41) Flavius Archippus aus Prusias in Bithynien, war unter Domitian durch den Proconsul Velius Paullus wegen einer Fälschung zu Bergwerksarbeit verurteilt worden, hatte aber seine Ketten gesprengt und wurde dann vom Kaiser, an den er ein Gesuch gerichtet hatte, begnadigt, ja sogar mit einem Grundstück beschenkt und als bonus vir dem Wohlwollen des neuen Statthalters empfohlen. Überdies wurde durch ein Dekret seiner Vaterstadt die Aufstellung seiner Statue beschlossen und seine Ehre somit vollständig wieder hergestellt. Unter Traian aber wurde während der Statthalterschaft des Plinius etwa 111–113) die Erinnerung an seine Verurteilung wieder aufgefrischt, als F. verlangte, als philosophus von der Pflicht der Teilnahme an den Gerichtssitzungen des Conventus befreit zu werden. Vielleicht hatte er durch seine feindselige Haltung gegen den bekannten Redner Dio Cocceianus in Prusa Erbitterung hervorgerufen. Gegen diesen hatte nämlich F. durch seinen Rechtsfreund Claudius Eumolpus, der seinerseits von Dio Rechenschaftslegung verlangte, eine gehässige Anklage wegen Majestätsbeleidigung eingereicht, die vom Kaiser Traian niedergeschlagen wurde. Nun wurde gegen F. eine neue Anklage der Furia Prima erhoben und von Plinius an den Kaiser weiter geleitet. Wie diese Angelegenheit ausging, erfahren wir nicht mehr. Plin. ep. ad Trai. 58. 59. 60. 81. 82. Vgl. über ihn v. Arnim Leben u. Werke des Dio von Prusa (Berlin 1898) 324. 349. 368ff. 507–514, der vermutet (509f.), daß gegen F. Dios 43. Rede gerichtet sei.