189) Iunia? Die Verurteilung einer Vestalin wegen Unkeuschheit wird von Dionys. IX 40, 3 beim J. 282 = 472 berichtet, von Euseb. chron. II p. 102f. Schoene bei einem der folgenden Jahre. Offenbar handelt es sich um denselben Fall, doch die Vestalin büßt bei Dionys. Ὀρβινία, bei Euseb. nach den übereinstimmenden Angaben des Synkellos, der armenischen Übersetzung und des
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Hieron. Sunia. Weder das eine noch das andere ist ein römischer Gentilname, wenigstens keiner aus guter Zeit; man könnte versucht sein, bei Sunia an eine Iunia zu denken und etwa an eine Tradition, die das völlige Verschwinden der patricischen Iunier nicht nur mit Freveltaten der Männer, der Söhne des L. Brutus (s. d.), sondern auch der Frauen erklären wollte.