2) Haterianus. Die Scholia Veronensia enthalten fünf Anmerkungen des H. zu Vergils Aeneis: VII 337. IX 362. 390. 397. X 243, von denen
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jedoch die zweite und dritte in so kümmerlichen Resten vorliegen, daß nichts damit anzufangen ist; die vierte bezieht sich auf die Distinctio und enthält, wie die beiden übrigen, Worterklärung. Ferner findet sich eine Anmerkung zu Aen. II 632 bei Macrob. Sat. III 8, 2 (wo die Hss. aetherianus haben): hier wird ein Ausdruck Vergils durch ein Zitat aus Calvus verteidigt. Da dasselbe Zitat bei Servius wiederkehrt, so ist vielleicht der Kommentar des H. von Servius benutzt worden (vgl. auch Serv. und Schol. Veron. zu Aen. VII 337), ob direkt, ist fraglich (Laemmerhirt Comm. phil. Jen. IV 386f., gegen Linke Quaest. de Macrob. Sat. font. 13, 4. 21f.). Macrobius hat jedenfalls den H. nicht unmittelbar benutzt (Thilo Quaest. Serv. 52. Linke 22. Laemmerhirt 385); vielleicht war ein Sammelkommentar die gemeinsame Quelle, aus der sowohl Macrobius wie die Scholia Veron. und die Scholia Dan. (denn auch in diesen scheint H. zu stecken; vgl. Schol. Veron. u. Dan. zu Aen. IX 397. 362) schöpften (Thilo Serv. I praef. XXVI. Halfpap-Klotz Quaest. Serv. 53f. Georgii Antike Äneiskritik 18ff.), und in diesem Sammelkommentar fanden sich unter anderem Exzerpte aus H. Damit ließe sich auch ein Anhalt für die Lebenszeit des H. gewinnen; denn da jener Sammelkommentar älter sein wird als Donat (Mitte des 4. Jhdts.), der ebensowenig wie Urbanus in den Schol. Veron. und Dan. erwähnt wird (Georgii 10ff. 20), und somit wohl um 300 angesetzt werden darf, kann H. spätestens im 3. Jhdt. gelebt haben. Ein Terminus post quem ist nicht zu ermitteln; daß Schol. Veron. zu Aen. IX 362 Asper an der Spitze des Scholions steht, Serv. zu Aen. VII 337 Asper am Schluß nennt, beweist noch nichts für inneren Zusammenhang. Die Sache wäre erledigt, wenn Gräfenhaus Vermutung (Gesch. d. class. Phil. IV 304) sicher wäre, daß unser H. identisch ist mit dem Iulius Atherianus, den Trebellius (um 306) Hist. aug. XXX tyr. 6, 5 p. 103 P. betreffs des Victorianus († 268) zitiert (vgl. Rühl Rh. Mus. XLIII 597); doch bemerkt Halfpap-Klotz (35, 1) richtig, daß diese Vermutung nur auf der Namensgleichheit beruht. Vgl. noch Ribbeck Proleg. crit. ad Vergil. 177f.