22) P. Furius, Sohn eines Freigelassenen (Appian. bell. civ. I 147). wurde 652 = 102 von dem Censor Q. Metellus Numidicus aus dem Ritterstande gestoßen (Dio frg. 95, 2. 3), gelangte aber 655 = 99 zum Volkstribunat und suchte sich nun an Metellus zu rächen, indem er sich seiner Rückberufung aus dem Exil heftig widersetzte (Appian. Oros. V 17, 11). Dann aber ging er von der Partei der Demokraten zu der der Optimaten über und brachte ein Gesetz ein, daß die Hinterlassenschaft des Saturninus und Glaucia eingezogen werden sollte (Dio. Oros. 10). Nach dem Abgang vom Tribunate wurde er im J. 656 = 98 zunächst von C. Appulcius Decianus angeklagt, aber freigesprochen, während der Ankläger später verurteilt wurde (Cic. Rab. perd. 24. Val. Max. VIII 1 damn. 2); dann aber erhob der Tribun C. Canuleius vor dem Volke Anklage gegen F. (Appian.) und wußte die Erbitterung so zu schüren, daß F. von der Menge zerrissen wurde (Appian. Dio). Cicero nennt F. hominem omnibus insignem notis turpitudinis. Über Zeit und Reihenfolge der Ereignisse vgl. Von der Mühll De L. Appuleio Saturnino (Diss. Basel 1906) 94ff.