Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Scholasticus (in merowing. Zt.?)
Band S III (1918) S. 1160
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7) Der Codex Salmasianus der Anthologie saec. VII/VIII enthält p. 207–210 fünf Geschichten, deren erste mitten im Satze beginnt; doch können auf einem weggeschnittenen Blatte noch einige vorhergegangen sein. Sie beziehen sich alle auf die Klugheit, mit der ein Scholasticus (Sachwalter) Honorius schwierige Rechtshändel entscheidet. Sie bewegen sich in einer ähnlich unwahrscheinlichen und romantischen Atmosphäre, wie die Deklamationen; den foris Claudius, in dem quaedam Romanarum nobilissima mulierum menstrua sua a populo reperitur elavare (S. 152, 29), wofür sie die Todesstrafe durch Steinigung erleiden soll, gibt es nicht. Der Stil ist arg gespreizt, die Klausel sorgfältig berücksichtigt. Alles das weist in späte Zeit; die Erzählungen brauchen nicht viel älter zu sein als die Handschrift. Herausgegeben hat sie Haupt Opusc. III 150, leider nach einer Abschrift. Froehner Philol. Suppl. V 55 teilt einige Lesarten des Archetypus mit.

[Kroll. ]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 127
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6-7) S III, s. [4a-b]).

[4b]) (K) Scholasticus (in merowing Zt.?). S III.