30) Q. Fabius und Cn. Apronius, gewesene Aedilen, vergriffen sich im J. 488 = 266 tätlich an Gesandten des illyrischen Apollonia und wurden darauf laut Senatsbeschluß den Gesandten durch die Fetialen übergeben (Val. Max. VI 6, 5; ohne Namen Liv. ep. XV); Dio frg. 42 (daraus Zonar. VIII 7) nennt nur einen Senator Q. Fabius und fügt hinzu, daß die Apolloniaten ihn ungekränkt zurückschickten. ,Die Geschichte ist ein römisches Exemplum‘ (Niese Gesch. d. griech. und maked. Staaten II 66, 2; Grundriß der röm. Gesch.³ 77, 2), und zwar, da Apronii in republikanischer Zeit sonst nicht Vorkommen, und also
[1749]
ein Q. Fabius ursprünglich wohl ihr einziger Held ist, ein Gegenstück zu der bekannten Erzählung, daß der römische Gesandte Q. Fabius, der den Kelten gegenüber das Völkerrecht verletzt hatte, diesen trotz ihrer Forderung nicht ausgeliefert worden war (vgl. Nr. 48). Der verschiedene Maßstab, den Rom Griechen und Barbaren gegenüber anlegte, wird dadurch beiläufig auch aufgezeigt. Die Persönlichkeit des Q. Fabius kann aber historisch sein, vgl. Nr. 116.