Krispos, Arzt in Rom im 1. Jhdt. n. Chr., Freigelassener (Gal. XIII 67). Seine Bedeutung liegt auf pharmakologischem Gebiete. Er gab (Gal. XIII 276) eine besondere Rezeptierung des Kolikmittels des Cassius Nr. 3 aus der Zeit des Tiberius und wurde bereits von Andromachos benutzt (Gal. XIII 67. 276. 841. 984); er war aber auch noch mit Asklepiades Φαρμακίων befreundet (Gal. XII 831 aus Kriton-Asklepiades, s. den Art. Kriton). Er ist wohl identisch mit Iunius Crispus, von dem Marc. Emp. XXIII 9 ein Ambrosia genanntes Mittel gegen Milz- und andere Leiden erwähnt, s. o. Bd. X S. 1034, 3; denn dieses Mittel kennt sowohl Asklepiades (Gal. XIII 213)
als auch Scribonius Largus 125 (Marc. XXII 16) und 144 (Marc. XXVI 3), der auch für Marc. XXIII 9 als Quelle anzunehmen ist; die Abweichungen in der Dosierung sind auf Rechnung des Scribonius zu setzen. Der Umstand, daß in den uns erhaltenen Compositiones des Scribonius der Name des Crispus fehlt, ist ein neuer Beweis dafür, daß dem Marcellus ein vollständigerer Scribonius vorlag (s. den Art. Scribonius Largus).