Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. aus der Plebs gewählter Augur 300 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 1207
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3) C. Genucius war einer der ersten auf Grund der Lex Ogulnia im J. 454 = 300 aus der Plebs gewählten Augurn (Liv. X 9, 2) und hinterließ daher seinen Nachkommen den Beinamen Augurinus, der dann in die Fasten der früheren Zeit eingesetzt worden ist (vgl. Mommsen Röm. Forsch. I 65f.).