414) Iulius Proculus. Ex sentent[ia] Iulii Proculi iudic[is] wird eine Grenzregulierung zwischen mehreren Gemeindeterritorien in der Baetica vorgenommen und von Kaiser Hadrian bestätigt, CIL II 2349 = Dessau II 5973; die früher nur durch eine Hs. aus dem 16. Jhdt. überlieferte Inschrift ist neuerdings aufgefunden worden und konnte nun richtiger gelesen werden. Rev. arch. XXI (1913) 452, 3. Dessau III p. CLXXXVI. I. dürfte mit dem gleichnamigen Senator in traianischer Zeit (s. u. Nr. 418) identisch sein, nicht sein Vater, wie Mommsen auf Grund der irrigen Lesung angenommen hatte.