Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Comes Orientis
Band IX,1 (1914) S. 697
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7) Von zwei Fragmenten, die nach ihrem Inhalt zu demselben Gesetze gehören (Cod. Iust. VI 1, 5. XI 68, 2), nennt das eine einen I. com(es) Or(ientis), das andere gibt ihm keinen Amtstitel; jenes ist undatiert, dieses trägt das Datum des 14. Februar 319. Da Constantin zu jener Zeit den östlichen Reichsteil noch nicht beherrschte, also auch kein Gesetz an einen Comes Orientis richten konnte, muß entweder das Datum oder der Titel falsch sein. Ist letzteres der Fall, so läßt sich das Gesetz auf den Vorhergehenden beziehen.

[Seeck. ]