Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
Wurf in verschiedenen rechtlichen Termini technici
Band IX,1 (1914) S. 545555
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2) Iactus bedeutet im allgemeinen ,das Werfen‚‘ ,der Wurf‘. Der Ausdruck kommt in der römischen Rechtssprache als Terminus technicus in verschiedenen Verbindungen vor. Sein Hauptgebiet liegt im Seerecht, wo er seine Regelung [546] etc. etc.

[Berger. ]

Nachträge und Berichtigungen

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Band IX,1 (1914) S. 1177
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S. 547, 31 Art. Iactus:

Statt 150 ist 160 zu lesen. Vgl. noch Kübter Krit. Vierteljahrschr. für Gesetzg. u. Rechtswiss. 3 F. XIII (1911) 4.

[Berger. ]
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Band R (1980) S. 130
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Iactus

[2 I.]) Seerechtl. Begriff (Lex Rhodia). (K) (L) IX 1177.