Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gangaridai, Volk und Staat im östlichen Indien
Band VII,1 (1910) S. 694695
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Gandaridai oder Gangaridai, treten in den Berichten der Alexanderschriftsteller neben den Prasioi, die bald nach Alexander den mächtigsten Staat des eigentlichen Indien bildeten (Reich von Patāliputra, Palimbothra der Griechen), sehr bedeutsam hervor und scheinen diesen mindestens ebenbürtig gewesen zu sein, zugleich aber mit ihnen in einem bestimmten politischen Verhältnis gestanden zu haben, das nicht ganz klar ist. Plutarch erwähnt ausdrücklich ‚Könige‘ der Prasioi und der G.; anscheinend hatten sich beide Staaten zur gemeinsamen Abwehr der möglichen makedonischen Invasion verbunden, Curt. IX 2, 1. Diod. Sic. II 37 und XVII 93f. Plut. Alex. 62. Nach Megasthenes bei Plin. VI 66 verfügt der König der G. über ein Heer von 60 000 Mann Infanterie, 1000 Reiter und 700 Kriegselefanten; das ist eine sehr ansehnliche Macht. Und doch hatte sie nicht ausgereicht, den G. ihre Unabhängigkeit, geschweige die zur Zeit des Alexanderfeldzuges innegehabte Vormachtstellung zu bewahren. Bei Plinius heißt es: ‚gente Gangaridum Calingarum‘. Diese einsilbige Notiz besagt, daß die G. zu Anfang des 3. Jhdts., als Megasthenes Indien besuchte, den Kalingai unterworfen waren. Während [695] Čandragupta (Sandrakottos) das ganze eigentliche Hindostan eroberte und dem Reiche von Pataliputra angliederte, gründeten im Dekhan die Kalingai ein Reich, das von der Gōdavāri bis zum unteren Ganges reichte. Zwischen den beiden hatten sich die G. nicht halten können. Wie lange diese Abhängigkeit gedauert hat, wissen wir nicht. Die jüngeren Quellen, welche Ptolemaios verarbeitet hat, kennen nicht einmal den Namen der Kalingai mehr, ihr Reich war also längst zerfallen. Dagegen war unter Augustus der Namen der G. dem römischen Publikum wohl bekannt (wie Verg. Georg. III 26f. zeigt; vgl. auch Val. Flacc. Argon. VI 67) – ein Zeichen, daß damals das Volk zu neuer Blüte gelangt war. Es konnte geradezu als Vertreter des östlichen Indien gelten. Über die geographischen Sitze besteht kein Zweifel. Plin. VI 65 sind die G. die novissima gens am Ganges; Ptolem. VII 1, 81 bewohnen sie τὴν περὶ τὰ στόματα τοῦ Γάγγου πᾶσαν, also Niederbengalen. Ihre Hauptstadt und Königsburg nannten die griechischen Kaufleute Gange (s. d.); der einheimische Name war Pertalis. Ihre kulturelle Blüte verdankten die G. in der Periode des römischen Reichs der Vermittlung des binnenländischen indischen und des ozeanischen Handels, der außerordentlichen Reichtum im Lande anhäufte (s. unter dem Art. Gange).

Die Namensform ist schwankend. Lassen (Indische A. II 210, 1) zieht die Lesart Gangaridai vor und erklärt sie als griechische Bildung = ,Gangesanwohner‘. Die meisten anderen entscheiden sich ähnlich; Viv. de St. Martin glaubt, daß der Name noch heute in dem Stammesnamen Gonghris in der Division Bardwān fortlebe. Nun geben aber die Diodor-Hss. durchaus nur die Form G., und ähnlich schreibt Plutarch Gandaritai: so schrieben also die Alexanderhistoriker. In den Plinius-Hss. wechseln beide Lesarten mit einer dritten, Gargaridai. Solin und Curtius haben nur Gangaridai. Für Ptolemaios fehlt noch der nötige Apparat. Vergil liest Gangaridae. Val. Flaccus VI 67 nennt Gangaridae an der Maeotis. Geogr. Rav. p. 51, 17 nennt als persische Provinz Gargaridion. Die richtige Form ist aber gewiß G. Offenbar hat die Nachbarschaft des Ganges die griechischen Schilderer Indiens verführt, aus G. Gangaridai zu machen. Der ethnische Zusammenhang der G. mit den berühmten Gandāra am Kabul liegt auf der Hand. Von hier aus sind Name und Volk zuerst ins Pandjab (s. Gandaris) und schließlich bis zur Gangesmündung gewandert. Das Auftreten des Namens an drei verschiedenen Stellen Hindostans gibt uns einen wichtigen Fingerzeig für den Weg der arischen Ausbreitung in Indien (s. übrigens Modogalinga).