Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bischof von Poitiers, Vorkämpfer der nicänischen Orthodoxie 355 n. Chr.
Band VIII,2 (1913) S. 16011604
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11) Bischof von Poitiers, ist durch seine persönliche Tätigkeit wie durch seine Schriften einer der bedeutendsten Vorkämpfer der nicänischen Orthodoxie im Abendland geworden, obwohl er sogar als Bischof bis 355 von dem großen, schon seit einem Menschenalter den Orient zerfleischenden Streit um das nicänische Symbol noch nichts gehört hatte (de synod. 91 in episcopatu aliquantisper manens fidem Nicaenam numquam nisi exsulaturus audivi). Er war in Poitiers geboren (Gallus ipse et Pictaris genitus Hieron. com. Gal. praef. lib. II) und scheint als Heide aufgewachsen zu sein, falls der Eingang der Schrift De Trinitate nicht literarisches Schema, sondern Schilderung der eigenen Entwickelung ist (vgl. I 4; in ps. 146, 12 [13] nos ... ex immundis ... geniti entscheidet auch nicht). Einige Jahre (aliquantisper) [1602] vor 355 wurde er Bischof von Poitiers: in dem genannten Jahre fand die Mailänder Synode statt, welche den Führern der athanasianischen Partei im Abendlande die Verbannung brachte. Jetzt griff auch H. in den Kampf ein, erließ Flugschriften und kündigte zusammen mit gleichgesinnten Amtsbrüdern dem gallischen Hauptförderer der kaiserlichen Unionspolitik, Bischof Saturninus von Arles, die Kirchengemeinschaft (Contra Const. 2). Im folgenden Jahre erreichte auf einer Synode zu Biterrae auch ihn das Verhängnis (Contra Const. 2; ad Const. II 2): er wurde verbannt und zwar nach Kleinasien (de synod. 63 Asianae decem provinciae, intra quas consisto). Hieronymus nennt speziell Phrygien (vir. inl. 100). Hier ist H. in nähere Berührung mit griechischer Theologie getreten und hat mit den Homoiusianern, den Männern der Zukunft, nahe Fühlung gewonnen (vgl. de synodis). 360 ist er auf einer Synode zu Konstantinopel anwesend und richtete von dort ein großzügiges Gesuch an den Kaiser um erneute Verhandlung seiner Sache (ad Const. lib. II). Der Erfolg war eine wunderlich verbrämte Erlaubnis zur Heimkehr (s. Loofs 63). Bisher hatte er sich jeder direkten Polemik gegen die theologischen Gegner enthalten (contra Const. 2): jetzt eröffnete er mit einem scharfen Angriff auf den Kaiser selbst (contra Constantium) den Kampf. Auf einer Pariser Synode erneute er die Exkommunikation über Saturninus (fragm. hist. 11, 4) und begann sodann einen nicht von durchschlagendem Erfolg gekrönten Feldzug gegen den mächtigen Auxentius von Mailand (vgl. contra Auxentium). Gestorben ist er nach des Hieronymus Angabe in der Chronik (Ol. 286, 4) im J. 367/8 (Feder 126).

Das älteste theologische Werk des H. ist ein allegorisierender Kommentar zum Matthäusevangelium (I 668ff.), dessen Einleitung und Schlußkapitel verloren gegangen sind. Loofs 58f. hat nachdrücklich auf die dogmengeschichtliche Bedeutung dieses Werkes hingewiesen: eine Quellenuntersuchung fehlt noch. Der Zeit der antiarianischen Kämpfe (Tract. 67, 15, vgl. 53, 8) gehört ein bereits dem Hieronymus (vir. inl. 100) unvollständig vorliegender Kommentar zum Psalter an (Tractatus super Psalmos I 1ff., neu ed. Zingerle im Wiener Corpus Bd. XXII mit bedeutsamem Nachtrag in den S.-Ber. Akad. Wien ph.-hist. Cl. 128, 10, 1893, vgl. Delisle Bibl. de l’école des chartes 71, 299ff.). Den durch Hieronymus (vir. inl. 100) bezeugten Liber mysteriorum fand Gamurrini in Arezzo, wenn auch stark verstümmelt, wieder (S. Hilarii tractatus de mysteriis usw., Rom 1887): er entpuppte sich, allen früheren Vermutungen zum Trotz, als eine wesentlich exegetische Auseinandersetzung über alttestamentliche Typologie (H. Lindemann Des hl. H. Liber mysteriorum 1905). Von den angeblich aus Origenes übersetzten Tractatus in Iob (Hieron. vir. inl. 100) sind uns nur zwei kleine Fragmente durch Augustin erhalten (II 711). Garnichts wissen wir von dem auch dem Hieronymus nicht zu Gesichte gekommenen Werk über das Hohelied, welches aiunt quidam scripsisse eum (vir. inl. 100). Vermutungen über andere Exegetica s. bei Reinkens 272. Loofs 66. Schanz 261. Bardenhewer Gesch. III 376f.

Das theologische Hauptwerk des H. sind die [1603] in der Verbannung (vgl. X 4 loquemur exules per hos libros) geschriebenen XII Bücher De trinitate oder, wie Hieronymus (vir. inl. 100) sie betitelt, ‚Contra Arianos‘, auch ‚De fide‘ genannt, in denen der bestimmende, im einzelnen freilich noch des Nachweises bedürftige Einfluß griechischer Theologie zutage tritt (II 1ff., vgl. Sedlmayer S.-Ber. Akad. Wien phil.-hist. Cl. 146, 2, 1903 und ergänzend G. Mercati in Studi e Testi V 99ff. über einen Papyrus saec. VI, der Fragmente von de trin. enthält): sie sind wesentlich der damals brennenden Frage nach dem Wesen des Logos und seinem Verhältnis zum Vater gewidmet. Gelegenheitsschriften, bestimmt, im Kampf der Parteien ihren Dienst zu tun, sind die meisten noch übrigen Werke: vielfach sind sie nach dem Muster der Athanasiusbroschüren mit Urkunden durchsetzt und für uns dadurch von noch höherem Werte. Hierhin gehören de synodis (II 457ff.) nebst den nur fragmentarisch erhaltenen Apologetica responsa dieser Schrift (II 521ff.), der Liber II ad Constantium (II 543ff.) und Contra Constantium (II 561ff.), Contra Auxentium (II 593ff.), vor allem aber ein nur in Trümmern erhaltenes Werk, das man sich gewöhnt hat, als opus historicum zu bezeichnen. Coustant hat den Bruchstücken die heute übliche Anordnung gegeben, A. L. Feder (S.-Ber. Akad. Wien phil.-hist. Kl. 162, 4. 1909), der künftige Herausgeber der Texte im Wiener Corpus, hat sie auf neuer handschriftlicher Grundlage einer ergebnisreichen Neuprüfung unterzogen und die überlieferte Anordnung wiederhergestellt. Das reich mit wichtigen Urkunden ausgestattete Werk ist in drei Absätzen (= Büchern), 356, 360 und 367 veröffentlicht worden. Das zweite Buch, in quo sunt omnia quae ostendunt, ⟨qua ratione⟩ vel quomodo, quibusnam causis, quibus instantibus sub imperatore Constantio factum est Ariminense concilium, wie die im Fragmentencodex erhaltene Überschrift besagt (II 617. Feder 127), war dem Hieronymus (vir. inl. 100) bekannt als liber adversus Valentem et Ursacium historiam Ariminensis et Seleuciensis synodi continens. Wir haben nur ein wirres Durcheinander von Auszügen aus allen drei Teilen in einer Pariser Hs. saec. IX erhalten: auch der sog. Liber I ad Constantium ist nichts anderes als ein Bruchstück des ersten Buches dieses Opus historicum (Feder 133ff. A. Wilmart Revue Bénédict. XXIV 149ff. 293ff.).

Von der bei Hieronymus (vir. inl. 100; epist. 70, 5) genannten kleinen Schrift Ad praefectum Sallustium sive contra Dioscorum haben wir keine weitere Kunde. Auch von den ebd. erwähnten nonnullae ad diversos epistulae ist nichts erhalten, da die Epist. ad Abram filiam suam (II 525ff.) unecht ist (Reinkens 227ff.). Über ein schwerlich dem H. zugehöriges Fragment contra Arianos s. Sedlmayer a. a. O. und Morin Rev. Bénéd. XX 125ff.

Hieronymus redet (vir. inl. 100) auch von einem Liber hymnorum des H. (vgl. com. Gal. lib. II praef.), und dieser selbst erwähnt (tract. in Psalm. 65, 4) den Hymnengesang in der Kirche. Die mittelalterlichen Liederbücher schreiben ihm denn auch mehrere Hymnen zu, deren Echtheit stark bezweifelt wird (Kayser Beiträge z. Geschichte u. Erklärung d. ältesten Kirchenhymnen I² 52ff.). [1604] Da fand Gamurrini in dem bereits erwähnten (s. o. S. 1602) Arezzaner Codex unter der Überschrift Incipiunt hymni eiusdem drei freilich verstümmelte und durch Blattausfall voneinander getrennte Hymnen auf, die wir als echtes Gut des H. ansehen dürfen; beste Ausgabe von W. Meyer Nachr. Göttinger Ges. phil.-hist. Kl. 1909, 397ff. Über Pseudohilariana s. Schanz 273ff. Loofs 66f.

Die maßgebende Ausgabe lieferte der Mauriner Coustant, Paris 1693; diese hat Scipio Maffei unter Benützung von Veroneser Handschriften neu bearbeitet, Verona 1730: nach dieser (bei Migne Lat. IX. X abgedruckten) Ausgabe wird meist zitiert. Im Wiener Corpus ist erst der Psalmenkommentar ed. Zingerle als Bd. XXII erschienen. Die alte Biographie des Venantius Fortunatus ed. Krusch Mon. Germ. auct. ant. IV 2 p. 1ff. ist wertlos. Moderne Biographie von H. Reinkens 1864. Knapp, aber reichhaltig F. Loofs in Haucks Real-Encykl. f. prot. Theol. VIII 57ff. M. Schanz Gesch. d. röm. Lit. IV 1, 253. O. Bardenhewer Gesch. d. altkirchl. Lit. III 365ff.