Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Medullinus, L. A: cos. 413 v. Chr. B: cos. 409 v. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 354356
Lucius Furius Medullinus (Konsulartribun 432 v. Chr.) in der Wikipedia
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65) L. Furius Medullinus. Über die Persönlichkeiten dieses Namens, die in den Fasten des 4. Jhdts. d. St. erscheinen, gingen die Ansichten der Fastenredaktoren auseinander. Alle stimmen überein in der Aufstellung eines Consuls L. Furius Medullinus I 341 = 413 (Medulliano Chronogr.; L. Furius Medullinus Liv. IV 51, 1; ohne Cognomen Diod. XIII 43, 1. Cassiod.) und II 345 = 409 (... Medullin II Fasti Cap.; Medulliano Chronogr.; Mudillino Idat. Chron. Pasch.; L. Furius Medullinus iterum Liv. IV 54, 1; ohne Cognomen Diod. XIII 80, 1. Cassiod.). Vor diesem Consul erscheint oder erschien der Name in der Liste der Tribuni militum consulari potestate in den Fasti Cap. dreimal und nach dem Consul siebenmal: A. I 322 = 432 (Medullino Chronogr.), II 329 = 425 (Mevulliano Chronogr.), III 334 = 420 ([... Me]dullinus III erhalten). B. I 347 = 407 (... Medullinus erhalten), II 349 = 405 (L. Furius L. f. Sp. n. Medullinus II erhalten), III 356 = 398 (L. Fúriu[s L.] f Sp. n. Medullin. III erhalten; Medulliano Chronogr.), IV 357 = 397 ([... Medulli]nus IV erhalten), [355] V 359 = 395 (L. Fú... erhalten; Medulliano Chronogr.), VI 360 = 394 und VII 363 = 391 (nur zu vermuten). Die Laufbahn von A erstreckt sich über zwölf Jahre, die von B über sechzehn; zwölf Jahre liegen zwischen dem Ende der ersten und dem Anfang der zweiten, und in diesen Zwischenraum fallen die beiden Consulate, etwas näher an B als an A; ihre Zuteilung bleibt unsicher, aber im übrigen läßt sich B sehr wohl als Sohn von A ansetzen (vgl. auch Nr. 71). Davon weicht nun Livius ab. Er bringt bei A I und II den Namen L. Furius Medullinus ohne Iterationsziffer, als ob es sich um zwei verschiedene Männer handelte (IV 25, 5. 35, 1), und statt A III Sex. Furius Medullinus iterum (ebd. 44, 1); wenn man auch Sex. in L. verbessern wollte (vgl. CIL I2 p. 31 zum J. 334), so bliebe die abweichende Zählung bestehen, und sie stimmt nun auch zu der weiteren Darstellung. Denn bei B I sagt Livius (IV 57, 12), daß alle Consulartribunen dieses Jahres iam functi eo honore seien, und die Iterationsziffer III fügt er sowohl bei B II (IV 61, 1), wie bei B III (V 14, 5) hinzu, während weiterhin seine Zählung von B IV–VII mit der der Fasti Cap. stimmt (V 16, 1. 24, 1. 26, 2. 32, 1). Bei der Vergleichung seiner Liste mit der Capitolinischen ergibt sich also, daß A I und B II bei ihm die Plätze getauscht haben, sodaß das erste Consulartribunat des jüngeren L. Medullinus vor die beiden Consulate geschoben wurde und das letzte des älteren hinter diese. Bei Diodor muß man die starke Verderbnis des Textes mit in Anschlag bringen, um festzustellen, was ihm vorlag: Λεύκιος Φούριος wird richtig überliefert bei A I (XII 60, 1) und II (XII 81, 1), bei B V (XIV 94, 1) und bei B VII (XV 15, 1, nicht in der schlechter überlieferten Parallelstelle XIV 107, 1); derselbe Name ist wohl nur durch Versehen zu Γάιος Φολούιος entstellt bei B I (XIV 3, 1) und ist aus Versehen ausgefallen bei B III und VI, weil in den Listen dieser Jahre zwei Furii, L. Medullinus und M. Camillus, nebeneinander standen (XIV 82, 1, XIV 97, 1 = XV 2, 1; vgl. Mommsen Röm. Forsch. II 225, 6. 226, 8); durch ein ähnliches Versehen ist der Name ausgefallen bei B IV (XIV 85, 1), und das Tribunencollegium, zu dem A III gehört, ist von Diodor überhaupt übersprungen worden. Demnach fand Diodor in seiner Vorlage sämtliche Tribunate vor mit einziger Ausnahme von B II (XIV 17, 1 nach der besten Überlieferung; vgl. Joh. Weber Herm. XVI 286f.), und da ist es denn sehr charakteristisch, daß gerade an dieser Stelle die Fasti Cap. und Livius auseinander gehen. Weil das Tribunat eines L. Furius Medullinus im J. 349 = 405 gefälscht war, hat man es nach Belieben bald dem älteren, bald dem jüngeren Manne dieses Namens zugewiesen. Das einfachere war das zweite, das Verfahren der Fasti Cap.; für die Änderung bei Livius läßt sich ein Grund vielleicht vermuten. In jenem Jahre soll der letzte große Krieg mit Veii eröffnet worden sein; da mochte es den fälschenden Annalisten notwendig erscheinen, daß das Collegium der Consulartribunen möglichst stark und aus möglichst kriegserfahrenen Männern zusammengesetzt erschien; der eine Umstand führte dazu, sechs [356] Tribunen statt der drei gut überlieferten einzuführen, und der zweite dazu, den älteren L. Medullinus anzunehmen, denselben jedenfalls, der in den beiden Consulaten gegen die Volsker gekämpft haben soll (Liv. IV 51, 7f. 55, 8). Außer den Ämterreihen ist von den beiden L. Furii Medullini nichts überliefert, was irgendwie Glauben verdiente (doch vgl. Nr. 12); aber die allgemeine Glaubwürdigkeit der Ämtertafel für die Zeit unmittelbar vor der gallischen Katastrophe geht gerade daraus deutlich hervor, daß die einzelnen Fälschungen leicht zu entlarven sind, und das häufige Erscheinen des Furiernamens hängt gewiß damit zusammen, daß eben damals M. Furius Camillus das Geschlecht zu hohem Ansehen brachte. Über L. Furius Medullinus bei Liv. V 12, 10 vgl. Sp. Furius Medullinus Nr. 68.