5) Epigonos aus Rhodiapolis in Lykien, von der Stadt Rhodos mit der Freiheit beschenkt und dann durch die Bule und den Demos mit dem Metökenrecht geehrt, übernahm zweimal die Liturgie der Choregie. Sein Grabstein aus Rhodos IG XII 1, 383. Wahrscheinlich war er zuerst Staatssklave, δαμόσιος δοῦλος. Vgl. H. van Gelder Gesch. der Rhodier 231, der ξενωθέντος mit Recht auf die Verleihung des Metökenrechts bezieht. Man fühlt sich versucht, den mehrfach vorkommenden Amphorenhenkelstempel ΕΠΙΞΕΝ oder ΕΠΙΞΕΝΟ oder ΕΠΙΞΕΝΟc, darunter ΕΠΙΓΟ oder ΕΠΙΓΟΝΟΥ, eingeschlossen in einem Blatt, zu erklären ἐπὶ Ξεμπσ(τράτου). | 'Ἐπιγόνου, oder die Stempel, die in rechteckigem Feld den Namen E. enthalten, auf diesen E. zu beziehen; das [69] könnte für die Frage wichtig sein, ob diese auf den Stempeln genannten ,Fabrikanten’ nicht etwa δαμόσιοι δοῦλοι waren, wozu Namen wie Δίσκος, Κάρπος, Κότης, Μαρσύας, Κῶμος, Νύσιος, Σίνδης, Στράτος vorzüglich passen würden. Da die prinzipielle Wichtigkeit der Frage eine längere Untersuchung verlangt, muß ich mich hier auf diese Andeutung beschränken und auch darauf verzichten , die zahlreichen Belegstellen zu geben. Über die δαμόσιοι δοῦλοι in Rhodos vgl. Hiller v. Gaertringen Österr. Jahreshefte IV 1901, 162ff.