Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Barbatus, L. Consulartribun 425 v. Chr., ist als Fälschung zu betrachten
Band VIII,2 (1913) S. 2328
Lucius Horatius Barbatus in Wikidata
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7) L. Horatius Barbatus wird als Consulartribun 329 = 425 nur von Liv. IV 35, 1 an letzter Stelle genannt, während die drei vorhergehenden Namen auch bei Diodor. XII 81, 1 (zwei davon Chronogr.) bezeugt sind. Sein Consulartribunat ist daher ebenso wie die von Nr. 5 und 14 als Fälschung zu betrachten (vgl. Mommsen Röm. Forsch. II 228).