I. Kapitel
I
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[2022] Karten (topographische, Land-, Erd-Karten, Erd- und Himmels-Globen). Landkarten wollen ein Erdbild in verständlicher (konventioneller) Zeichensprache geben. Eine Geschichte der Land-K. wird sich also auf einer Geschichte der Erdkunde aufbauen müssen; die antike Erdkunde liegt aber, insbesondere für die Zeit vor den punischen Kriegen, in spärlichen Trümmern vor uns. Es wird also überhaupt nicht viel Zusammenhängendes von der antiken K.-Zeichnung zu sagen sein. Das ist der Grund, weshalb für die Zwecke dieser R.E. eine Beschränkung auf die Anführung wirklich noch vorhandener oder wenigstens literarisch bezeugter K. und K.-Werke, demnach mit Ausschluß so ziemlich aller jener, wenn auch mit Wahrscheinlichkeit oder zum Teil sicher vorauszusetzenden Stücke, deren Kenntnis oder auch bloße Nennung uns nur der leidige Zufall bisher nicht gegönnt hat, angezeigt schien. Eine innere Verbindung dieser Bruchstücke und deren Begründung muß dem Artikel über Geographie der Alten vorbehalten bleiben. Hier soll bloß eine Übersicht, eine Art Inventur der einschlägigen und - vielleicht mit Ausnahme des ptolemäischen K.-Werkes - uns eigentlich stets nur durch Zufall erhaltenen K.-Materials, seines Inhalts und seiner Technik versucht werden, auch dies nur in äußerster Kürze, und ohne einer (unbedingt nötigen) Bearbeitung des Stoffes vorzugreifen. Die Literatur wird für jede einzelne K. oder K.-Gruppe absatzweise angeführt werden, eine zusammenhängende Darstellung wüßte ich nicht zu nennen, am ehesten noch Thédenat in Daremberg-Saglio Dict. IV s. Forma. Ein alphabetisches Register am Ende (S. 2148) soll die Benützung erleichtern.

A. Allgemeines, Grundrisse, Stadtpläne.

§ 1. Der geographische Unterricht der Elementarschule knüpft heutzutage an die Raumvorstellung an, die der Schüler im Schulzimmer und im Schulhaus gewonnen hat. Weiterhin verbindet er damit die nächste Umgebung, den betreffenden Stadtteil, die ganze Stadt usw. Das ist gewiß der gleiche Entwicklungsgang, den die Raumvorstellungen im Menschengeschlecht an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten genommen haben. Diese Entwicklung kann die Natur von gewissen höher gelegenen Punkten aus noch besonders fördern. Von einer [2023] kleinen Insel des Ägäischen Meeres oder von einem höhergelegenen Punkt im Maeandertal, z. B. von der Stätte des antiken Tralleis aus, hat man die K. förmlich zum Greifen vor Augen; man braucht sie bloß zu Papier zu bringen. Freilich ist das nur unter dem heiteren Himmel des Südens leicht und fast zu jeder Jahreszeit möglich. In unserem Klima, z. B. auf einem der Position des lydischen Tralleis in mancher Beziehung gut vergleichbaren Berggipfel wie dem Schloßberg nächst Krems oder noch besser dem noch höher und der Donau näher gelegenen Sandl aus, könnte man auch an klaren Tagen die K. zwar noch nachfühlen, nicht aber klar erschauen, da der Blick ins Stromtal und in die jenseits desselben liegende Landschaft durch Nebelbildung verschleiert zu werden pflegt.

Einfacher entstehen in hügeliger oder bergiger Landschaft charakteristische Landschaftsbilder, die zu den Grundriß-K., im Alltagsleben wenigstens, sich wie Aufrisse von Bauten zu deren Grundrissen verhalten, und jedenfalls gleich jenen lebhafter als diese auf die Fassungs- und Einbildungskraft wirken. Die Landschaftsbilder gehören streng genommen nicht in diesen Abschnitt; auch nicht, wenn sie

a) uns mangels anderer Überlieferung eine K. ersetzen müssen, wie z. B. die Städteveduten auf thrakischen oder syrischen Münzen; das Haterier-Relief mit Bauten an der Sacra via zu Rom Mon. d. Inst. V 7 oder bequemer z. B. bei Richter Topographie² 172 Abb.; oder die Reliefs von den Marmorschranken des Forums in Rom (Abb. Jordan Top, I 2. Bd. S. 222 Taf. 4); das Glasgefäß mit der Küste von Puteoli CIL XV 7008 = Kisa Das Glas im Altertum (1908) S. 543 Abb. 244, ein anderes mit Bruchstücken des Plans einer Stadt aus Köln Kisa S. 835 Abb. 336. Jordan in Arch. Ztg. 1868 Taf. 11; oder so und so viele Darstellungen von Villen und Stadtanlagen auf Wandmalereien oder auf Mosaikböden, vgl. z. B. die Mosaiken von Hammam (= Bad) Gruš, westlich von Arsacal (Karte II zu CIL VIII Dc), CIL VIII 10889-10891 = Tissot Géographie d’Afrique Rom. I (1884) Taf. 1 (zu S. 361) und Taf. 4 (zu S. 495), zu welchen Tafeln aber die Kritik S. Reinachs (ebd. II 789. 792) zu vergleichen ist;
oder b) wenn sie in einen Itinerarfaden eingeschaltet werden, wie z. B. im Matthaeus-Itinerar, wiederholt in Millers Mappae mundi III 85;
oder c) wenn sie in Szenen aneinandergereiht sind, wie auf dem großen Mosaik aus dem Fortunatempel in Praeneste (z. B. CIG 6131 b mit Abb. oder auf der großen Tafel XI-XIV in den Dissertazioni der päpstlichen Accademia di archeologia, II. Reihe Bd. X 1910), das Orazio Maruchi neulich geradezu als eine ,carta prospettica‘ von Ägypten und dessen Hinterland erklärt hat (ebd. p. 168: Kanal von Kanopos bei Alexandria, bis zum Tempel von Philai, weiter zu den Nilkatarakten und endlich zu den Bergen Äthiopiens und ihrer Negerbevölkerung). Über geographische Landschaftsbilder habe ich in den Mitt der geogr. Gesellschaft in Wien 1900, 341f. gesprochen; eine zusammenhängende Darstellung steht für die antike Kunstperiode noch immer aus. [2024]

§ 2. Eine Kritik der zahlreichen, bis ins 3. Jahrtausend zurückreichenden, z. T. sehr detaillierten vorgriechischen Baupläne auf ägyptischen Monumenten und Papyri sowie auf babylonischen und assyrischen Tontafeln und an der Statue des Gudea (in der Nähe Bagdads gefunden, jetzt im Louvre zu Paris, zugleich mit Darstellung der Maßeinheit und ihrer Unterabteilungen) gibt J. Stur in der Österr. Polytechn. Ztschr. VIII (1911) 229ff.; eine vollständiger kritische Sammlung wäre wünschenswert.

Festhalten an einem bestimmten Maßstab ist nicht einmal im Grundriß eines und desselben Gebäudes festzustellen, öfters wird durch Einzeichnen der Maßzahlen dieser Mangel gutenteils ausgeglichen. Lehrreich sind die Ausführungen von Lepsius zu einem der auf Turiner Papyri erhaltenen Situationspläne mit hieratischen Inschriften, und zwar zum Plan des Grabes Ramses IV. (Abh. Akad. Berl. 1867, 13f.), auf dem der Grundriß durch eingeklappte Aufrisse vervollständigt wird: ,Offenbar kam es dem Architekten, der den Plan verfertigte, nur darauf an, ein ungefähres aber doch verständliches Bild des Ganzen und seiner Abteilungen zu geben, das Genauere aber in die eingeschriebenen Zahlen zu legen. Die langgestreckten Eingangskorridore wurden sehr ansehnlich verkürzt, und zuweilen scheint es, daß man die Räume gerade nur groß genug zeichnete, um die Inschriften hineinschreiben zu können, was immer noch eine gewisse Proportion der verschiedenen Räume zuließ‘. Dazu kam das Bemühen, mit dem Grundriß ,zugleich eine Gesamtansicht der wirklichen Erscheinung zu gewähren, die im Grundriß allein verloren geht, und nach unserer Auffassung ganz verschiedene Zeichnungen verlangte‘. ,Ich habe, sagt Lepsius, an den Wänden von Felsengräbern von Tel el Amarna, die erst durch die preußische Expedition bekannt geworden sind, mehrere merkwürdige Darstellungen von Tempeln, Palästen, mächtigen Speichern und Gartenanlagen gefunden, und in den Denkmälerwerken (Abt. III 93-96. 101f.), publiziert, die aus der Zeit des Sonnenanbeters Amenophis IV. sind und in der genannten Art Grundriß und Aufriß mit einander in einer eigentümlichen, aber geregelten Weise verbinden.‘ Der Ägypter ,zeichnet den vollständigen Grundplan nach der Wirklichkeit. Die Aufrisse der Fassaden aber legt er, je nach dem dafür vorhandenen Platze, in ganzer Höhe hinein‘. Es sei noch besonders auf den Plan eines Goldbergwerkes Ramses’ II. (wiederholt veröffentlicht und bei Stur S. 283 Fig. 4 umgezeichnet) und auf einen Bauplan aus Bagdad vom 2. Jahrtausend v. Chr. (neue Aufnahme bei Stur S. 240 Fig. 14) hingewiesen als den ,einzigen, der in einem konsequent durchgeführten und zweifellos festgestellten Maßstabe gezeichnet erscheint‘. - Wenig einleuchten will das, was R. Frh. v. Lichtenberg Haus, Dorf, Stadt (1909) 106 über die Zugehörigkeit angeblicher Fassadeansichten von Häusern zu einem Grundriß der Stadt Knossos auf Kreta sagt.

§ 3. Die Fertigkeit, Grundrisse von Feldern und Bauten zu entwerfen, setzt gewisse geometrische und geodätische Kenntnisse voraus. Über die Theorie und Praxis, welche vor allem auf ägyptischem [2025] Boden durch die nach den Nilüberschwemmungen immer wieder nötigen Vermessungen entwickelt, aber auch in den hellenistischen Neugründungen und dann ganz besonders im römischen Reich gefördert worden ist, vgl. Hultsch o. Bd. VII S. 1211 (Geschichtliche Entwicklung der Feldmeßkunst) und Schulten ebd. 1886ff. (Die römischen Feldmesser); auch W. Schubart Einführung in die Papyruskunde (1918) 386. 399 und 162. Ich darf mich daher hier auf die Anführung folgender Punkte beschränken:

a) der beiden einzigen bisher aus Papyri der ptolemäisch-römischen Kulturperiode bekanntgewordenen Beispiele einer Flureinteilung,

α) Papyrus Lille 1 (herausgegeben von Jouguet I 1907 p. 16), vgl. Wilcken Archiv für Pap. V 218; einer Berechnung der Kosten für die Kanalisierung eines Grundstückes von 10 000 Aruren Flächeninhalt wird eine Zeichnung beigefügt (Westen oben), auf die das Elaborat mit den Worten ὡς διαγέγραπται ἐν τῷ πλινθείῳ Bezug nimmt; vom J. 259 v. Chr.;

β) das zweite Beispiel, das meines Wissens überhaupt bisher aus griechisch - römischen Papyri veröffentlicht worden ist, bildet eine Anzahl von kleinen und kleinsten Fragmenten aus Gebelen = Aphroditopolis, herausgegeben von Spiegelberg, Die demot. Papyri (= Cat. général des antiq. Égypt. du mus. du Caire XXXIX 1908) n. 31163 Taf. 105 als Stücke der ,Flur-K. von Aphroditopolis; wäre von dieser K. mehr vorhanden, so würde sie für die Geschichte der Kartographie von der größten Bedeutung sein; immerhin darf auch das Erhaltene das größte Interesse beanspruchen‘. Abdruck wiederholt von Preisigke in seinem Sammelbuch n. 4474. Soviel ein erster Blick lehrt (auch diese geringen Stücke sollten noch genauer besichtigt werden können), ist Land in ziemlich gleiche Parzellen geteilt, deren Aufschriften in griechischer Sprache (so Frg. e ἔδαφος ἀ[μ]|πελῶν)[ος] | Ἀφροδίτ[ης] | ....., so wird wohl zu ergänzen sein; auch einmal über zwei Parzellen gesetzt Frg. d Ἐριεῦτος τοῦ Πόρτ[ιτος] . . . ἀδελφοὶ ἔδα[φος] | usw.) oder griechisch und demotisch abgefaßt sind; daneben andere Fragmente mit Darstellung eines Flusses, eines Sees und eines Bassins (?) (die Wasserpartien in blauer Farbe mit Einfassung durch breite schwarze Striche), der Wüste (diese in gelber Farbe) und eines Torbaues (des Tors ,des Musikanten‘); ein Flußstück (a, leider nicht abgebildet) ist als μέγας [ποταμός?] bezeichnet. Über einer Parzellenreihe stehen die Wörter ....]. πολιν ἀναγρα(φ . . .),

b) eines Stückes der Flur-K. von Arausio CIL XII 1244 und p. 824, vereinigt von M. Weber Röm. Agrargesch. (1891) 279ff. und ,Anlage‘ (eine Acker-Centurie wird durch einen Wasserlauf gequert), von Mommsen Herm. XXVII 103ff. und namentlich von A. Schulten ebd. XLI 25ff. erläutert, von Mommsen richtiger in das 2. Jhdt. als von Schulten (dieser S. 44 etwa 20 v. Chr.) datiert. Streng genommen wird diese Grundriß-K. nicht mit unseren Flur-K. zu vergleichen, sondern eher als ein durch Zeichnung übersichtlicher gestaltetes Kataster- und Steuerbuch anzusehen sein.

c) P. Lentulus hat während seiner Praetur [2026] (160 v. Chr.) über Auftrag des Senats Ländereien in Kampanien für den Staat erworben; formamque agrorum in aes (überliefert ist est) incisam ad Libertatis (gemeint ist wahrscheinlich das Atrium Libertatis, Hülsen-Jordan Top. I 3. Bd. S. 167, 42) fixam reliquit, quam postea Sulla corrupit; so Granius Licinianus XXVIII p. 10, 2 Flemisch;

d) privates Skizzieren von Eigenbesitz hat anscheinend auch Horaz bei der Beschreibung seines Landgutes epist. I 16, 4 mit dem Vers scribetur tibi forma loquaciter et situs agri vor Augen; mehr darf man natürlich nicht in das Wortspiel hineinlesen;

e) die Flurkärtchen, welche den Schriften der Feldmesser angeschlossen sind, hat Schulten im Herm. XXXIII (1898) 534ff. untersucht und gegen das meist ihnen entgegengebrachte Mißtrauen verteidigt. Wenn seine Beweisführung schon nach der Natur des Gegenstandes weder lückenlos noch ganz frei von Gewalttätigkeit ausfallen konnte, so geht doch so viel aus ihr hervor, daß diese Kärtchen nicht in einer erheblich späteren Zeit und nicht erst aus dem Text, den sie illustrieren sollen, entstanden sein können; daß sie also (so gut wie die Illustrationen des ehemaligen Codex Spirensis der Notitia Dignitatum oder wie die gesamte Zeichnung der Tab. Peut.) antikes Gut seien, skizzenhafte Wiedergaben authentischer formae, daß aber allerdings ihre Überlieferung stark gelitten habe, genau so wie die Texte der römischen Feldmesser. Sie ,geben, bei starker Reduktion nur ein ungefähres Bild der alten formae; auf ihnen sind nicht die einzelnen Zenturien, sondern nur größere von der Zenturiation eximierte Parzellen wie die pascua publica, ferner Berge, Flüsse, Wege, Städte und die Namen der an das Territorium angrenzenden Gemeinden‘ eingetragen (Schulten Herm. XLI 39). Die Sammlung solcher Exzerpte aus den echten Flur-K. sei einem gewissen Balbus zuzuschreiben, qui temporibus Augusti omnium provinciarum et formas civitatium et summas compertas in commentariis contulit (Röm. Feldm. p. 239, 14), vgl. unten § 6.

§ 4. Von römischen Grundrissen und Bauplänen ist auf dem langen Wege, der bis zu dem allbekannten Bauriß für das Kloster von St. Gallen aus dem Anfang des 9. Jhdts. führt, so gut wie nichts erhalten[1]; dieser Grundriß, ohne Maßangaben und auch geometrisch nicht korrekt ausgeführt, bedeutet auf dem (selbstverständlich niemals, auch nicht in der Zeit der größten Verelendung der Menschheit in Land und Stadt vollständig verlassenen) Wege der handwerksmäßigen Überlieferung der Baumeister mindestens keinen Fortschritt gegenüber dem auf dem kapitolinischen Stadtplan geoffenbarten Können der römischen Feldmesser.

Erwähnt werden Grundrisse (formae)[2027] deren Entwerfen zu verschiedenen Malen; z. B. Aristoteles de partibus animalium III 5, 6 ἐν ταῖς οἰκοδομίαις παρὰ πᾶσαν τὴν τῶν θεμελίων ὑπογραφὴν λίθοι παραβέβληνται usw. (zum Geschäftsgang betreffend die Beurteilung von Bauplänen in Athen s. Puchstein o. Bd. II S. 550f.) Der jüngere Plinius gibt in seinem Brief an Mustius IX 39 eine porticus in Auftrag, zunächst nur ut formam secundum rationem loci scribas. Gellius trifft XIX 10, 2 Fronto in Verhandlung mit fabri aedium complures, die ihm ostendebant depictas in membranulis varias species balnearum; diese species können natürlich auch ebensogut Auf- und Grundrisse oder: Auf- oder Grundrisse bedeuten; ebenso wie Caesar Suet. 31 vor dem Übergang über den Rubicon, um die Umwelt über seine Pläne nicht zu früh aufzuklären, formam, qua ludum gladiatorium erat aedificaturus, consideravit. Hingegen beziehen sich die Absicht Neros Suet. 16 formam aedificiorum urbis novam excogitavit et ut ante insulas ae domus porticus essent, de quarum solariis incendia arcerentur, easque sumptu suo extruxit, und noch mehr der bewundernde Ausruf des Ausonius Mosella 299 qui potis pandere tectonicas per singula praedia formas? gewiß vorzugsweise auf den Prospekt und nicht auf die Innenteilung, also den Grundriß.

Vitruv gliedert die dispositio des Baumeisters I 2, 2: species dispositionis, quae Graece dicuntur ἰδέαι, sunt hae: ichnographia (Grundriß), orthographia (Aufriß), scaenographia (perspektivisches Bild); ichnographia est circini regulaeque modice continens usus, e qua capiuntur formarum in solis arearum descriptiones, was der Architekt Prestel I (1913) 19 so übersetzt: ,der Grundriß bildet die mit Handhabung von Zirkel und Lineal in verkleinerter Form aufgetragene Wiedergabe des Grundplans, nach welchem die Umfassungslinien der betreffenden Werkteile von der aufgezeichneten Bildfläche der jeweiligen Geschoße abgegriffen werden‘; ähnlich Choisy Vitruve II (1909) 18: ,d’après laquelle se saisissent les tracés des formes sur les sois des aires‘. - I 1 definiert Vitruv die technische Fertigkeit (fabrica) als die durch fortwährende und beharrliche Übung gewonnene Überlegung (meditatio), mittelst welcher ein beliebiges Baugebilde durch Handarbeit aus einem entsprechenden Stoffe nach vorliegenden Planzeichnungen (ad propositum deformationis) hergestellt wird.

§ 5. Erhalten sind auf Stein einige wenige Grundrisse von Gebäuden und Grabanlagen, leider ohne irgend ein sachliches Interesse, bloß als Vertreter ihrer Klasse für uns beachtenswert; vgl. dazu Hülsen Piante iconografiche incise in marmo, in Röm. Mitt. V 46ff.; außerdem ein Stück der Forma eines Wasserleitungsnetzes.

α) eine Marmorplatte, seit mindestens dem 17. Jhdt. im Museum von Perugia, aber vermutlich stadtrömischen Ursprungs, 77 ✕ 55 cm messend, etwa aus neronischer oder höchstens flavischer Zeit, von einem Grabbau herrührend: es sind drei Gebäude dargestellt, die Abmessungen genauer angegeben in Fuß und Hälften und Dritteln desselben; die Erbauer, anscheinend Schwester und Bruder (Hülsen a. a. O. 47, 2 hält sie für ein Ehepaar), formas aedifici custodiae [2028] et monimenti reliqueru[nt]. Während Jordan drei Projekte den Erben zur Wahl freistellen läßt, hat Hülsen die eigentliche Grabanlage (eine Prospektskizze S. 49 rekonstruiert) und zwei Stockwerke des Wächterhauses in den Grundrissen erkannt. Er muß zu diesem Zwecke allerdings die überlieferten Maße teilweise abändern (seine Zahlen auf den als Verbesserungen, gedachten Skizzen S. 50f.) und fällt ein scharfes Verdikt über die Ungenauigkeit des Steinmetzen. - CIL VI 8692 = 29847 a mit Abb. nach Hülsens Taf. III (nach dieser auch von Thédenat bei Daremberg et Saglio IV 1250 Fig. 3193 wiederholt), aber ohne Exzerpt aus Hülsens Ausführungen. - Früher Jordan Formae p. 65 Taf. 34, 1;

ß) zwei Bruchstücke einer großen Marmorplatte, aneinander schließend, zusammen 96 em lang, das größere Stück 85 cm breit, bei Rom an ) der Via Labicana gefunden. Jordan p. 65 Taf. 34, 4. Hülsen p. 53 Fig. 4 (nach diesem CIL VI 29847). Sie stammen gleichfalls von einem Grabbau und stellen diesen samt dem zugehörigen Garten (mit Beeten und Baumreihen) und den angrenzenden Wegen dar. Beischriften: via pu[blica], via privata, harundinetum, fossa, und Maßangaben, deren Nachprüfung Schwierigkeiten der Interpretation begegnet. Rekonstruktionsversuch bei Hülsen (S. 56) und sehr interessanter Hinweis auf eine Analogie in Ligoris neapolitanischen Kollektaneen (S. 57ff.);

γ) Mosaik aus Ostia, 2·20 ✕ 1·03 m; gleichfalls von einer Grabanlage, CIL XIV 607. Das Stück ist jetzt im Lapidarium der Sammlung Trau zu Wien, die ich mit Ausnahme gerade dieses einen heute unzugänglich verpackten Stückes ganz revidiert habe. - Ohne Beischriften und Maßangaben;

δ) Fragmente eines Mosaikbodens aus dem Praetorianerlager, über 5 m lang und auch von ansehnlicher Breite, eine Badeanlage darstellend, mit Maßangaben; Lanciani Bull. com. di Roma I (1872) 12 mit Bunttafel; nach dieser Jordan Taf. 34, 5 und CIL VI 29845;

ε) Fragment einer Marmorplatte aus Rom, 10 ✕ 8 cm messend, allseits gebrochen; Hülsen Röm. Mitt. V 304 mit Abb.; danach CIL VI 29846; mit Darstellung privater Bauten, denen die Namen der Eigentümer beigeschrieben waren. Lanciani Bull. com. di Roma XX 37 hat aus dem Fundort geschlossen, daß dieses Stück zu den Akten des Stadtpraefekten in der Nähe des Tempels der Tellus gehört habe; dieser Vermutung hat Hülsen Top. III 306, 54 sich angeschlossen;

ς) Fragment CIL VI 1261 (danach Jordan Taf. 34, 2 und Thédenat bei Daremberg et Saglio IV 1251 Fig. 3195), nur in alter Abschrift erhalten, das einzige Beispiel einer K., wie sie für die Verteilung der Wasserquoten an die Bezugsberechtigten nötig war; Beischriften von der Art wie C. Iuli Hymeti, Aufidiano (n. fundo [im Dativ], dem das Wasser zukommt), aquae (= Rohre) duae, ab hora secunda ad horam sextam; vgl. Mommsen Ges. Schriften III 87;

[ζ) Gegen das Fragment CIL XI 4419 (angeblich in Ameria in Umbrien gefunden) = Jordan Taf. 34, 3 bestehen schwere Bedenken, die Hülsen [2029] Röm. Mitt. V (1890) 60ff. ausgesprochen hat; Brancatelli dürfte unter dem frischen Eindruck, den der Fund der Bruchstücke des kapitolinischen Plans hervorgerufen hat, das anscheinend ganz insipide Stück gefälscht haben.]

§ 6. Fluroperationen und Vermessungen einzelner Häuser oder Häuserblöcke haben schließlich (sagen wir, um ein bestimmtes Datum auszusprechen) seit dem 5. Jhdt. oder 4. Jhdt v. Chr. erfahrenen Technikern kaum mehr nennenswerte Schwierigkeiten bereiten können. Auch Stadtpläne ließen in den neuen und meist kleinen Gründungen des makedonischen Imperiums, der hellenistischen Reiche und dann unter Roms Herrschaft in ihren regelmäßigen Linien übersichtlich (vgl. die Einleitung zum gedankenreichen Buch von Fr. Haverfield Ancient town-planning, Oxford 1913) und beinahe so einfach wie im römischen Marschlager sich entwerfen. Schwieriger lag die Sache bei großen volkreichen und noch in alter Art unregelmäßig erbauten Städten und beim Entwerfen von K. größerer Landgebiete.

Speziell werden wiederholt die Grundrisse (formae) der Kolonien von den Gromatikern erwähnt und Anweisungen für ihre Ausstattung gegeben. Wir erfahren, daß man ein Exemplar der forma zum Abschluß des Gründungsverfahrens in aere gemeißelt, id est in aereis tabulis aufgeschrieben habe. Es gilt in Streitfällen als Beweisinstrument. Ein zweites Originalduplikat auf Leinwand (mappa, linteum) wird in das sanctuarium oder tabularium des Kaisers gebracht, das als Zentralarchiv für solche Urkunden gilt. Qualescumque enim formae fuerint, si ambigatur de earum fide, ad sanctuarium principis revertendum erit (Sic. Flacc. Feldm. I 154f. Hygin. 202f. Front. p. 51); vgl. Rudorff Feldm. II 405 und Mommsen Herm. II (1867) 122 mit der Erklärung der wichtigen Parallele in einem auf Sardinien gefundenen Dekret CIL X 7852. O. Hirschfeld Kais. Verwaltungsbeamte 63, 2.

§ 7. Unter den Stadtplänenist der wichtigste und allein für uns greifbare der kapitolinische, so nach seiner langjährigen Aufbewahrung im kapitolinischen Museum zu Rom benannt, von keiner antiken Quelle erwähnt. Die Zeit seiner Aufstellung ist bestimmt durch die Bezeichnung eines Gebäudes (Jordan frg. 37 + 86, verbunden durch Lanciani Bull. com. di Roma XIII 1885 Taf. 22, danach Richter Topographie Taf. 1, 2) mit Severi et Antonini Aug[g.] nn.., also auf die J. 198-208. Es soll nicht gesagt werden, daß die Datierung bis 211, die allgemein geschrieben wird, deshalb nicht zutreffe, weil Geta in die Titulatur nicht mit einbezogen erscheint; denn die Bestimmung jenes Gebäudes ist unbekannt und ebensowenig ist zu entscheiden, ob seine engere Beziehung auf Vater und Bruder auch nach Getas Erhebung zum Augustus zulässig war[2]. Eine Einengung auf [2030] die Zeit nach dem J. 203 ist versucht worden, mit dem Hinweis auf die Dedikation des Septizonium (frg. 38 ein Stück des Grundrisses davon gerettet; daß frg. 34 mit den Schriftresten sept nicht hieher gehört, haben Jordan und neulich Hülsen in den Dissertazioni della pontificia accad. S. II Bd. XI 1914, 107 Anm. 2 festgestellt; Hülsen weist aber auch Jordans Deutung auf Sept[a Iulia] zurück), die in dieses Jahr fällt; aber die Einzeichnung des Septizoniums konnte erfolgen, sobald sein Bauplan gesichert war, und somit auch vor seiner Dedikation.

Die Ausführung des Stadtplans ist einheitlich erfolgt, von Ergänzungen oder Abänderungen hat sich keine Spur gezeigt.

Der Stadtplan war auf die Verkleidung einer Ziegelwand mit Platten aus karrarischem Marmor von ungleicher Stärke (Jordan Forma p. 10 a ohne Differenzierung: 8 cm, aber Hülsen a. a. O. erwähnt Stücke mit 5-6 und mit 4 cm Stärke; Lanciani: 10·5 - 4·5 cm) eingegraben. Die Platten sind länglich rechteckig und in parallelen Schichten durchwegs horizontal oder auch ebenso durchwegs hochkant gelagert und durch eiserne Nägel fest mit der Mauer verbunden gewesen. Von dieser Mauer selbst, die großenteils erhalten ist (photographische Ansicht Hülsen p. 104; Skizzierung der Schichten p. 105; beides vollständiger als Jordan Taf. 35, 1), war zwar der genannte Plattenbelag insgesamt abgestürzt, so daß die Neuzeit kein Stück des Stadtplans mehr hat abheben können; alle Bruchstücke, die an dieser Stelle wiedergefunden wurden, sind aus dem Schutt zu Füßen jener Mauer aufgelesen worden, und erneute Grabungen dürften aller Wahrscheinlichkeit nach noch weiteren Zuwachs aus demselben Bruch ergeben; aber die Löcher für die Nägel sind in der Mauer deutlich sichtbar geblieben.

So haben sich vorläufig zehn Lagen von 140 Platten in einer Gesamthöhe von 13·04 m für die Platten des Stadtplans ergeben, gelagert über einem Sockel von 3·50 m, zu dessen Marmorverkleidung anscheinend das in Parkers Archeology of Rome II (forum Romanum) Taf. 48 a abgebildete Material gehört. Die Breite erstreckt sich mindestens über 18 m, also ist eine Fläche von wenigstens 234 m², aller Wahrscheinlichkeit nach aber noch nicht unerheblich mehr für den Stadtplan zur Verfügung gestanden; Jordan z. B. hat mit 300 m² gerechnet. Die Platten sind von ansehnlicher Ausdehnung, wechseln aber in ihren Abmessungen (zwischen 225 ✕ 80 und 175 ✕ 70 cm); es ist nicht anzunehmen, daß die Ungleichheit der Größe die Güte der Übertragung der Zeichnung aus ihrer Vorlage (ihrem Konzept) auf den Stein gefördert haben könne.

Die Mauer, von der hier die Rede ist, gehört einem großen saalartigen Bau als Nordwand an, der im Winkel zwischen der Konstantinsbasilika und dem sog. Forum Pacis oder Vespasiani gelegen war, und dessen Achse mit der der Bauten der Kaiserfora überhaupt übereinstimmt, und war von dem Hof des genannten Tempels der Pax aus sichtbar; ich kann mir aber nicht vorstellen, wie die Besichtigung des Plans möglich gewesen sein soll, wenn auch an dieser Stelle der Säulenumgang (vgl. z. B. Richter Topogr. der Stadt Rom³ und [2031] Taf. 2. Kiepert-Hülsen Formae urbis Romae antiquae² 1912 Taf. 4) den Tempelhof einfrieden geholfen hätte. In diesen Saalbau und den anstoßenden Rundtempel für Romulus, den Sohn des Maxentius, ist von Papst Felix IV. im J. 527 eine Kirche der Hh. Cosmas und Damianus gestiftet worden, die im wesentlichen erhalten geblieben ist. Also ist jene Nordmauer, die einst den kapitolinischen Stadtplan getragen hat, heute die Nord- oder Rückwand der genannten Kirche. Man sollte meinen, daß der Saalbau, der nach seiner Grundform gewiß keinem Tempel angehört hat, in irgend einer Beziehung zu der Aufstellung des Stadtplans gestanden habe; G. B. de Rossi und Lanciani haben ihn aus dieser Vorstellung heraus als Katasterarchiv der Stadt Rom angesprochen und mit dem auch schon von älteren Gelehrten hiefür verwendeten templum sacrae Urbis geglichen (vgl. den liber pontif. 56 in urbe Roma in loco qui appellatur Via Sacra iuxta templum urbis Romae), welcher Name aber, wie Hülsen-Jordan Topogr. der Stadt Rom I 3. Bd. S. 6 hervorhebt, nicht antik bezeugt ist; um von anderen Annahmen (vgl. überhaupt Jordan Forma p. 9 a) abzusehen, hat Hülsen an die Bibliothek am Tempel der Pax gedacht und diese Bezeichnung auch in seinen und Kieperts Formae festgehalten.

Hier sind, wie wir von unserem ältesten Zeugen Panvinius erfahren, jedenfalls nach dem J. 1561, eine große Zahl von Bruchstücken des Stadtplans bei Erdbewegungen herausgebracht und in den Palast des Kardinals Alessandro Farnesi geschafft worden. Das Funddatum (1562) und die Örtlichkeit haben kürzlich durch zwei Briefe an den gleichzeitig lebenden Gelehrten Pietro Vellori (Hs. Brit. Mus. 10269. 10265; vgl. Hülsen in den Dissertazioni a. a. O. 102; ,horto contiguo con la chiesa di S. Cosimo et Damiano già Templum Urbis‘) ihre Bestätigung erhalten; einer der beiden Briefe spricht (in heller Übertreibung) von centomila pezzi, die damals gefunden worden seien. Eine weitere Bestätigung gaben Grabungen, über die der Architekt Tocco Ann. d. Inst. 1867, 408ff. berichtet hat; sie haben eine Anzahl neuer Fragmente zu Füßen der Nordmauer der genannten Kirche ergeben, darunter die Bruchstücke Jordan 10 und 11 der porticu[s] Liviae, die für die Kritik des Stadtplans von Bedeutung geworden sind. 1882 wurde an etwas entlegener Stelle, östlich vom Castortempel, aus zweiter Verwendung in einer mittelalterlichen Mauer ein Fragment von der Ostwand des Castortempels mit dem Rest der Beischrift [C]astoris entdeckt (Not. d. scavi 1882 Taf. 14 und Jordan in der Gratulationsschrift des Deutschen Instituts an Lepsius vom J. 1883, mit Tafel). 1884 und 1889 folgten weitere Streufunde vom Forum, 1891 staatliche Grabungen am ursprünglichen Standort (vgl. Röm. Mitt. 1891, 73ff. und 1892, 266 mit geringerer Ausbeute; ihre Fortsetzung befürwortet Hülsen in den Dissertazioni a. a. 119).

Ebensowohl für die Topographie des kaiserzeitlichen Rom wie für die Geschichte der antiken Kartographie haben die (1049) Bruchstücke des kapitolinischen Stadtplans, trotzdem sie nur einen geringen Teil (,kaum 1/15‘) des Ganzen uns gerettet [2032] haben, den höchsten Wert. Dieser Bedeutung entspricht nicht das Geschick, das über diesen Resten gewaltet hat. Denn so sehr sich jener Kardinal Farnese und Panvinius († 1569) für den Fund interessierten und für seine Bergung tätig waren, ist nur ein Teil des damals gewonnenen Materials bei seiner Übertragung ins kapitolinische Museum im J. 1742 noch auffindbar gewesen, und nicht wenige dieser Stücke sind nur mehr in vermindertem Umfang oder auch in ganz erbärmlich verstümmeltem Zustande an jenen ihren späteren Aufbewahrungsort gelangt; dort sind sie in die Wände des Treppenaufgangs eingemauert worden, so daß ihre Untersuchung erheblich behindert war, und an diesem Zustande ist lange nichts geändert worden, obwohl immer und immer wieder ihre Befreiung und anderweitige Unterbringung verlangt wurde. Dann sind im Jahr 1888 unerwarteterweise beim Abbruch einer jüngeren Mauer im Garten hinter dem Palazzo Farnese am Tiber 188 Stücke und im J. 1899 neuerlich über 400 Stücke wieder aufgefunden worden, die also augenscheinlich die Übersiedlung ins kapitolinische Museum versäumt hatten. Es ist damals prinzipiell beschlossen worden, das ganze Material aus dem kapitolinischen Museum an eine andere Stelle zu bringen und eine soweit es geht abschließende einheitliche Publikation vorzubereiten; aber nicht einmal Vorbereitungen zur Ausführung dieses Planes waren getroffen worden, und so sah sich der Herausgeber des zweiten Teiles des vierten Bandes der stadtrömischen Inschriften im J. 1902 gezwungen, auf eine Behandlung der Inschriften des Stadtplans zu verzichten, ,donec praeclarum monumentum incuria eorum, qui antiquitatibus urbis praesunt, eo statu in quem aetate Benedicti XIV redactum est permanet, neque fragmenta parieti extracta examinare et componere licet‘ (n. 36619); jetzt sieht man 177 Bruchstücke, deren Platz gesichert ist, in einen (an die Gartenwand des Konservatorenpalastes) gemalten Plan eingefügt; vgl. Lanciani in den Atti del Congresso di scienze storiche I (1907) 111ff. (mit Tafel).

Vermutlich gleich nach der ersten Auffindung, und dann wahrscheinlich durch den an ihr beteiligten Architekten Antonio Dosio, ist eine Abzeichnung aller oder wenigstens der wichtigeren Stücke des Planes und zugleich der Versuch, zusammengehörige Stücke zu vereinigen, erfolgt. Aber nur ein Teil (92) dieser Skizzen ist in dem Sammelband, der aus der Ursinischen in die Vatikanische Bibliothek (n. 3439) gelangt ist, erhalten. Als Bellori im J. 1673 die erste Veröffentlichung des Stadtplans besorgte (169 Fragmente), war dieser Sammelband schon deshalb für ihn von besonderer Wichtigkeit, da inzwischen eine Anzahl der Originalvorlagen verloren gegangen war. Belloris Publikation war maßgebend für die Unterbringung im kapitolinischen Museum im J. 1742; die Fragmente wurden in zwanzig Tafeln nach seinem Vorgang zusammengestellt; dabei wurde, was Bellori nur aus den Ursinischen Skizzen kennen gelernt hatte, oder was erst seit seinem Druck verloren gegangen war, auf Marmorplatten nachgeahmt und zur Unterscheidung von den antiken Fragmenten mit einem Stern bezeichnet: diese Nachbildungen haben [2033] gegenüber Belloris Druck oder Dosios Zeichnungen keinen wie immer gearteten wissenschaftlichen Wert. Außerdem wurde in weiteren sechs Feldern (Tafeln) aufgestellt, was Bellori nicht gesehen oder nicht beachtet hatte.

Der hervorragenden Bedeutung des Monuments hat Jordan in seiner Forma urbis Romae regionum XIV (1874) gerecht zu werden sich bemüht, und seine (von der Berliner Akademie der Wissenschaften erheblich unterstützte) Ausgabe ist von der größten Wichtigkeit für alle einschlägigen Studien geworden. Aber aller Fleiß und aller Scharfsinn, der auf sie verwendet worden ist, hat es nicht verhindern können, daß die Notwendigkeit einer neuerlichen Behandlung unter Heranziehung einerseits der noch nicht verwerteten zahllosen Bruchstücke des kapitolinischen Stadtplans, aber auch der aus ihrer Umklammerung wieder befreiten alten Fragmente, andererseits der vielen neuen mit dem Stadtplan in Verbindung stehenden Daten und Feststellungen, um die sich vor allen Hülsen, Lanciani und O. Richter bemüht haben, auf Schritt und Tritt verspürt werde. Auch die Untersuchung der generellen Fragen des kapitolinischen Stadtplans muß gründlich erneuert werden. - Die Jordansche Ausgabe umfaßt bereits nicht weniger als 426 durchgezählte Bruchstücke. Der Abdruck auf den Tafeln scheidet in lobenswerter Anschaulichkeit die noch erhaltenen Fragmente (auch die erhaltenen Teile von früher vollständiger aufbewahrten Fragmenten) von der übrigen Masse (vgl. S. 57): was an antiken Originalstücken erhalten ist, wird in schwarzgrauem dunklem Schablonendruck gegeben; die nach Belloris Zeichnungen rekonstruierten Stücke des kapitolinischen Museums in ähnlicher, aber heller gelblichgrauer Art; die Zeichnungen des alten Ursinischen Sammelkodex und Belloris Reproduktionen heben sich durch bloße Linienführung ohne Schablonenaufdruck ab, jene werden in zarteren Linien als diese angedeutet.

Für die Orientierung des Stadtplans kommt die Richtung der Schrift, die für die Besichtigung vom Platze vor der K. eingerichtet sein mußte (wenigstens sollte man diese Rücksicht auf die Beschauer in erster Linie gewahrt glauben), und die Feststellung der Plattenränder (Stoßkanten) in Betracht. Im großen und ganzen ist die Orientierung nach Süden durchgeführt; also ist der Tiber im Gegensatz zur Orientierung der modernen K. und ebenso im Gegensatz zu fast allen[3] sonstigen Orientierungen der antiken Kartographie, auf der rechten Seite des Stadtplans dargestellt, so etwa wie man ihn heute von Monte Mario (im NW der Stadt, jenseits des Tibers) sehen könnte. Es hängt mit der Frage des auf dem Plan angewendeten Maßstabs - oder vielmehr der Maßstäbe - zusammen, daß die Orientierung (ob gegen Süden oder Osten?) überhaupt in Zweifel gezogen werden konnte. Hülsen z. B. hat lange Zeit geschwankt, ob die Via Flaminia genau wagrecht oder eher genau senkrecht dargestellt sei. Er bezweifelt, ,ob der Zeichner des Planes überhaupt eine bis auf 45° [2034] genaue Orientierung beabsichtigt oder erreicht hat‘ (Rhein. Mus. XLIX 420, 1). Es scheint aber eine eigentlich sehr nahe liegende und natürliche Erklärung überhaupt von niemandem in Erwägung gezogen worden zu sein: nämlich der Standpunkt des Zeichners; die Fläche, über die er verfügt, wirkt wie ein Fenster, durch das er das römische Panorama betrachtet. Gewiß wird es eine besondere Absicht gewesen sein, die überhaupt diese Nordwand für die Ausführung des Planes wählen ließ. War sie aber einmal gewählt, so ergab sich von diesem Platz aus als ganz selbstverständliche Folge der Perspektive, daß Süden als das Fernziel des Blickes an die obere Linie kam. So war dann die allgemeine Disposition für den Inhalt gewonnen; wie weit für seine Einzelheiten aus dem Aufeinandertreffen der Vermessungen einzelner Bauten und Häuserblöcke (insulae) einerseits und des perspektivischen Rahmens andererseits Folgerungen sich ergeben haben, wird also wohl noch zu untersuchen sein.

Daß die ungefähre Südorientierung, die m. E. heute gesichert ist, für die Stadtpläne von Rom auch in der Folgezeit fortgewirkt hat, ersehen wir aus den mittelalterlichen Stadtplänen Roms (in der Hauptsache gesammelt von G. B. de Rossi Piante icnografiche e prospettiche di Roma anteriori al secolo XVI, Rom 1879); A. Elter De forma urbis Romae dissertatio posterior (= Bonn Univ. Progr. 1891) hat die gleiche Orientierung auch für die etwa einst vorhandenen noch älteren Stadtpläne Roms wahrscheinlich zu machen gesucht und auf die Durchzählung der 14 städtischen Regionen, aber auch weiter der elf Regionen Italiens und anderer nicht unter den gleichen Gesichtspunkt fallenden Einteilungen [4] und literarisch erwähnter Orientierungen nach ,links‘ und ,rechts‘, ,unten‘ und ,oben‘ ausgedehnt. Auch diese Frage bedarf einer Überprüfung; wenn z. B. Elter in der Dissertatio prior (= Bonn Univ. Progr. 1891) p. 20 dafür geltend macht, daß Tacitus hist. III 82 jene Kolonne der vespasianischen Armee, die bei den sallustianischen Gärten (also im NO Roms) in die Stadt eindringt, in partem sinistram Urbis sich wenden läßt, so muß dagegen eingewendet werden, daß Tacitus an einen Stadtplan nicht gedacht zu haben braucht, sondern ganz vernünftig aus der Anmarschrichtung des Heeres her seine Bezeichnung des linken Operationsflügels gewählt haben wird.

Der Maßstab, in welchem der Stadtplan entworfen ist, kann sowohl an verschiedenen Gebäuden, deren Reste sicher bestimmbar und meßbar sind, als auch an antiken Überlieferungen über die Maße einzelner Bauten nachgeprüft werden. Allgemein gilt als Regel, die noch neulich von Hülsen in den Dissertazioni a. a. O. 119 wiederholt und unter Hinweis auf eine spezielle Untersuchung (G. Schneider-Graziosi [2035] La identific. topogr. delle Horrea Germaniciana et Agrippiana dell’ ottava reg. Augustea, im Bull. com. di Roma XXXIX 1911, 150-172) erhärtet worden ist, daß die Grundrisse der einzelnen Gebäude mit verhältnismäßiger Korrektheit und anscheinender Genauigkeit in den Plan eingetragen wurden; wie detailliert sie außerdem sind, so daß unserer Meinung nach der Gesamteindruck für den Beschauer überwältigend und geradezu verwirrend wirken mußte, lehrt ein Blick in Jordans Ausgabe. Und trotzdem wechselt der Maßstab, wie die Übersicht in Jordans Forma p. 13 b lehrt, nicht bloß von Bau zu Bau, sondern vielleicht sogar im selben Bau; so hat Jordan aus sechs Bauten verschiedene Abstufungen zwischen den Verhältniszahlen 1 : 189 und 1 : 413 aufgestellt und sich dann allgemein für das Verhältnis 1 : 300 ausgesprochen, im Gegensatz zu Ludovico Caninas Schätzung auf 1 : 250; aber man gibt heute eher Caninas Wertung (Indicazione topografica di Roma, 1832, p. 30) den Vorzug, ohne sich darüber zu täuschen, daß der Stadtplan nicht auf Messungen in größerem Zusammenhange zurückgehen kann, sondern durch ,Zusammenverarbeitung‘[5] von Einzelaufnahmen entstanden sein muß. Daß der Tiberfluß, wie aus dem (in der Hauptsache hiefür uns nur durch Belloris Zeichnung erhaltenen) frg. 169 hervorgeht, viel zu breit dargestellt ist, und daß im allgemeinen die öffentlichen und Prachtbauten auf Kosten des Raumes, der von privaten Bauten bedeckt war, vergrößert und also etwas hervorgehoben zu sein scheinen (Hülsen hat für die Kaiserbauten auf dem Palatin einen noch etwas größeren Maßstab, 1 : 220, vorgeschlagen, Dissertazioni a. a. O. 109), hat gewiß mit dazu beigetragen, die Ungleichheit in der Anwendung des Maßstabes zu vermehren und zu vervielfältigen. Der Vorwurf braucht aber nicht die Elaborate der mensores, die dem Stadtplan zugrunde gelegt worden sind, zu treffen, sondern gebührt dem Redaktor des Stadtplans und z. T. vielleicht auch dem für die Übertragung auf die so ungleich großen Marmorplatten angewendeten Verfahren. Für Privathäuser hat Richter Top. 5 unter Hinweis auf seinen Aufsatz Insula Herm. XX 94f. geltend gemacht, daß nur bei Annahme eines Maßstabes 1 : 300 rationelle Abmessungen gewonnen werden können; ,die Frontbreite der drei nebeneinanderliegenden Häuser auf frg. 173 würde danach je einen halben Actus (ein Actus = 120 röm. Fuß) betragen, was doch schwerlich auf Zufall beruht‘. So sieht man den Maßstab von einer Baukategorie zur andern schwanken.

Übrigens hat Jordan an zwei (o. § 5 α und δ) anderen Grundrissen, die nichts mit dem kapitolinischen Stadtplan zu tun haben, Taf. 34, 1 = CIL VI 8692 = 29847 a mit Abbildung (auf Stein) und Taf. 34, 5 = CIL VI 29845 mit Abbildung (auf einem Mosaik) gezeigt, daß die Zeichnung nicht mit den beigeschriebenen Maßen stimmt, daß also mindestens beim Umzeichnen [2036] auf die uns erhaltenen Dokumente die Genauigkeit verloren gegangen sein muß; auf dem Stein wechselt der römische Fuß an den überprüften Stellen zwischen 2·22, 2·19, 1·7 und 1·5 cm[6], auf dem Mosaik nur zwischen 2, 1·9, 1·85 und 1·75 cm. Selbstverständlich wird die Frage des Maßstabes auf dem kapitolinischen Stadtplan durch weitere Nachprüfungen der seit Jordans Zeiten gewonnenen Messungen der antiken Baureste und durch Ergänzung aus den seit derselben Zeit gefundenen Fragmenten des Stadtplans genauere Antwort finden. Auch wird man die Erwartung besonderer Genauigkeit etwas einschränken müssen, wenn man sieht, wie wenig geradlinig die Mauern auf dem Stadtplan gezeichnet sind.

Einen überblick über die Verteilung der Fragmente auf die Wandfiäche und damit eine Vorstellung, wie viel oder wie wenig zur Zeit der Edition Jordans (1874) vorhanden war, gibt seine Taf. 37, 2 (vgl. auch 37, 1 und Lanciani Taf. a. a. O.). Er reicht nicht aus für die Feststellung des Umfanges, den der Stadtplan darstellen sollte. Die übliche Annahme (z. B. Canina Indicazione 173 oder Jordan Forma p. 10 a) geht dahin, daß die vierzehn augustischen Regionen vollständig dargestellt gewesen sind. Auch Richter Top.² 6 ist der gleichen Meinung. Aber er macht darauf aufmerksam, daß die verfügbare Wandfläche, etwa 13 m hoch und 20 m breit [7] gewesen sei, also ein Rechteck gebildet habe. ,Das Rom zur Zeit des Severus aber, das gleich dem zur Zeit des Plinius etwa bis an die Linie der nachmaligen aurelianischen Mauer zu rechnen ist[8], erfordert zu seiner Darstellung annähernd ein Quadrat, die Ost-Westlinie verhält sich zur Nord-Südlinie wie 11 zu 10, so daß also, einen einheitlichen Maßstab vorausgesetzt, die Stadt auf dem gegebenen Raum nur teilweise Platz gefunden hätte‘. Da Richter aber mit diesem Resultat nicht zufrieden ist, hilft er sich mit dem Hinweis auf die Weltkarte des Agrippa in der Porticus Polae, die er sich (wie sich immer mehr herausstellt: unrichtig) nach Maßgabe der uns angeblich in der Tabula Peutingeriana vorliegenden Kopie (oder sagen wir vorsichtiger Weise: Auswirkung) vorstellt: ,wie man mit solchen öffentlich ausgestellten Plänen verfuhr, d. h. wie man sie der Örtlichkeit, an der sie angebracht waren, anpaßte‘. Zu sehen sind heute Plätze und Straßen verschiedenster Breite, auch einmal ein Stück des Tiberbettes, ohne daß die Flußkonturen [2037] deutlich gemacht wären [9]; ebenso die Tiberinsel; ferner viele Häuserblöcke mit privaten Bauten, und vor allem die öffentlichen Gebäude, von denen glücklicherweise verhältnismäßig viele Stücke gerettet sind. Die Grundrisse sind nicht auf eine übersichtliche Gesamtwirkung gerichtet, wie man erwarten sollte, sondern bieten so ziemlich die ganze Inneneinrichtung eines Geschoßes (doch wohl, wo mehrere Geschoße vorhanden waren, des Erdgeschoßes) mit den Pfeilern und selbst den Treppen, die zum nächsten Stockwerk führten; alles offenbar mit der Absicht, die Vorstellung der größten Genauigkeit und Vollständigkeit zu erwecken, aber ohne die geringste Andeutung des Terrains; die Höhenunterschiede kann man allenfalls ab und zu aus der Eintragung von Treppen erkennen.

Zu den Bauten, wenigstens zu den Monumentalbauten, ist ziemlich oft, zu den Straßen sehr viel seltener die Bezeichnung in der kürzesten Form gefügt, z. B. (ich wähle nur vollständig erhaltene oder überblickbare Beischriften) aedis Iovis, aedis Iunonis, Libertatis, basil[ica] Ulpia, theatrum Marcelli, theatrum [Pomp]ei und [porticus Pompeia]na, ludus magnus, [th]ermae [Agrip]pae, balneum Caesaris, bal. Surae, h[or]rea Candelaria, horrea Lolliana, aquaeductium, area Radicaria, [cli]vus Victoria[e], inte[r d]uos pontes, [vicus Bu]blarius; diese Beischriften sind vereinigt CIL VI 29844 und 36619. Das Prinzip, nach welchem Legenden zugefügt worden oder unterblieben sind, ist nicht klar geworden. Die Schrift ist meist so gesetzt, daß sie von unten Stehenden bequem gelesen werden konnte, nämlich wenn sie sehr guter Augen sich erfreuten; z. B. ist die Beischrift area Radicaria, die etwa in 13 m Höhe über dem Erdboden sich befand, in Buchstaben von 3 cm Höhe geschrieben, und das noch über dieser Beischrift geschriebene mutatorium gar nur mit 2 cm Höhe; die größten Buchstaben zeigt frg. 54 [horrea G]alb[iana] mit 8·5 cm, in etwa derselben Gesichtshöhe angebracht. Über die Größe der Schrift scheint der Zeichner (oder vielleicht sogar der einzelne Arbeiter) also teils ganz willkürlich teils nach Maßgabe des Raumes verfügt zu haben. Gewöhnlich verläuft die Schrift mehr oder minder in horizontalen, einigemale auch in vertikalen Zeilen, gelegentlich aber sogar auch in jener von Freunden der Deutlichkeit verfehmten (Iulius Honorius in Rieses Geogr. Latini min. p. 24, 2: propter aliquos anfractus, ne intellectum forte legentis perturbet et vitio nobis acrostichis esset) Richtung, die man heute κιονηδὸν [10] nennt, akrostich auf den Beschauer gerichtet: c[i]rc[u]s m]ax[imus] (so jetzt vervollständigt bei Hülsen in den Dissertazioni a. a. O. 108 und Taf. 2) und vi[a nova] oder wie sonst gelesen werden [2038] soll, frg. 3; ebenso [vicus bu]blarius frg. 62, dessen Einreihung und Schriftrichtung noch nicht gesichert ist). Die Zeichnung offenbart eine - meinetwegen: gewollte - Flüchtigkeit und Gleichgültigkeit gegen schulmäßige Orthographie (vgl. die Zusammenstellung Jordans in seiner Forma S. 7) und illustriert so die Wandlung der Zeit, vgl. Adonaea, [G]recost[asis], Minerbae, aqueductium, Fil[ippi] u. a. Ob aus dieser Schreibweise ein Schluß auf nicht offizielle Redaktion besser möglich ist als aus der Formulierung der Beischrift Severi et Antonini Augg. nn. (o. S. 2029, 52) auf nicht kaiserliche Herstellung des Stadtplans, wird sich nicht leicht entscheiden lassen. O. Hirschfeld beanstandet letzteren Zweifel ganz entschieden, Kais. Verwalwaltungsbeamte (1905) 481, 3: ,Gewiß beweist das nur, was sich von selbst versteht, daß die Ausführung von irgend einem Beamten, wahrscheinlich dem Praefectus urbi, besorgt worden ist; der Auftrag dazu ist dagegen sicherlich vom Kaiser ausgegangen. Der Senat ist in der ganzen Kaiserzeit nicht und am wenigsten unter Septimius Severus in der Lage gewesen, die Initiative zu einem solchen Unternehmen zu ergreifen. Aus den im Text gegebenen Andeutungen erhellt wohl der Zusammenhang, in dem die Ausführung dieses Stadtplans zu den sonstigen Regierungsmaßregeln des Severus steht.‘ Gegen diese (aus Hirschfelds Untersuchungen 1877, 294, 2 wörtlich wiederholte) Kritik hat Jordan Top. I 45, 11 a eingewendet: ,Für die Behauptung Hirschfelds, daß der kapitolinische Plan mit einer ,genauen topographischen Aufnahme der ganzen Stadt‘ durch Severus in Verbindung stehe, fehlt der Beweis‘,

§ 8. Stadtpläne von Rom hat es gewiß auch in der Zeit vor Septimius Severus gegeben, in verschiedenen Formen und verschiedener Ausführlichkeit, sowohl amtlicher als privater Herstellung; aber das Selbstverständliche dokumentarisch zu erweisen, fehlen uns die Mittel. Da man aber auch monumentale Ausführung wie die des kapitolinischen Stadtplans aus früherer Zeit nicht vermissen will, hat

a) Elter eine solche für Augustus vorausgesetzt und sogar ihren Standort (Diss. post. p. 7 b: ,Augusti forma in porticu Pollae picta erat‘) und Details, vor allem aber ihre Orientierung (zwar auch gegen Süden, aber die Achse doch anders gelegt als von Sept. Severus) erörtert, aber ohne direkte Zeugnisse beibringen zu können; was übrigens das angebliche Unterbringen des Stadtplans in der Porticus Pollae betrifft, die nach Plinius n. h, III 17 die Weltkarte des Agrippa beherbergte, so fehlt jeder Anhalt für eine solche Annahme, wie denn Elter gelegentlich auch (Diss. I 14 a) mit Unrecht behauptet: ,(Augustum) formam una cum distributione Urbis instituisse constat.

b) hat Jordan Topogr. I 45 (= Forma p. 11 b) dem Kaiser Vespasian einen monumentalen Stadtplan zugeschrieben. Er hält mit Rücksicht darauf, daß der kapitolinische Plan auf der Area des vespasianischen Friedenstempels sich befunden zu haben scheint, für nicht unwahrscheinlich, daß der Plan eine eilfertige neue Kopie des amtlichen Stadtplans an Stelle der [2039] durch Brand zerstörten besseren ist, welche Vespasian zur Veranschaulichung seiner Stadtvermessung hier dem Publikum und zwar an der Wand der an den Platz vor dem Friedenstempel anstoßenden Stadtpräfektur ausgestellt hatte‘. Forma p. 11 b hatte er an seine Vermutung die Worte angeschlossen: ,hanc totam ratiocinationem dicat qui volet esse coniecturam ex coniectura serentis: hoc teneo non potuisse formam nostram fieri nisi ad fidem alicuius archetypi fide digni factamque ita esse ex consuetudine pervagata‘. Es ist ja auch allerdings zuzugeben, daß ein Riesenwerk wie es die Abfassung des kapitolinischen Plans (nicht das Eingraben auf den Stein) bedeutete, nur möglich war aufgrund einer langjährigen tralaticischen Übung[11]. Aber sowenig uns beifallen kann, wie die Dinge liegen, die interne amtliche Anlage von Stadtplänen unter Augustus und Vespasian in Abrede zu stellen, so ist doch die monumentale Ausfertigung und Ausstellung nicht ohne weiteres als selbstverständlich anzusehen; nicht einmal der Gedanke an eine solche Ausstellung braucht vor Sept. Severus aufgekommen zu sein. Wenigstens wird die Tatsache, daß kein Zeugnis für den vespasianischen Stadtplan, worauf übrigens auch schon O. Gilbert Gesch. und Topogr. der Stadt Rom III (1890) 30, 1 hingewiesen hat, oder vielmehr für die monumentale Ausfertigung des vespasianischen Stadtplans vorliegt, nicht einfach ignoriert werden dürfen. So hypothetisch die Aufstellung des Stadtplans durch Vespasian also auch ist, sie wird nahezu allgemein als gesichert angesehen, und der Architekt Boni hat eben diesem Plan Vespasians zwei Fragmente zugeschrieben, die oben (S. 2011 und S. 2037) erwähnten Stücke mit der [2040] Beischrift [C]astoris und mit [the]rmae [Agripjpas; er hat sie Not. d. scavi 1901, 62 Fig. 18 und 1900, 633 abgebildet und p. 634 als Grund für diese Zuweisung das abweichende Material (,marmo greco, forse venatura bianca dell’ Imezio‘) geltend gemacht, und die zweite Inschrift ist dann tatsächlich auch im CIL mit einer eigenen Nummer 36 620 vom kapitolinischen Plan abgesondert worden. Aber einmal zeigen beide Stücke die gleichartige (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Eilfertigkeit und den nämlichen Habitus wie die Fragmente des severischen Plans, und dann hat Hülsen bei seiner Erörterung des Fragments von den Agrippa-Thermen (Die Thermen des Agrippa, 1910, S. 15 abgebildet, S. 16 und Anm. 9 erörtert) sich überhaupt um diese Sonderstellung nicht gekümmert, sie also offenbar als irrig angesehen.

Literatur: Im allgemeinen H. Jordan Bericht über eine Untersuchung des sog. kapitolinischen Plans der Stadt Rom, in den M.-Ber. Akad. Berl. 1867, 526ff. und in seiner Topographie I 45f. und Otto Richter Top.² 3ff. Die ältere Literatur verzeichnet Jordan Forma urbis Romae regionum XIIII (Berlin 1874, wie bereits bemerkt die wichtigste, nur freilich durch die seitherigen Funde stark überholte Ausgabe) S. 2-6 sehr gewissenhaft. Hier sei von dieser älteren Literatur nur Jo. Petr. Bellori Fragmente vestigii veteris Romae et lapidibus Farnesianis nunc primum in lucem edita, Rom 1673 erwähnt (Neudruck in Graevius Thesaurus antiq. Rom. Bd. IV 1732); sonst noch die Untersuchung, die A. Trendelenburg über die Skizzen im Ursinischen Kodex in den Ann. d. Inst. 1872, 66ff. veröffentlicht hat. Behandlungen und Abbildungen einzelner Stücke des kapitolinischen Stadtplans sind überaus zahlreich; hoffentlich wird die Neuausgabe, die nun doch einmal kommen muß, diese (nun schon sehr verstreute und verzettelte) Literatur übersichtlich aufzählen.

§ 9. Ein vom kapitolinischen Plan verschiedener Stadtplan Roms muß als Quelle der konstantinischen Regionsbeschreibung angesehen werden: doch ist diese Frage heute nicht spruchreif, es genügt vorläufig, auf Hülsen Rhein. Mus. XLIX 416ff. hinzuweisen; ein Diagramm von der sechsten Region ebd. 419. Sie ist jedenfalls sehr viel reicher beschriftet gewesen und von dem kapitolinischen Plan stärker abgewichen, ganz abgesehen von dem in weit spätere Zeit weisenden Inhalt. Über diesen vorausgesetzten Stadtplan vgl. noch Hülsen Suppl.-Heft I S. 87f.: ebd. und auch Hultsch o. Bd. I S. 1857 Nr. 2 über die auf den Geometer Ammon zurückgeleitete Beschreibung der aurelianisch-honorianischen Stadtmauer.


B. Landschaftskarten.

§ 10. So wie der kapitolinische Plan durch Einfügen so und so vieler Einzelvermessungen von Bauwerken und Baukomplexen in ein allgemein gewonnenes Bild entstanden ist und also bei aller Anerkennung des auf das Detail aufgewendeten Fleißes in roher, unbefriedigender Empirik des Zusammenstoßens der einzelnen Teile erwachsen, aber außer den Längen der Mauern zwischen den Stadttoren und der Länge der Straßen von einem bestimmten Mittelpunkt bis zu den [2041] Toren keine größere und systematische, trigonometrische Vermessungen zur Voraussetzung hatte, so ist auch (und das ist doch wohl der nächste Schritt im K.-Zeichnen) ein Landschafts- oder ein Erdbild zunächst nicht anders entstanden, als dadurch, daß die Ergebnisse von Einzelmessungen in einen größeren Rahmen eingefügt wurden. Sowohl bei den Landschaften als beim Erdbild wurde ein solcher Rahmen durch Operationen gewonnen, die von der rein empirischen Tätigkeit des Vermessens von Ansiedlungen und Wegverbindungen verschieden waren: beim Erdbild durch die Erfahrungen der Astronomen, beim Landschaftsbild durch Kombination von Periplen und dem, was der Ausblick in das meerumgürtete Land von einem oder mehreren hochgelegenen Punkten lehren mochte: so daß Sizilien die Gestalt eines Dreiecks, Unterägypten die eines Delta habe, der Peloponnes einem Platanenblatt vergleichbar sei, Kypros einer Rindshaut, Sardinien einer Fußsohle (vgl. andere Beispiele bei H. Berger Gesch. d. wiss. Erdkunde bei den Griechen² 437), wie man denn es überhaupt liebte, einen mnemotechnischen oder didaktischen Behelf für die Grundform eines Landes durch Vergleich mit irgend einem Gegenstand sich zu schaffen [12].

Auf diese Art ist von zwei Grundlagen aus die K.-Technik entwickelt worden: als Landschafts- und als Welt-K.

§ 11. Man hat für das, was ich in die Gruppe der Landschafts-K. stellen möchte, ein paar Namen genannt. Aber sie schrumpfen bei näherer Betrachtung fast in nichts zusammen. Wenn Polyb. V 21, 7 verlangt, daß wer geschichtliche, insbesondere kriegerische Vorgänge darstellt, nicht übersehen dürfe τῆς τῶν τόπων ὑπογραφῆς, so meint er, wie sein eigenes Beispiel (sonst und durch die unmittelbar auf diese These folgende spezielle Betätigung: Skizzierung der Lage Spartas) beweist, damit nichts anderes als Darstellung der Landschaft und ihres Charakters durch Worte, nicht durch Zeichnung; übrigens verbietet der Zusammenhang des Kapitels ein derartiges Mißverständnis. Wenn im römischen Triumphzug simulacra montium, fluminum, proeliorum (Tac. ann. II’41), simulacrum captarum Syracusarum (Liv. XXVI 21), ἐν εἰκόσι τά τε αἰχμάλωτα φρούρια ἠσκημένα, πόλεισ τε καὶὄρη καὶ ποταμούς, λίμνας, θαλάσσας, τά τε σύμπαντα ὅσα ἑαλώκεσαν (Zonar. VII 21 ex.), um mich auf ein paar Beispiele zu beschränken, gezeigt wurden, so hätte natürlich sowohl die Landschaftsmalerei wie die Skizzierung von Grundrissen der bezwungenen Städte und K. der Landschaften ein dankbares Feld oder wenigstens einen lehrreicheren Erfolg gehabt, als das was wirklich geboten worden zu sein scheint: nämlich vorzugsweise die plastische [2042] Darstellung, z. B. in triumpho Caesaris eborea oppida translata, et post dies paucos Fabii Maximi lignea Quintil. VI 3, 61, oder wenn hi facta metallo oppida, vel montes captivaque flumina ferrent Claudian. de cons. Stil. III 22f., also wohl meist Personifikationen, wie uns solche aus Skulptur- und Malereiwerken zur Genüge, oder sagen wir ehrlich: bis zum Überdruß bekannt sind.

Wenn Varro r. r. I 2, 1 im Tempel der Tellus seine Freunde antrifft spectantes inpariete pictam Italiam, so braucht nicht eine K. Italiens gemeint zu soin, sondern gleichfalls eine Personifikation dieses Landes (Hülsen Topogr. III 324,5).

§ 12. Hingegen wird die Landesaufnahme von Äthiopien, die Kaiser Nero durch missi ab eo milites praetoriani cum tribuno ad explorandum (VI 181) erhält, forma ut diximus nuper allata Neroni principi raram arborem Meroen usque a Syene fine imperii per 996 m. p. nullamque nisi palmarum generis esse docuit Plin. n. h. XII 19, doch wohl einer K. oder wenigstens einer Itinerar-K. mit ausführlicheren Beischriften ähnlich gewesen sein.

So wird dann auch zu verstehen sein, was Plinius VI 40 vom Kriegszug des Corbulo in Armenien (54-62 n. Chr.) direkt eingesehen (oder durch eine kritisierende Zwischenstelle erfahren) hat: situs depicti et inde missi hoc nomen (n. portae Caspiae anstatt Caucasiae) inscriptum habent.

Soweit wirklich Provinz-K. in die Notitia dignitatum eingestreut sind, scheinen sie ganz schematisch gehalten zu sein; irgend eine brauchbare Würdigung dieser Kärtchen ist mir nicht bekannt ; ihre Untersuchung steht also noch aus, gleichviel ob sie die Arbeit lohnt oder nicht.

§ 13. So bleibt uns nur noch eine einzige Gruppe von Land-K. zu erwähnen, die dem Ausgang des Altertums angehört und dann bis ins Mittelalter gepflegt worden ist: Palästina und die umliegenden Landschaften, insbesondere Ägypten, in Erinnerung an die Geschichte der Juden und zur Veranschaulichung der für die Christen wichtigen Wallfahrtspunkte; die ganze Gattung soweit wir sehen nicht durch Juden (auch nie nur für das Alte Testament) gepflegt. Daß Eusebios von Kaisareia eine K. Palästinas entworfen, habe ich aus der Vorrede zu seinem Onomastikon geschlossen (Mitt. der geogr. Gesellsch. Wien 1900, 351ff.). Eusebios verspricht dort, die in der Bibel genannten Ortschaften (πόλεις καὶ κῶμαι) samt ihrer Aufteilung unter die Landschaften (d. i. die zwölf Stämme) und ihrer modernen Nomenklatur in alphabetischer Reihenfolge zu vereinigen (das tut er eben in der erhaltenen - vgl. Schwartz o. Bd. VI S. 1434f. - Schrift περὶ τῶν τοπικῶν ὀνομάτων τῶν ἐν τῇ θείᾳ γραφῆ[13]. Damit hatte er eine Arbeit zum Abschluß gebracht, die er mit der Exzerpierung der in der Bibel gegebenen hebräischen Bezeichnungen der Völker des ganzen Erdkreises und ihrer Übersetzung ins Griechische (über diese Schrift vgl. Klostermann Einleitg. zum III. Band der Berliner Ausgabe des Eusebios p. IX) eingeleitet und durch eine Aufnahme fortgesetzt [2043] hatte (καταγραφή, was von Hieronymus mit chorographia wiedergegeben wird), eine Aufnahme des alten Iudaea nach der Bibel und seiner Aufteilung auf die zwölf Stämme and außerdem ergänzt durch eine Umrißzeichnung der alten Metropole Iudaeas und ihres Heiligtums, auf der zu den einzelnen Örtlichkeiten die Merkstellen hinzugefügt seien:

Euseb. p. 2 (Klostermann)
ἐπὶ τούτοις ὡς ἐν γραφῆς τύπῳ τῆς πάλαι διαβοήτου μητροπόλεως αὐτῶν, λέγω δὲ τὴν Ἱερουσαλήμ, τοῦ τε ἐν αὐτῇ ἱεργοῦ τὴν εἰκόνα διαχαράξας μετὰ παραθέσεως τῶν εἰς τοὺς τόπους ὑπομνημάτων.
      Hieronymus p. 3
ipsius quoque Jerusalem templique in ea cum brevissima expositione picturam.

,Diese καταγραφή und die ὡς ἐν γραφῆς τύπῳ entworfene εἰκών müssen eine oder zwei K. gefüllt haben. Daran, daß die καταγραφή als K. zu verstehen sei, darf wohl nicht gerüttelt werden; denn wäre sie ein Buch, so wäre sie inhaltlich identisch mit dem Ortslexikon, das Eusebios doch erst nun nach Vollendung der καταγραφή schreiben zu wollen erklärt, und würde sich etwa nur in ihrer Anordnung von diesem Ortslexikon unterscheiden‘ (Kubitschek Mitt. der geogr. Ges. Wien 1900, 352f. Anders denkt über die καταγραφή Klostermann a. a. O. p. Xf.).

,Wenn das Mosaik von Madeba in allen wesentlichen Teilen seiner Legenden von Eusebios allein und vollständig abhängt, wenn die K. des Hieronymos die gleiche Disposition wie das Mosaik zeigt, und wenn ich richtig vermute, daß Eusebios ebenso wie das Mosaik die Bibelstellen neben die Ortsnamen als ,Merkbehelf‘ gesetzt habe, dann darf ich einen sehr hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für den Satz beanspruchen, daß Eusebios jene K. Palästinas und seiner Nebenländer gezeichnet habe, von der die Hieronymos-X. uns einen mageren Auszug, das Mosaik eine viel getreuere Kopie bewahrt hat. Aus beiden vereinigten Behelfen könnten wir die eusebianische K. ungefähr wieder herstellen‘ (Kubitschek a. a. O. 353).

§ 14. Die Hieronymuskarte Palästinas. K. Miller hat aus einer Hieronymushandschrift des Britischen Museums (Adv. 10 049) f. 64 zwei K. (Ende des 12. Jhdts.) Mappae mundi III (1895) 1-21 veröffentlicht und Lichtbilder davon II Taf. 11 und 12 gegeben; eine (trotz ihrer Ausführlichkeit nicht ausreichende) Beschreibung findet sich dort; hingegen steht eine sachliche Würdigung aus und ist auch mir in der Eile dieser Abfassung nicht möglich. Die eine K. gibt ungefähr die östliche Hälfte dessen wieder, was die antiken Welt-K. zu umfassen pflegten. Wenn Miller (S. 2) richtig ,zuverlässige Spuren davon gesehen haben sollte, daß das Pergamentblatt früher ein Stück einer großen K. war‘, scheidet die Erörterung dieser K. aus diesem Zusammenhang zunächst aus. Die andere K. gibt Palästina ausführlicher, hingegen nur als eine Art Anhang und in sehr verkleinertem Maßstab Ägypten sowie die Landschaften östlich bis Indien, im Norden bis zum Schwarzen Meer, im Süden bis Abessynien. Miller hat die Abfassung dieser K. durch einen mittelalterlichen Abschreiber gewiß richtig als ausgeschlossen angesehen; er versucht, [2044] sie dem Hieronymos zuzuschreiben and als Illustration zu seiner Bearbeitung des eusebianischen Onomastikon, die in dieser Hs. enthalten ist, zu erklären. - Vgl. Kubitschek a. a. O. 351 und 374ff. Schulten Mosaikkarte von Madeba (1900) 63. Jacoby Das geograph. Mosaik von Madeba (1905) 33f.

§ 15. Eine Mosaikkarte des hl. Landes und Ägyptens wurde (unter dem Neubau der heutigen griechischen Kirche) zu Madeba (Μήδαβα), einer Stadt jenseits des Toten Meeres, aufgefunden und dann, soweit sie nicht durch diesen Neubau bereits zerstört war, seit dem J. 1896 gleich an Ort und Stelle konserviert. Die Abmessungen des erhaltenen Stückes sind 10•5 ✕ 5 m; innerhalb dieser Grenzen reicht die K. von dem Quellort (Αἰνών) bei Salem, wo der hl. Johannes die Taufe erteilt hatte, etwas nördlich von Archelais bis zum Nilstrom, dessen Delta noch umfassend, und andererseits von der (im ganzen und großen offenbar als horizontale Gerade behandelten) Meeresküste Palästinas und Ägyptens bis Charachmoba jenseits des Toten Meeres.

Die Grenzen der dargestellten Landschaften sind nur an der Meeresküste zu erkennen, bezw. durch diese gegeben; an allen anderen Seiten ist das Mosaik verstümmelt; die Lücken greifen auch vielfach tief in die sonst erhaltene Masse ein; auch sind schadhafte Flecken bereits in antiker Zeit durch gleichgültige Stopfmasse ausgefüllt worden. Dabei ist Ägypten, dessen Küste um etwa 45° (aus der K.-Fläche heraus statt gegen die Kirchentüre zu vielmehr gegen die Apsis) gedreht worden ist, um die palästinensische Küste so ziemlich in gerader Linie[14] fortzusetzen, nur wie ein Anhängsel zu der übrigen Landschaft behandelt und um etwa 2/3 des ihm gebührenden Raumes verkürzt. Für das eigentliche Palästina beträgt der Maßstab, soweit überhaupt (bei der starken Belastung der Fläche durch übergroße Vignetten und z. T. unsinnig lange Textstellen) von einem solchen die Rede sein kann, schätzungsweise etwa 1 : 15 000. Vorausgesetzt, daß die Breite des Raumes - auch in antiker Zeit war eine Kirche in ihn gelegt, und die Mauern der jetzigen griechischen Kirche sind gleich aus den antiken Mauerstümpfen aufgezogen worden - vollständig ausgenützt war und der Maßstab konform dem für das südliche Palästina verwendet ist, erhalten wir als Abschluß an der linken Längsseite der Kirche die Nordgrenze Phoinikiens; nimmt man aber an, daß auch im Norden der Maßstab so wie im Osten für Ägypten verkürzt worden sei, so kann man allenfalls in die Breite von Antiochia am Orontes gelangen, schon aber nicht in die von Smyrna oder Ephesos, oder gar in die Konstantinopels, welche Namen von vielleicht unzuverlässigen Zeugen vor Einleitung des Neubaus der Kirche gelesen worden sein sollen. Wenn aber eine noch engere Verbindung der Hieronymos-K. mit dem Mosaik bestanden haben sollte, so wäre es verkehrt, auf [2045] der so (a. O. 348) von mir formulierten Ansicht zu beharren, und weit eher angezeigt, mit der Möglichkeit zu rechnen, daß das Kyprische Meer auf dem Mosaik ähnlich wie auf der Hieronymus-K. eingebuchtet war und auch noch bei allerdings noch viel stärkerer Reduktion des Maßstabes Kleinasien Platz gefunden hat. Wie weit nach Osten die K. fortgesetzt gewesen sein kann (Kubitschek 364), wird wohl aus der noch zu erwartenden Bestandaufnahme von Guthe und Palmer erkannt werden. Die oben erwähnte Verkürzung Ägyptens, erinnert beispielsweise an moderne Eisenbahnplakate, welche die von der interessierten Bahnlinie durchschnittenen Landschaften, z. B. das Gebiet der Gotthardbahn, in stark übertreibendem und also erheblich größerem Maßstabe als die Zufahrtländer bringt und diese vielmehr stark einengt, hauptsächlich um möglichst viel Terrain auf derselben Plakatgröße ohne Einbuße für das interessierte Gebiet zu vereinigen.

§ 16. Absicht des Künstlers war, die Stätten des christlichen Kultus in Palästina in Verbindung mit den im Alten Testament genannten Örtlichkeiten zu bringen, ferner aber auch jene Orte aufzunehmen, die für die Israeliten vor ihrer Landnahme in Kanaan wichtig geworden waren: Sinai, die Stelle des Durchzuges durch das Tote Meer, das Land Gosen und das Königreich, in dem sie geschmachtet hatten. Über die Auswahl der Namen und Vignetten aus Ägypten vgl. Kubitschek Mitt. geogr. Ges. 1900, 364. Zu den Ortsnamen kommen vielfach längere Beischriften, die größtenteils (vgl. Kubitschek 354ff.) aus Eusebios’ Onomastikon wörtlich oder mit geringen stilistischen Veränderungen gezogen sind, z. B. steht neben

Θαμνά· ἔνθα ἔκειρεν Ἰούδας τὰ αὐτοῦ πρόβατα       Eusebios p. 260 Lagarde
Θαμνά· ἔνθα ἔκειρεν Ἰούδας τὰ ἑαυτοῦ πρόβατα
Βεθσουρά· τὸ τοῦ ἁγίου Θιλ[ίππου]· ἔνθα λέγουσι βαπτισθῆναι Κανδάκην (Mißverständnis des K.-Zeichners[15]τὸν εὐνοῦχον p. 236 Βεθσούρ· ...ἔνθα καὶ πηγὴ ἀπὸ ὄρους ἐξιοῦσαδείκνυται, ἐν ᾗ λέγεται ὁ εὐνοῦχος Κανδάκης βεβαπτίσθαι ὑπὸ Θιλίππου

Auch sind die Stammesnamen der Israeliten, und zwar mit besonders großen Charakteren, eingesetzt; beigefügt sind Wahlsprüche aus dem Pentateuch oder dem Buch der Richter, z. B. Βενιαμίν· σκιάζει ὁ θεὸς ἐπ’ αὐτῷ (πάσας τὰς ἡμέρας hat der Septuagintatext mehr) καὶ ἀναμέσον τῶν ὁρίων αὐτοῦ κατέπαυσεν, entnommen aus Deuter. 33, 12 (dort statt ὁρίων vielmehr ὤμων).

§ 17. Die K. ist gegen Osten orientiert. Das mag ja zunächst als der regelmäßigen Tradition der mittelalterlichen K. entsprechend angesehen werden. Aber, ob diese Einschätzung nun das Richtige trifft oder nicht, so trägt die Mosaik-K. jedesfalls die Berechtigung zu dieser Orientierung in sich selbst. Denn die Kirche von Madeba ist nach altem Brauch gegen Osten orientiert; wer also durch die Türe eintrat, blickte geradeaus in der gleichen Richtung gegen den Altar und die Apsis der Kirche wie gegen das Ziel der K., die [2046] vor jenen beiden ausgebreitet lag; wer so die K. betrachtete, die, wie es scheint, ,im wesentlichen den Teil der Kirche bedeckte, der liturgischen Zwecken diente‘ (Jacoby S. 3), fand im Ausgangspunkt der Sonne und der Gestirne die natürliche Verbindung zwischen dem K.-Bild und seinem Original (Kubitschek a. O. 340). Dem entsprechend sind auch die erklärenden Beischriften (akrostich nur in Flußläufen) auf die West- als Fußlinie gestellt; sie waren also sämtlich von der Türseite aus zu lesen und insofern besser disponiert als auf dem kapitolinischen Stadtplan. Ebenso sind alle Bilder und Bildchen, Städte und Gebäude, Berge und Bäume, Tiere und Schiffe auf die West- als Grundlinie berechnet. Über den landschaftsmalerischen Charakter dieser Bildchen und Vignetten, und vor allem über die größeren Stadtveduten, von denen Jerusalem die bedeutendste und lehrreichste ist, vgl. Kubitschek a. O. 341–346. 365–368.

Literatur bis 1900 verzeichnet bei Kubitschek 373–377, bis 1904 bei P. Thomsen Bibliographie der Palästinaliteratur I (1908) 74ff., dann II (1911) 117. III (1916) 198. A. Schulten Die Mosaikkarte von Madeba und ihr Verhältnis zu den ältesten Karten u. Beschreibungen des hl. Landes (= Abh. Gött. Ges. d. Wiss. phil.-hist. Kl. N. F. IV 2) 1900. Konr. Miller Mappae mundi VI (1898) 148–154. W. Kubitschek Die Mosaikkarte Palästinas, Mitt. Geogr. Ges. Wien 1900, 335–380. A. Jacoby Das geogr. Mosaik von Madaba (= Stud. über christl. Denkmäler, herausg. von J. Fieker, Heft 3) 1905. Große Publikation (1/6 der Originalgröße) der K. in den Farben des Originals gezeichnet von P. Palmer und erläutert von H. Guthe im Auftrage des Deutschen Ver. z. Erforsch. Palästinas herausg. 1906; der zugehörige Text scheint noch nicht erschienen zu sein. – Über die Vignette von Jerusalem besonders J. Lagrange Revue biblique VI (1897) 490–492 (mit Bunttafel) und Or. Maruchi Nuovo Bull. di arch. cristiana V (1899) 43-50.

  1. ,Auf vier großen Pergamentblättern, die zusammen etwa ¾ m² messen, mit roter Tinte gezeichnet‘, abgebildet und beschrieben von F. Keller Bauriß des Klosters St. Gallen vom J. 820 (1844) oder (Neuaufnahme) von O. Henne am Rhyn Kulturgesch. des deutschen Volkes I (1886) 124f. mit Doppeltafel.
  2. Wenn jetzt Schneider-Graziosis Vorschlag, der Bull. com. di Roma XXXIX 169 die Genetive von einem aus der Grundform des Gebäudes deutlich ablesbaren horrea abhängig zu denken empfiehlt, das Richtige trifft, ist zugleich die engere Datierung gesichert.
  3. Eine Ausnahme scheinen Provinzkärtchen der Notitia dignitatum zu bilden.
  4. Vorausgegangen war ich selbst für das die Durchzählnng der Tribus, der Stadtregionen Roms und der augustischen Regionen Italiens beherrschende System, De Romanarum tribuum origine ac propagatione (= Abh. des Arch. epigr. Seminars der Univ. Wien III 1882) p. 52ff. und 203; dagegen Elter p. 21.
  5. Diesen Terminus entnehme ich einer Rostocker Doktordissertation des damaligen Hauptmanns F. Mouths Linienmessung auf Karten, 1912 S. 2.
  6. Irgend ein Druck- oder Rechenfehler steckt hier in Jordans Ziffern.
  7. Die Zahlen sind wie bereits oben (S. 2030) gesagt, nur Näherungswerte, genauer wäre vielleicht: mindestens 13 und bis 23 m.
  8. Richter meint, wie gesagt, das Rom der vierzehn Regionen. - Übrigens sei noch bemerkt, daß auch nicht eine Spur der Regioneneinteilung auf dem kapitolinischen Plan vorhanden ist. Wenn die augustischen Regionen an ihren Stellen wenigstens namhaft gemacht waren (es soll gar nicht von Abgrenzung der Bezirke gegeneinander die Rede sein), so müßten sich Reste dieser Nennungen gefunden haben.
  9. Die Frage, ob der Fluß und vielleicht auch anderes etwa mit Farbe kenntlicher gemacht worden ist, scheint nicht aufgeworfen worden zu sein.
  10. Ich glaube nicht, daß dieser (übrigens sonst gut verwendbare und verständliche) Terminus - wenigstens im Sinn des antiken Wortgebrauches - richtig verwendet ist.
  11. Aus demselben Grund ist, worauf noch besonders hingewiesen werden soll, auch nicht denkbar, daß in Severus’ Zeit der vespasianische Stadtplan, der um etwa 5/4 Jahrhunderte älter war und jedenfalls vor der großen Bautätigkeit der Kaiser seit Domitian lag, einfach in aller Eile wiederholt worden sein kann. Es muß für die Ausstellung des Planes durch Severus, gleichviel ob schon von Vespasian ein Stadtplan ausgestellt worden war oder nicht, auf die amtlich ständig fortgesetzte Tätigkeit der mensores im Katasterarchiv zurückgegriffen worden sein. - Die Frage, ob die beiden (heute wieder verlorenen) Bruchstücke der Inschrift CIL VI 935 (vgl. dazu p. 3070), die im 16. und 17. Jhdt. bei Sa. Maria Nova nächst dem Templum Pacis gefunden worden sind und der Wiederherstellung eines nicht näher bezeichneten Baues des Kaisers Vespasian aus dem J. 78 durch [impp. Caess. S]everus et Antoninus Pii Augg. Felices gedenken, gerade auf diesen Bau, an dessen Nordwand der Stadtplan angebracht war, sich beziehen, hat Hülsen (der übrigens an die Ersetzung des vespasianischen Plans durch Sept. Severus zu glauben scheint, Das Forum Romanum² 1905 S. 20) Topogr. I 3. Bd. S. 7 im Zweifel gezogen. Vgl. dazu Jordan Forma p. 8 b und Lanciani Bull. com. 1882, 29ff. (Degli antichi edifizi componenti la chiesa dei SS. Cosma e Damiano).
  12. Sehr gut Berger² 85: ,Alle griechischen Geographen haben sich teils aus didaktischen, teils aus geometrischen Gründen angelegen sein lassen, jede geographische Konfiguration von allgemeinem wie von besonderem Inhalte, auf ein charakteristisch scharfes und möglichst einfaches Schema zurückzuführen, vor dessen Grundlinien alle, auch sehr hervorstechende Sondergestaltungen fallen mußten‘.
  13. Vgl. dazu Kubitschek ,Ein Straßennetz, zu Eusebios’ Onomastikon?‘ in den Österr. Jahresh.. VIII (1905) 119-127.
  14. Es ist aber zu beachten, daß bei den ὄροι Αἰγύπτου καὶ Παλαιστίνης das Meer, von dem dort auf dem Mosaik ein kleines Stück erhalten ist, genau so wie das Egiptium mare auf der Hieronymos-K. einbuchtet.
  15. Das Mißverständnis sucht Jacoby durch Parallelen zu entlasten oder zu erklären, S. 66.