Egilius lautet nach der gewöhnlichen Lesart bei Cic. de or. II 277 der Name eines jüngeren Mannes, der dem Consular Q. Opimius (Consul
[1988]
600 = 154) auf eine boshafte Frage eine witzige Abfertigung zu teil werden ließ; doch Non. p. 198, 15 zitiert eine Stelle der Anekdote aus Cicero statt: quid tu, Egilia mea? vielmehr: quid tu Decilla mea?, und ein Gentilname E. kommt sonst anscheinend nicht vor (dagegen Egrilius z. B. in Rom CIL VI 17131–17141 und auffallend häufig in Ostia ebd. XIV p. 512, vgl. diesen Artikel), sodaß die Überlieferung kaum zu halten ist. Bei Decilla könnte etwa an P. Decius gedacht werden, der den Sohn jenes Q. Opimius im J. 634 = 120 anklagte (vgl. oben Bd. IV S. 2277f.).