Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gesetz über die Senatorenschulden
Band S VII (1940) S. 413
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2) Lex Sulpicia über Senatorenschulden. Plut. Sulla 8, 4: νόμον δὲ κυρώσας μηδένα συγκλητικὸν ὑπὲρ δισχιλίας δραχμάς ὀφείλειν. Bemerkenswert der Zusatz: αὐτὸς ἀπέλιπε μετὰ τὴν τελευτὴν ὀφλήματος μυριάδας τριακοσίας. Antragsteller war der oben unter Nr. 1 genannte Volkstribun. Vgl. Rotοndi Leges publ. 345.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 156
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2) Das Gesetz über die Senatorenschulden. S VII.