italien wohl nicht erst durch griechische oder andere Vermittlung kennen gelernt haben. Darauf deutet der römische Name hin; mit bezug auf ihn ist oben gesagt worden, daß neben dem feinen ‚Pergament‘ auch ein roh bearbeitetes Lederblatt M. genannt worden sei. Bei der relativ frühen Erfindung des Pergaments im 2. Jhdt. v. Chr. wird das literarische Rom die M. wohl ausschließlich in dieser Form gekannt haben. Vielleicht kann aus der Nachricht bei Dion. Hal. antiqu. Rom. IV 58, 4f., daß beim Abschluß des der sagenhaften Königszeit angehörenden Friedens zwischen Tarquinius und Gabii der Vertrag auf die Haut des dabei geopferten Rindes geschrieben worden sei, der in Rom im Tempel des Zeus Pistios noch vorhanden sei [vgl. Fest. ed. Linds. 48 s. clipeum], wenigstens entnommen werden, daß so etwas vorkam.

Die Überlieferung führt das Bekanntwerden der Römer mit dem Pergament, das seine Erfindung [597] bekanntlich der Rivalität der Ptolemäer gegen die unter Eumenes neu entstehende pergamenische Bibliothek und die damit in Zusammenhang stehende Sperrung der ägyptischen Papyruszufuhr (Varro bei Plin. n. h. XIII 70) verdanken soll, während C. R. Gregory Textkr. des N. T. I (1900), 8 es viel älter als Eumenes sein läßt, auf eine Sendung zurück, die nach des Krates Rat, der unter Attalos Pergament hergestellt haben soll, nach Rom gelangte [so Lyd. de mens. 14, 11f. Wü.; daraus Boissonade Anecd. Gr. I 420]. Der Gewährsmann ist nach Wünschs Vermutung Sueton; Berl. phil. Woch. XXI (1901) 686. Lydus gebraucht die Form τὰ μέμβρανα, und beide lassen zur Erinnerung daran diese M. Περγαμηνά genannt werden. Gerhard (s. u.) I 47 sieht eine archaisierende Neigung in dem gelegentlichen Vorkommen des Namens Περγαμηνά. Auch Isid. orig‚ VI 11, 1 kennt ihn. Über die Zubereitung der Tierhäute zum Pergament ist uns nichts überliefert. Auch von welchen Tieren die Häute Verwendung fanden, wird uns nicht gesagt. Elefantenhäute als Ausnahme bei Isid. orig. VI 12, I. Daß eine größere Glätte und Feinheit erzielt wurde, wird wohl allgemein angenommen (Marquardt 796 sieht den Unterschied zwischen der gewöhnlichen Tierhaut als Schreibstoff und dem Pergament darin, daß die erstere nur auf einer Seite beschreibbar war, das letztere aber auf beiden), doch kennen wir die Technik der Herstellung in Morgen- und Abendland nur fürs Mittelalter (Gardthausen Griech. Paläogr. I² 93f.). Auch welche Tierhäute etwa in Italien verwendet wurden, wissen wir nicht.

Dagegen haben die Forschungen Gerhards u. a. über die Form, in der dieser Beschreibstoff in Italien und, von da ausgehend, anderwärts verwendet wurde, wichtige Anhaltspunkte ergeben. Aus der Terminologie hat er erschlossen, daß der Pergamentcodex ungefähr zu Beginn der Kaiserzeit auf römischem Boden aus dem Prinzip der Wachstafeln hervorgewachsen sei, während die Verwendung in der pergamenischen Bibliothek sich durchaus an die Rollenform der Papyri angeschlossen habe. M. sei in Rom mit der Codexform unlöslich verknüpft, während der Papyruscodex eine sekundäre Nachahmung des römischen Pergamentcodex sei. Die Codexform = membrana empfahl sich durch die Möglichkeit der beiderseitigen Beschriftung. Wenn in Ägypten bis jetzt die älteren gefundenen Codexfetzen auf Papyrus und nicht auf Pergament (und zwar mit griechischen Literaturwerken) geschrieben sind, so werden hier neben dem Zufall die besonderen Umstände Ägyptens, wo der Papyrus eben Landesprodukt war, ausschlaggebend gewesen sein. Jeder Kenner weiß zudem, wie wenig sich der Papyrus zu einer Faltung und Heftung mit Faden wegen seiner Brüchigkeit eignet, weshalb Papyrusbücher meist in geringen, an den Bruchstellen zerstörten Fetzen auf uns gekommen sind. Die Pergamente der älteren Zeit, also vor allem die in Ägypten zutage getretenen, weisen, wenn ich nach den zahlreichen Resten koptischer Reste der Heidelberger Universitätsbibliothek urteilen darf, fast alle eine mehr oder weniger weiße, sehr glatte, und eine gelbliche, rauhere Seite auf, entsprechend der Fleisch und der Haarseite des [598] ursprünglichen Fells. Wenn also Isid. orig. VI 11, 2 von den pergamenischen Pergamentrollen berichtet fiebant autem coloris lutei, id est crocei, postea vero Romae candida membrana reperta sunt, so müßte, die Richtigkeit der Notiz, die auf Sueton de vir. ill. 132 Reiff. zurückgeht‚ ein von dem späteren sehr verschiedenes Verfahren bei der Präparierung angewandt worden sein. Ganz unmöglich ist sie aber doch nicht (Gardthausen I² 10l, 1 findet sie ‚nicht recht glaublich‘); denn auch unter den genannten Heidelberger Stücken is z. B. ein beiderseits zitronengelbes Pergament (kopt. Bibeltext). Ob das künstlich gefärbt ist, oder, ähnlich wie die pergamenischen es sein müssen, Naturfarbe hat, kann ich nicht entscheiden. Andererseits kenne ich auch keine ganz weißen Pergamente. Jedenfalls aber stimmt des Isidor Bemerkung § 4) mit der Suetonnotiz (§ 2) nicht überein: Membrana autem aut candida aut lutea aut purpurea sunt. Candida naturaliter existunt. Luteum membranum bicolor est, quod a confectore una tinguitur parte, id est crocatur, wofür auch Pers. III 10 positis bicolor membrana capillis zitiert wird. Danach wäre also weiß die Naturfarbe, die gelbe Farbe auf einer Seite künstlich, was nicht richtig zu sein scheint, wie der Befund unserer koptischen Pergamente in Übereinstimmung mit der bei Gardthausen 94f. beschriebenen abendländischen Technik der Bereitung lehrt und Persius offenbar bestätigt. – Ich habe eine Reihe mittelalterliche Pergamentcodices der Heidelberger Universitätsbibliothek aus den verschiedensten Zeiten geprüft, deren Blätter alle auf der einen Seite weiß, auf der anderen gelb erscheinen; die Intensität der beiden Farben ist allerdings eine recht verschiedene (vgl. auch Pers. III l0.) – Die Purpurfärbung ist natürlich künstlich (vgl. Isid. a. a. O.). Solche M. werden noch in einem Omen des Sohnes des Maximin in Hist. aug. Vita Max. Iun. c. 4. Hieron. Einl. zu Hiob und ad Eustoch. de custod. virgin. erwähnt.

3) Die Verwendung im einzelnen.

a) Zu Aufzeichnungen von Geschäftsnotizen‚ Entwürfen: Auf diesem Gebiet ist die M. als Konkurrentin der Wachstafel aufgetreten, mit der sie die leichte Tilgungsmöglichkeit des Geschriebenen bis zu einem gewissen Grade teilt. Der Jurist Q. Cervidius Scaevola (2. Hälfte des 2. Jhdts. n. Chr.) setzt nach Dig. XXXII I02 voraus, daß man chirographa debitorum, also wohl Urkunden oder solchen zur Unterlage dienende Notizen (Geschäftsjournal), auf M. in den Satteltaschen bei Reisen mit sich trug. Als Notizblätter kennt sie auch Martial apoph. XIV 7, der sie pugillares membranei nennt; die Stelle ist zugleich für die Rivalität mit der Wachstafel und die leichte Löschbarkeit der Schrift wichtig; er sagt von ihr esse puta ceras, licet haec membrana vocetur: Delebis quotiens scripta novare voles. Dziatzko 135 sieht in diesen pugillares membranei einzelne Blätter oder Doppelblätter, wahrend Gerhard 142 richtiger an Pergamenthefte denkt, für die der Ausdruck pugillares besser paßt. Der Dichter gebraucht sie zu Entwürfen, wie Horat. sat. II 3, 1 und ars poet. 388f. klar beweisen. Quintil. inst. orat. [599] X 3, 31 zieht für sie Wachstafeln vor, da man auf ihnen sehr leicht auslöschen könne, empfiehlt aber für schwache Augen die M., die übrigens infolge des ständigen Eintauchens des calamus aufhalte und so den Gedankenflug unerbreche. Zweifellos hebt sich die schöne schwarze oder dunkelbraune Schrift von dem weißen Untergrunde, den man für solche Schreibereien annehmen darf, gut ab und schont dadurch die Augen, im Gegensatz zum Gekrixel der Wachstafeln (vgl. auch Iuv. VII 24). Bei Petron. 115 trägt der Dichter Emolpus eine große M. bei sich, die er beim Schiffbruch rettet, um sofort, nachdem er in Sicherheit ist, ihr seine Gedanken anzuvertrauen. Auch in den Persiusversen III l0 Iam liber et positis bicolor membrana capillis | inque manus chartae nodosaque venit harundo wird die M. wohl zu Notizen oder Auszügen aus dem liber und den chartae gedient haben (vgl. Birth 60; doch ist die Deutung der Stelle umstritten). Auch bei Paul. ad Timoth. II 4, 13: Τὸν φελόνην, ὃν ἀπέλιπον ἐν Τρωάδι παρὰ Κάρπῳ, ἐρχόμενος φέρε καὶ τὰ βιβλία, μάλιστα [δὲ] τὰς μεμβράνας haben Birt und Dziatzko (vgl. die verschiedenen Ansichten bei Gerhard 166f.) die M. auf geschäftliche Notizen gedeutet, während Gerhard 143 richtig ‚codices‘ darunter versteht. Die Stelle gehört also unter c) und beweist gleichzeitig die hohe Wertschätzung der Pergamentcodices. Auch die in den Digesten ausgezogenen sieben Bücher Membranae des Juristen Neratius Priscus aus der Zeit Traians hat Birt 94 als Notizen, Brouillons auffassen wollen (Dziatzko 133, 5 ebenfalls), während Gerhard 144 mit Recht an einen Codex denkt.

b) Zu Briefen: Briefe auf M. sind für das römische Altertum erst ziemlich spät bezeugt. Hieronymus ep. 8 erzählt, daß die Italiker der Vorzeit ante chartae et membranamum usum sich schon Briefe auf geglätteten Holztafeln oder Rinde geschrieben hätten; danach sind neben Papyrusbriefen solche auf Pergament seiner Zeit wohl geläufig. Auch ep. VII 2, 2 zeigt. da6 die charta für Briefe das Übliche war, daß man bei Mangel derselben aber zur M. griff. Allerdings kann man die erstere Stelle auch allgemeiner fassen und dahin deuten, daß die letzteren Schreibmaterialien benutzt wurden, ehe man überhaupt Papyrus und Pergament kannte. Diese Auffassung ist vielleicht die richtigere, da Augustin II 19 Brief l5 [Migne P. XXXIII 80f.] sich wegen des Gebrauchs einer M. zu einem Briefe entschuldigt. So kommen also seit dem 4. nachchristl. Jahrhundert Briefe auf M. vor, aber sie gehören zu den Ausnahmen.

c) Als Material literarischer Handschriften: Das älteste Zeugnis geht auf Cicero zurück. Plin. n. h. VII 21, 85 hat die viel behandelte Nachricht erhalten: in nuce inclusam Iliada Homeri carmen, in membrana scriptum tradit Cicero, die meist wörtlich aufgefaßt wurde; eine Pergamenthandschrift der Ilias in kleinster Schrift hätte demnach in einer Nußschale Platz gehabt. Daß der Grund für Pergament als Material in dessen größerer Biegsamkeit zu suchen sei, hat man meist angenommen. Indessen scheint die Nachricht durchaus unglaubhaft. Daß Hss. mit kleinster Schrift, die nur unter dem Vergrößerungsglase lesbar sind, vorkommen, ist zwar [600] eine bekannte Tatsache; so besitzt die Papyrussammlung der Heidelberger Universitätsbibliothek unter den Papyri Schott-Reinhard einen noch unveröflentlichten arabischen Text auf M. von dieser Art. Aber eine Ilias, die in eine Nußschale geht, halte ich selbst bei kleinster Schrift für undenkbar. Der wahrscheinlichste Erklärungsversuch – falls es sich nicht um eine Fabelei handelt – ist mir der von Semenov Festschr. d. hist.-sphilol. Vereins München 1905, 84f., demzufolge es sich um eine unkorrekte Übersetzung aus einem Ἰλιὰς ἡ ἐκ καρύου bzw. ἐν καρύῳ handelt, wofür als Analogie auf die Ἰλιὰς ἡ ἐκ τοῦ νάρθηκος (in einem Narthexkastenl hingewiesen wird. Auf jeden Fall handelt es sich um die älteste Erwähnung einer (allerdings griechischen Pergament-Hs. in lateinischer Sprache, die kaum Rollenform gehabt haben konnte. Daß griechische Pergamentblätter aus Codices (Kreter des Euripides) in ägyptischen Funden bis ins 2. Jhdt. n. Chr. zurückreichen (Schubart 117), gehört nur mittelbar hierher. Immerhin haben wir vielleicht noch ein Cicerozeuguis: ad Attic. XIII 24 quid ego de Varrone rescribam? quattuor διφθέραι sunt in tua potestate; quod egeris, id probabo. Hier mag es sich um Reinschriften handeln, die vielleicht doch mehr sind als bloße Entwürfe (Dziatzko 13l). Ob διφθέραι statt M. gebraucht ist, weil es sich um Pergamentrollen nach Art derjenigen der pergamenischen Bibliothek handelt?

Sicheren Boden gewinnen wir für das Ende des 1. Jhdts. n. Chr. mit dem aus Martial zu entnehmenden Material, der neben den als Ersatz der cerae zu Notizzwecken dienenden pugillares membranei (XIV 7) auch einen Homerus in pugillaribus membranis (XIV 183), Vergilius in membranis (XIV 186), Cicero in membranis (XIV 188), Titus Livius in membranis (XIV 190), Ovidi Metamorphosis in membranis kennt. Es steht sich immer das Buchgeschenk eines Reichen und eines Armen gegenüber; das eine ist auf Pergament‚ das andere auf Papyrus. Ob das erstere oder das letztere das vornehmere und kostbarere sei, darüber gehen die Ansichten auseinander. Birt Buchwesen 80 u. a. sieht die Papyrus-Hs. für die teuereren, Gerhard, der S. 163, 6 die reiche Literatur verzeichnet, die Pergamente für die wertvolleren an. Neuerdings hat Schubart 115 Birts Theorie wieder aufgenommen, zu Unrecht, wie ich glaube; man denke nur daran, daß der Vergilius in membranis sogar das Bild des Dichters auf der ersten Seite trug, also doch eine Luxusausgabe war! Die M.-Ausgaben waren handlicher, da sie opisthograph waren, und dauerhafter und sind damals zweifellos noch als Seltenheiten aufzufassen. Eben wegen der Handlichkeit und Festigkeit empfiehlt Martial epigr. I 2, 1f. M.-Ausgaben der ersten beiden Bücher seiner Epigramme als Reiselektüre.

Die römischen Juristen haben sich mit der Frage, was juristisch unter Buch zu verstehen sei, wegen der testamentarischen Konsequenzen, die sich bei Vererbung von libri ergeben, beschäftigt und gestatten durch das Zeugnis des Gaius Cassius Longinus (aus der ersten Hälfte des l. Jhdts. n. Chr.)‚ Dig. XXXII 52 ‚deberi et membranas libris legatis‘, wo keineswegs Notizblätter [601] gemeint sein werden, ebenfalls einen Schluß auf die ein Menschenalter vor Martial liegende Zeit. Damals also war die Frage schon aktuell. Allerdings möchte Dziatzko 134 auch hier – im Gegensatz zu Schubart 116 – wieder an literarische Entwürfe denken, was ich nicht für richtig halte. Über Neratius Priscus s. o. Ulpian im 3. Jhdt. n. Chr. entscheidet sich nur mit Vorbehalt für Subsumierung des (literarischen) M.-Codex unter die libri, während nach ihm Paullus sent. III 6. 51 mit seiner Einreihung unter die Bücher einverstanden ist. Vgl. übrigens auch Gaius in Dig. XLI 1, 9. [Als erste juristische Publikation, die sicher auf M. geschrieben war, ist der Codex Gregorianus (Zeit Diocletians) zu nennen. Krüger (81) weist mit Recht darauf hin, daß für diese juristischen Nachschlagewerke die Codexform sehr viel bequemer als die Rollenform war] – Pugillares membranacei operculis eboreis werden CIL X 6 testamentarisch zur Aufbewahrung im Apollotempel vermacht (Inschrift aus Regium Iulium), doch geben die Herausgeber keine zeitliche Schätzung der Inschrift an. Es wird sich wohl um Stiftung von wertvollen Büchern an eine Tempelbibliothek handeln. In des Hieronymus Zeit waren Pergamentcodices so üblich, daß er ep. 141 vom Umschreiben der Bibliothek von Caesarea auf M. erzählt.

Literatur: Birt Das antike Buchwesen 57f. Dziatzko Untersuchungen über ausgewählte Kapitel des antik. Buchwesens 129f. Gerhard N. Heidelb. Jahrb. XII 142f. Gardthausen Das Buchwesen im Altert. u. byz. Mittelalter I² 91f. Schubart Das Buch bei den Griech. und Röm.² 20f. 115. Krüger Über die Verwend. von Papyrus und Pergament für die jurist. Lit. der Römer, Ztschr. der Savigny Stiftung VIII 76. Marquardt Privatleben der Römer II 795f. Blümner Die römisch. Privataltertümer 467f.