Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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die Consulartribunen des Jahres 379 v. Chr.
Band VI,1 (1907) S. 419
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Erenucius. Beim J. 375 = 379 verzeichnet Liv. VI 30, 2 sechs Consulartribunen, Diod. XV 51, 1 acht. Obgleich die Namen bei diesem nicht fehlerlos überliefert sind und die Vornamen teilweise von den bei Livius gegebenen abweichen, so zeigt doch die Vergleichung beider Autoren, daß die sechs livianischen Tribunen auch in Diodors Quelle verzeichnet waren. Die beiden letzten Namen bei Diodor müssen Censoren gehören, sind aber entweder verderbt oder gefälscht (Mommsen Herm. XXXVIII 117, 7); sie lauten Ἐρενούκιος und Τριβώνιος. Ein Trebonius wird in dem Collegium der Consulartribunen von 371 = 383 verzeichnet von Liv. VI 21, 1, nicht von Diod. XV 38, 1, doch spielt dieses Geschlecht erst in spätrepublikanischer Zeit eine Rolle und ist plebeisch, also in jener alten Zeit zur Bekleidung der Censur unfähig; eine Familie Ἐρενούκιος ist ganz unbekannt, und wenn auch die Änderung in den Namen des patrizischen Geschlechts Γενούκιος möglich ist, so bleibt sie doch unsicher und zwecklos.