11) Iulius von Rom, Papst (6. Febr. 337–12. April 352). Zu der Zeit, als im Orient die Kämpfe um die Anerkennung der Synode von Nikaia tobten, hat I. mit großer Energie den nach Rom geflüchteten Athanasios von Alexandria gegen die in Einverständnis mit der Konstantinopeler Regierung unternommenen Angriffe der Mehrheit der orientalischen Bischöfe zu schützen versucht. Wir besitzen von ihm zwei in diesem Zusammenhang geschriebene Briefe (bei Athan. apol. c. Arianos 21–35 und ebd. 52–53 = Socr. II 23; vgl. Coustant Epist. pont. p. 353ff. J. Langen Gesch. d. röm. Kirche I 424ff.). Das Ansehen, das er in dieser bewegten Zeit sich errang, hat auf der Synode zu Sardika 343, den berühmten, aber erst von v. Hankiewicz (Savigny-Zschr. Kanon. Abt. 1912, 44ff.) richtig verstandenen Beschluß (can. 3–5) zustande kommen lassen, daß ein abgesetzter Bischof mit Genehmigung des Bischofs von Rom Revision seines Prozesses fordern und auch gegen das Urteil des neuen Gerichts in dritter Instanz nach Rom appellieren kann. Freilich ist dies bedeutsame Vorrecht des Papstes auf dem Papier stehen geblieben. Vermutlich ist es auch seine Stellungnahme als Hort [109] der bedrohten nicänischen Rechtgläubigkeit gewesen, welche um 400 die Anhänger der Apollinarios von Laodikeia (s. o. Bd. I S. 2844, 27) veranlaßte, Werke ihres Meisters als Schriften des I. auszugeben. Diese Pseudoiuliana sind uns teils syrisch, teils griechisch erhalten, ediert bei H. Lietzmann Apollinaris I 79ff. 285ff. J. Flemming und Lietzmann Apollinaristische Schriften syrisch = Abh. Gött. Ges. N. F. VII 4 (1904). Auch trägt eine bei den monophysitischen Syrern gebräuchliche Liturgie den Namen des I.: in lat. Übersetzung bei Renaudot Liturg. orient. coll. II 227ff.